Das Schweizer Studienjahr läuft nach einem erstaunlich einheitlichen Raster: Das Herbstsemester beginnt in Kalenderwoche 38, das Frühjahrssemester in Kalenderwoche 8. Wer das weiss, kann ein Studienjahr planen, ohne jede Zahl nachzuschlagen. Nur — die Frist, die für Ihre Abschlussarbeit tatsächlich zählt, steht in keinem dieser Kalender. Sie steht im Merkblatt Ihres Departements.
Dieser Beitrag trennt beides sauber: das Semesterraster, das fast überall gleich ist, und die Fristen, die es nicht sind — plus die drei Termine, die Studierende regelmässig übersehen, weil sie ausserhalb der Vorlesungszeit liegen.
Das Semesterraster 2026/27
Die Universität Zürich gibt für das kommende Studienjahr diese Daten an:
| Herbstsemester 2026 | Frühjahrssemester 2027 | |
|---|---|---|
| Semesterdauer | 1. August 2026 – 31. Januar 2027 | 1. Februar – 31. Juli 2027 |
| Vorlesungszeit | 14. September – 19. Dezember 2026 (KW 38–51) | 22. Februar – 4. Juni 2027 (KW 8–22) |
| Vorlesungsfrei | ab 20. Dezember | Ostern: 25. März ab 16.00 Uhr bis 4. April 2027 |
Die ETH Zürich beschreibt dasselbe Raster abstrakter, dafür jahresunabhängig: Das Herbstsemester beginnt in Kalenderwoche 38 und endet in Kalenderwoche 51 und umfasst 14 Wochen; das Frühjahrssemester beginnt in Kalenderwoche 8 und endet in Kalenderwoche 22 und umfasst 15 Wochen, wobei eine vorlesungsfreie Woche nach Ostern enthalten ist.
Dass zwei unabhängige Institutionen exakt dieselben Kalenderwochen nennen, ist kein Zufall: Das Raster ist die faktische Konvention im Schweizer Hochschulraum. Auch die Berner Fachhochschule definiert den akademischen Studienstart als ersten Tag in Kalenderwoche 38 für das Herbst- und in Kalenderwoche 8 für das Frühlingssemester. Sie können also für jedes Jahr rechnen: Semesterstart ist Mitte September beziehungsweise Mitte Februar, ohne dass Sie ein Dokument öffnen müssen.
Für die Feiertage gilt das nicht — die sind kantonal. Die UZH nennt für das Frühjahrssemester 2027 neben Ostern das Sechseläuten am 19. April, den 1. Mai, Auffahrt am 5. und 6. Mai sowie den Pfingstmontag am 17. Mai. Das Sechseläuten ist ein Zürcher Feiertag; an einer Hochschule in Bern oder Basel steht an dieser Stelle etwas anderes.
Semesterdauer ist nicht Vorlesungszeit
Die beiden ersten Zeilen der Tabelle liegen weit auseinander, und dieser Unterschied ist der häufigste Planungsfehler. Das Herbstsemester dauert sechs Monate, die Vorlesungszeit darin nur vierzehn Wochen. Für eine Abschlussarbeit bedeutet das dreierlei:
- Die Arbeit entsteht überwiegend ausserhalb der Vorlesungszeit. Zwischen dem Ende der Vorlesungen und dem Semesterende liegen Wochen, in denen Sie schreiben können — aber auch Ihre Betreuungsperson in den Ferien ist.
- Immatrikulation und Gebühren folgen der Semesterdauer, nicht der Vorlesungszeit. Wer im Januar abgibt, ist das ganze Herbstsemester über eingeschrieben und zahlt dafür. Was das kostet, steht im Beitrag zu den Semestergebühren in der Schweiz 2026/27.
- Ein Tag zu spät kostet ein halbes Jahr. Wer die Abgabe um wenige Tage verpasst und ins nächste Semester rutscht, zahlt eine weitere Semestergebühr — bei einem Zuschlag für Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer ein vierstelliger Betrag.
Die Prüfungssessionen liegen ausserhalb

Die ETH nennt für ihre Prüfungssessionen die Kalenderwochen 4 bis 7 und 32 bis 35 — also Ende Januar bis Mitte Februar und Anfang bis Ende August. Beide liegen vollständig ausserhalb der Vorlesungszeit, und beide fallen in Wochen, die im Kopf oft als «frei» abgespeichert sind.
