Das Studienjahr 2026/27 ist das Jahr, in dem die Schweizer Semestergebühren an vielen Hochschulen gestiegen sind — und an mehreren Orten nicht ein bisschen, sondern deutlich. Die auffälligste Bewegung betrifft nicht Schweizer Studierende, sondern den Zuschlag für Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer: An der Universität Bern steigt er von 200 auf 1’700 Franken pro Semester, an der Berner Fachhochschule kommt er neu in derselben Höhe dazu, und die ETH Zürich verlangt seit dem Herbstsemester 2025 die dreifache Studiengebühr.
Dieser Beitrag stellt die Zahlen zusammen, die im September 2026 auf den Seiten der Hochschulen und bei swissuniversities standen — und erklärt die drei Gründe, warum zwei Angaben zur selben Hochschule oft nicht übereinstimmen.
Universitäre Hochschulen im Überblick 2026/27
Die folgende Übersicht gibt die von swissuniversities für das Studienjahr 2026/27 zusammengestellten Semestergebühren wieder. swissuniversities weist selbst darauf hin, dass im Zweifel die Angaben auf den Seiten der jeweiligen Hochschule gelten — prüfen Sie den für Sie geltenden Betrag deshalb immer dort.
| Hochschule | Schweizer Studierende (CHF/Semester) | Bildungsausländer (CHF/Semester) |
|---|---|---|
| Universität Genf | 435 | 435 |
| Universität Lausanne | 500 | 500 |
| Universität Neuenburg | 500 | 775 |
| Universität Zürich | 720 | 1’220 (BA) / 820 (MA) |
| Universität Freiburg | 720 | 870 |
| Universität Luzern | 725 | 1’025 |
| ETH Zürich | 730 | 2’190 |
| EPFL | 730 | 2’190 |
| Universität Basel | 850 | 850 |
| Universität Bern | 850 | 2’550 |
| Universität St. Gallen (HSG) | 1’070 (BA) / 1’284 (MA) | 3’103 (BA) / 3’317 (MA) |
| USI Lugano | 2’000 | 4’000 |
Die Spannweite ist bemerkenswert: Für Schweizer Studierende liegt zwischen Genf und Lugano der Faktor viereinhalb, für Bildungsausländer zwischen Genf und Lugano gut das Neunfache. Wer die Wahl zwischen mehreren Zulassungen hat, sollte diese Zahl in die Rechnung aufnehmen — sie ist über sechs Semester ein vierstelliger Unterschied.
Ein Sonderfall ist die HSG. Sie hat ihre Gebühren erstmals seit 2014 erhöht: Nach eigener Mitteilung steigen sie ab dem Herbstsemester 2026 um rund sieben Prozent, was der aufgelaufenen Teuerung seit 2014 entspricht. Für Bachelorstudierende aus der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein nennt die Hochschule dabei eine Erhöhung von 1’229 auf 1’310.50 Franken, für ausländische Studierende von 3’129 auf 3’343.50 Franken; auf Masterstufe von 1’429 auf 1’524.50 beziehungsweise von 3’329 auf 3’557.50 Franken. Die HSG beschreibt diesen Betrag ausdrücklich als Grösse, die «alle Studiengebühren» umfasst — neben der Semestergebühr also auch Anmelde-, Immatrikulations-, Prüfungs- und Kursgebühren. Das erklärt, warum die HSG-Zahl höher ausfällt als die Übersichtsangabe: Sie misst nicht dasselbe. Die Kurse des gemeinsam mit der Universität Zürich geführten Joint Medical Master sind von der Erhöhung ausgenommen.
Der Zuschlag für Bildungsausländer: die grosse Veränderung

Wer die Tabelle spaltenweise liest, sieht die eigentliche Entwicklung. Bei Schweizer Studierenden haben sich die Beträge moderat bewegt; beim Zuschlag für Studierende, die ihren Hochschulzugang im Ausland erworben haben, hat sich die Grössenordnung verändert.
- ETH Zürich und EPFL: Die ETH unterscheidet seit dem Herbstsemester 2025 zwei Gebührengruppen. Die einfache Studiengebühr von 730 Franken gilt für Schweizer und Liechtensteiner Staatsangehörige sowie für Personen, die ihren Hochschulzugang mit Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein erworben haben; alle übrigen ausländischen Studierenden zahlen die dreifache Gebühr von 2’190 Franken. Ein Antrag auf Umteilung in die einfache Gruppe muss bis zum Sonntag vor Semesterbeginn eingereicht sein.