Für die Planung einer Abschlussarbeit ist das eine harte Randbedingung. Wer die Arbeit im Sommer schreiben will, schreibt sie in genau der Zeit, in der die Sommersession stattfindet. Wer noch Prüfungen offen hat, verliert diese Wochen. Und Betreuungspersonen sind in diesen Wochen mit Prüfungen beschäftigt, was Rückmeldungen verlangsamt.
Prüfen Sie deshalb früh zwei Dinge: ob in Ihrem geplanten Schreibfenster eine Session liegt, und ob Sie selbst darin geprüft werden. Beides lässt sich verschieben — aber nur, solange die Arbeit noch nicht angemeldet ist.
Wo die Frist für Ihre Arbeit steht
Hier endet die Einheitlichkeit. Es gibt in der Schweiz keine allgemeine Abgabefrist für Abschlussarbeiten — sie wird pro Studiengang festgelegt und kann an ein festes Datum, an die Anmeldung oder an eine Bearbeitungsdauer gebunden sein.
Wie konkret und wie hart solche Fristen sein können, zeigt eine Richtlinie des Departements für Erd- und Planetenwissenschaften der ETH Zürich: Sie nennt den 30. Juni als Abgabetermin für die Bachelorarbeit und hält ausdrücklich fest, dass eine verspätete Abgabe als nicht bestanden gilt. Das ist keine Formalie, sondern eine Prüfungsentscheidung.
Suchen Sie deshalb aktiv nach vier Daten, bevor Sie mit der Arbeit beginnen:
1. Anmeldefrist. Bis wann muss die Arbeit angemeldet sein? Oft deutlich früher als gedacht, und häufig mit bereits festgelegtem Titel.
2. Bearbeitungsdauer. Läuft ab Anmeldung eine feste Frist, oder gilt ein Kalenderdatum? Das entscheidet, ob ein späterer Start Ihnen Zeit nimmt oder nicht.
3. Abgabetermin und Abgabeform. Datum, Uhrzeit und ob elektronisch, gedruckt oder beides — und wenn gedruckt, in welcher Bindung.
4. Folgetermine. Kolloquium oder Verteidigung, Bewertungsfrist, Notenbekanntgabe. Diese bestimmen, wann Sie den Abschluss tatsächlich in der Hand halten.
Dass diese Vorgaben zwischen Departementen stark auseinandergehen, ist auf Schweizer Hochschulen der Normalfall und nicht die Ausnahme — im Beitrag zur Formatierung nach Schweizer Hochschulvorgaben ist dasselbe Muster für Umfang, Schrift und Ränder dokumentiert. Ob und wie sich eine Frist verlängern lässt, behandelt der Beitrag zur Fristverlängerung der Bachelorarbeit.
Rückwärts planen: ein Beispiel

Die einzige Planung, die trägt, geht vom Abgabetermin rückwärts. Am Beispiel einer empirischen Arbeit mit Abgabe Ende Juni:
| Zeitpunkt | Was fertig sein muss | Warum jetzt |
|---|---|---|
| Ende Juni | Abgabe | Fixtermin |
| Mitte Juni | Korrekturlesen, Formatierung, Druck | Bindung und Druck brauchen Tage, nicht Stunden |
| Ende Mai | Vollständige Rohfassung an die Betreuung | Rückmeldung braucht ein bis zwei Wochen |
| Ende April | Auswertung abgeschlossen | Diskussion und Fazit brauchen einen vollen Monat |
| Mitte März | Erhebung abgeschlossen | Transkription und Kodierung sind eigene Arbeitspakete |
| Ende Januar | Feldzugang geklärt, Instrument fertig | Bewilligungen und Zusagen dauern Wochen |
| Ende November | Fragestellung und Methodik stehen, Arbeit angemeldet | Ohne diese Basis beginnt nichts anderes |
Auffällig: Zwischen dem letzten und dem vorletzten Meilenstein liegen zwei Monate, in denen scheinbar wenig passiert — genau dort steckt die Zeit für Bewilligungen, Anfragen und Absagen. Wie viel Vorlauf das realistisch braucht, ist im Beitrag zum Feldzugang und zu Gatekeepern aufgeschlüsselt. Die feinere Wochenplanung behandelt der Beitrag zum Zeitplan der Bachelorarbeit.
Der Termin steht — die Frage ist, was bis dahin fertig wird
Tesify hilft dir, Kapitel für Kapitel voranzukommen, statt am Schluss alles gleichzeitig zu schreiben. Geschrieben wird die Arbeit zu 100 % von dir.