- Universität Bern: Der Regierungsrat des Kantons Bern hat im November 2025 beschlossen, die Studiengebühr von 750 auf 850 Franken zu erhöhen und den Zuschlag für Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer von 200 auf 1’700 Franken anzuheben — mehr als das Achtfache. Die revidierte Verordnung trat am 1. Januar 2026 in Kraft, die Gebühren gelten ab dem Herbstsemester 2026. Wer vor dem Herbstsemester 2026 bereits immatrikuliert war, zahlt den alten Zuschlag von 200 Franken bis zum Abschluss der jeweiligen Studienstufe weiter.
- Universität Zürich: Deutlich moderater. Auf die Studiengebühr von 720 Franken kommt für Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer ein Zuschlag von 500 Franken im Bachelor und von 100 Franken im Master, im Lehrdiplom und im Doktorat. Doktorierende zahlen generell eine reduzierte Studiengebühr von 150 Franken.
- Universitäten Basel, Genf, Lausanne: Kein Zuschlag — der Betrag ist für alle gleich.
Wichtig ist die Definition: Massgeblich ist in der Regel nicht die Staatsangehörigkeit allein, sondern wo der Hochschulzugang erworben wurde und wo die Eltern wohnen. Die genauen Kriterien unterscheiden sich zwischen den Hochschulen, und es gibt fast überall Ausnahmen — etwa für Personen mit Flüchtlingsstatus, für finanziell unabhängige Erwerbstätige mit mehrjährigem Schweizer Wohnsitz oder für Fälle, in denen sich ein Kanton an den Studienkosten beteiligt. Wer glaubt, in eine Ausnahme zu fallen, sollte das vor der Immatrikulation schriftlich klären; nachträgliche Umteilungen sind meist an Fristen gebunden.
Fachhochschulen: ZHAW und BFH im Detail
Fachhochschulen liegen bei der Grundgebühr im selben Bereich wie die Universitäten, rechnen aber mehr Nebenpositionen separat ab. Zwei Beispiele mit den Beträgen aus den eigenen Gebührenübersichten:
| Position | ZHAW (Bachelor) | BFH (ab Studienjahr 2026/27) |
|---|---|---|
| Studiengebühr pro Semester | CHF 720 | CHF 850 |
| Zuschlag ohne Schweizer Wohnsitz beziehungsweise für ausländische Staatsangehörige | CHF 500 pro Semester | CHF 1’700 (Total CHF 2’550); Übergangstarif CHF 1’050 für vorher Immatrikulierte |
| Anmeldung / Einschreibung | CHF 100 Anmeldung + CHF 100 Einschreibung (je einmalig) | CHF 100 pro Anmeldung, ab Frühlingssemester 2027 CHF 150 |
| Prüfungsgebühr | nicht separat ausgewiesen | CHF 80 pro Semester, über die ganze Studiendauer höchstens CHF 500 |
| Soziales, Kultur, Sport | nicht separat ausgewiesen | CHF 24 pro Semester |
| Studierendenschaft | nicht separat ausgewiesen | CHF 15 pro Semester (VSBFH) |
| Beurlaubung | CHF 300 Semesterpauschale | CHF 100 pro Semester |
| Material und Software | CHF 30 Software pro Semester; Bücher und Lizenzen je nach Modul | Ausstattungspauschale höchstens CHF 150 pro Semester |
Die BFH-Regelung zeigt exemplarisch, wie fein die Ausnahmen ausdifferenziert sind. Der Zuschlag von 1’700 Franken entfällt, wenn sich ein Schweizer Kanton oder das Fürstentum Liechtenstein an den Studienkosten beteiligt oder wenn die Studierenden ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein hatten, als sie ihre Hochschulzulassung erworben haben. Massgeblich ist der Status beim Studienstart; ein Hochschulwechsel, ein Wiedereintritt nach mehr als sechs Monaten Unterbruch und der Übertritt vom Bachelor zum Master gelten dabei als neuer Bezugszeitpunkt. Auf Antrag lässt sich die Gebühr von 2’550 Franken in drei Raten zu je 850 Franken aufteilen; die Frist dafür ist der 31. Juli für das Herbst- und der 31. Januar für das Frühlingssemester.