Drei Termine, die regelmässig übersehen werden
Die Anmeldung. Sie liegt oft ein ganzes Semester vor der Abgabe und verlangt bereits einen Titel und eine Betreuungszusage. Wer sie verpasst, verschiebt die Arbeit um ein Semester — mit allen Gebührenfolgen.
Die Schliesstage rund um Weihnachten. Die Vorlesungszeit endet im Dezember, aber Institute, Bibliotheken und Sekretariate schliessen häufig länger. Wer zwischen den Jahren auf eine Rückmeldung, eine Unterschrift oder einen Bibliothekszugang angewiesen ist, plant falsch.
Die Zeit nach der Abgabe. Zwischen Abgabe und Notenbekanntgabe liegt eine Bewertungsfrist, und erst danach folgen Einsichtnahme und allenfalls ein Rechtsmittel. Wer den Abschluss für eine Bewerbung oder eine Masterzulassung braucht, muss von diesem Datum aus rechnen — nicht von der Abgabe. Was in dieser Phase gilt, steht im Beitrag zu Bewertungsfrist und Einsichtnahme nach der Abgabe; wie eine Bewertung angefochten wird, im Beitrag zum Rekurs gegen die Bewertung.
Häufige Fragen
Wann beginnt das Herbstsemester 2026 in der Schweiz?
Die Vorlesungszeit beginnt in Kalenderwoche 38, an der Universität Zürich am 14. September 2026. Das Semester als solches läuft dort vom 1. August 2026 bis zum 31. Januar 2027. Die ETH Zürich nennt dieselbe Kalenderwoche als Semesterbeginn, ebenso die Berner Fachhochschule für den akademischen Studienstart.
Wie lange dauert die Vorlesungszeit?
Im Herbstsemester 14 Wochen (Kalenderwoche 38 bis 51), im Frühjahrssemester 15 Wochen (Kalenderwoche 8 bis 22), wobei im Frühjahr eine vorlesungsfreie Woche nach Ostern enthalten ist. Das Semester selbst dauert jeweils sechs Monate — die Differenz ist die Zeit, in der die meisten Abschlussarbeiten tatsächlich geschrieben werden.
Wann sind die Prüfungssessionen?
Die ETH Zürich nennt für die Wintersession die Kalenderwochen 4 bis 7 und für die Sommersession die Kalenderwochen 32 bis 35. Beide liegen ausserhalb der Vorlesungszeit. Andere Hochschulen legen ihre Sessionen ähnlich, aber nicht identisch — prüfen Sie die Daten Ihrer Institution, bevor Sie ein Schreibfenster festlegen.
Gibt es eine einheitliche Abgabefrist für Bachelorarbeiten?
Nein. Die Frist wird pro Studiengang festgelegt und kann an ein Kalenderdatum, an die Anmeldung oder an eine Bearbeitungsdauer gebunden sein. Ein ETH-Departement nennt beispielsweise den 30. Juni und hält fest, dass eine verspätete Abgabe als nicht bestanden gilt. Massgeblich ist immer das Merkblatt Ihres eigenen Studiengangs.
Zählt der Abgabetag oder der Poststempel?
Das regelt Ihr Studiengang, und die Regeln unterscheiden sich. Bei elektronischer Abgabe gilt fast immer der Zeitstempel des Uploads, teils mit Uhrzeit. Bei postalischer Abgabe kann der Poststempel genügen — muss aber nicht. Klären Sie diesen Punkt schriftlich, bevor der letzte Tag kommt; es ist der Punkt, an dem sich nachträglich nichts mehr machen lässt.
Sind die Feiertage an allen Hochschulen gleich?
Nein, sie sind kantonal. Die UZH führt für das Frühjahrssemester 2027 neben Ostern das Sechseläuten am 19. April, den 1. Mai, Auffahrt am 5. und 6. Mai sowie den Pfingstmontag am 17. Mai auf — das Sechseläuten ist ein Zürcher Feiertag und gilt anderswo nicht. Wer mit Partnern in mehreren Kantonen arbeitet, sollte beide Kalender nebeneinanderlegen.
Das Semesterraster können Sie sich merken: Kalenderwoche 38 und Kalenderwoche 8. Alles andere — Anmeldung, Abgabe, Kolloquium, Bewertung — steht in einem Dokument, das nur für Ihren Studiengang gilt. Holen Sie es sich am ersten Tag, nicht am letzten.