Wer neben dem Studium arbeitet oder das Pensum reduzieren möchte, findet die rechtlichen Rahmenbedingungen im Beitrag zum Teilzeitstudium in der Schweiz — dort steht auch, warum ein reduziertes Pensum die Semestergebühr in der Regel nicht senkt.
Was neben der Studiengebühr anfällt

Die Semestergebühr ist selten der einzige Betrag auf der Rechnung. Die Universität Zürich weist die obligatorischen Semesterbeiträge einzeln aus: 6.50 Franken für den Stipendienfonds, 15 Franken für Bibliotheken und Sammlungen, 35 Franken für den akademischen Sportverband und 2.50 Franken für Studierendenangelegenheiten — zusammen 59 Franken pro Semester.
Dazu kommen einmalige Gebühren, die vor dem Studium anfallen. An der UZH kostet die Bewerbung 100 Franken, bei ausländischen Vorbildungsausweisen seit dem 1. Januar 2025 150 Franken; eine verspätete Anmeldung schlägt mit 300 Franken zu Buche, ebenso der Eignungstest für das Medizinstudium. An der HSG steigt die nicht rückerstattbare Bewerbungsgebühr ab dem Herbstsemester 2026 von 250 auf 268 Franken.
Nicht in der Tabelle, aber im Budget: Lehrmittel, Fachliteratur, Verbrauchsmaterial, Exkursionen und Druckkosten. Die ZHAW beziffert Bücher und modulspezifische Werkzeuglizenzen mit rund 750 Franken pro Semester — ein Betrag in der Grössenordnung der Studiengebühr selbst.
Warum zwei Quellen verschiedene Zahlen nennen
Wer zwei Angaben zur selben Hochschule vergleicht und Unterschiede findet, hat meist einen von drei Gründen vor sich:
- Unterschiedlicher Umfang. Manche Angaben meinen nur die Studiengebühr, andere bündeln Semester-, Prüfungs- und Immatrikulationsgebühren. Die HSG beschreibt ihre Zahl ausdrücklich als solche Gesamtgrösse — sie ist deshalb nicht mit einer reinen Semestergebühr vergleichbar.
- Unterschiedlicher Stichtag. 2026 ist ein Übergangsjahr. Eine Zahl kann korrekt sein für das Frühlingssemester 2026 und überholt für das Herbstsemester 2026. Achten Sie auf Formulierungen wie «ab Herbstsemester 2026/2027».
- Übergangsregelungen. Für bereits immatrikulierte Studierende gelten vielerorts Bestandsschutzregeln — an der Universität Bern der alte Zuschlag von 200 Franken bis zum Abschluss der Stufe, an der BFH ein Zwischentarif von 1’050 Franken. Zwei Personen im selben Hörsaal können deshalb völlig verschiedene Rechnungen erhalten.
Die praktische Regel lautet: Die Gebührenseite Ihrer Hochschule ist die verbindliche Quelle, und der relevante Satz darauf ist derjenige, der Ihr Eintrittssemester nennt.
Wenn die Gebühr zum Problem wird
Studiengebühren sind in der Schweiz im internationalen Vergleich moderat, aber die Lebenshaltungskosten sind es nicht — und für Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer hat sich die Rechnung 2026/27 spürbar verschoben. Zwei Wege stehen offen. Die kantonalen Ausbildungsbeiträge sind das reguläre Instrument: Zuständig ist grundsätzlich der Wohnsitzkanton, und die Bedingungen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton erheblich; der Beitrag zu den kantonalen Ausbildungsbeiträgen erklärt Zuständigkeit und Anspruchsdauer. Für internationale Studierende auf Master- und Doktoratsstufe kommen zusätzlich die Bundes-Exzellenz-Stipendien infrage, deren Ablauf und Fristen der Beitrag zu den ESKAS-Stipendien behandelt.
Prüfen Sie ausserdem, ob Ihre Hochschule Ratenzahlung anbietet — die BFH tut das ausdrücklich, allerdings nur auf fristgerechten Antrag. Wer ein Semester aussetzen will, sollte vorher rechnen: Was eine Beurlaubung kostet und wo sie bei laufender Abschlussarbeit gar nicht möglich ist, behandelt der Beitrag zum Urlaubssemester für die Abschlussarbeit. Und rechnen Sie nach, was ein zusätzliches Semester kostet: Bei 2’550 Franken Studiengebühr plus Nebenkosten ist ein verlorenes Semester ein vierstelliger Betrag, was den Zeitplan der Bachelorarbeit zu einer finanziellen Frage macht. Wo eine Fristverlängerung überhaupt möglich ist, klärt der Beitrag zur Fristverlängerung der Bachelorarbeit.
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Häufige Fragen
Wie viel kostet ein Semester an der ETH Zürich 2026?
Die einfache Studiengebühr beträgt 730 Franken pro Semester. Sie gilt für Schweizer und Liechtensteiner Staatsangehörige sowie für Personen, die ihren Hochschulzugang mit Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein erworben haben. Alle übrigen ausländischen Studierenden zahlen seit dem Herbstsemester 2025 die dreifache Gebühr von 2’190 Franken pro Semester.
Wer gilt als Bildungsausländerin oder Bildungsausländer?
Massgeblich ist in der Regel nicht die Staatsangehörigkeit allein, sondern wo der Hochschulzugang erworben wurde und ob ein Schweizer Kanton sich an den Studienkosten beteiligt. Die BFH nennt drei Kriterien: ausländische Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums und Eltern ohne Hauptwohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein. Die genaue Definition unterscheidet sich zwischen den Hochschulen, deshalb gilt immer die Regelung Ihrer Institution.
Sind die Semestergebühren 2026 gestiegen?
An mehreren Hochschulen ja. Die Universität Bern erhöht die Studiengebühr ab Herbstsemester 2026 von 750 auf 850 Franken und den Zuschlag für Bildungsausländer von 200 auf 1’700 Franken. Die HSG erhöht ihre Gebühren ab demselben Semester um rund sieben Prozent — die erste Anpassung seit 2014. Die BFH führt ab Studienjahr 2026/27 einen Zuschlag von 1’700 Franken ein. Die ETH Zürich hat ihre dreifache Gebühr für ausländische Studierende bereits im Herbstsemester 2025 eingeführt.
Gelten die neuen Gebühren auch für mich, wenn ich schon studiere?
Für die Grundgebühr in der Regel ja, für den Zuschlag oft nicht. An der Universität Bern zahlen bereits vor dem Herbstsemester 2026 immatrikulierte Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer weiterhin den alten Zuschlag von 200 Franken bis zum Abschluss ihrer Studienstufe. An der BFH gilt ein Zwischentarif von 1’050 Franken bis zu einem Studiengangwechsel; der Übertritt vom Bachelor zum Master zählt dabei als Wechsel.
Kostet ein Teilzeitstudium weniger?
In der Regel nicht. Die Studiengebühr wird pro Semester erhoben, nicht pro belegtem Kreditpunkt — wer in Teilzeit studiert, zahlt die volle Gebühr über mehr Semester und damit insgesamt mehr. Beurlaubte Studierende zahlen dagegen eine reduzierte Pauschale, an der ZHAW 300 Franken, an der BFH 100 Franken pro Semester; dafür erwerben sie in dieser Zeit keine Kreditpunkte.
Was kostet ein Doktorat?
Meist deutlich weniger als ein Bachelor- oder Masterstudium. Die Universität Zürich verlangt von Doktorierenden eine Studiengebühr von 150 Franken pro Semester; der Zuschlag für Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer beträgt auf dieser Stufe 100 Franken. Doktorierende sind an Schweizer Hochschulen zudem häufig angestellt, sodass die Gebühr im Verhältnis zum Lohn kaum ins Gewicht fällt.
Kann ich die Studiengebühr in Raten zahlen?
Das hängt von der Hochschule ab. Die BFH bietet ausdrücklich an, die Gebühr von 2’550 Franken in drei Raten zu je 850 Franken aufzuteilen; der Antrag muss bis zum 31. Juli für das Herbstsemester beziehungsweise bis zum 31. Januar für das Frühlingssemester gestellt werden. Fragen Sie bei Ihrer Studierendenadministration nach, bevor die Rechnung fällig wird — nachträgliche Lösungen sind seltener.
Alle Angaben in diesem Beitrag geben den Stand wieder, der im September 2026 auf den Seiten der Hochschulen und bei swissuniversities abrufbar war. Gebührenverordnungen werden von Kantonsparlamenten und Regierungsräten beschlossen und ändern sich; für den Betrag, der auf Ihrer Rechnung steht, ist die Gebührenseite Ihrer Hochschule massgeblich.
