Urlaubssemester für die Abschlussarbeit? 2026 geht das fast nirgends — und was stattdessen funktioniert

Der Plan klingt vernünftig: ein Semester Pause nehmen, in Ruhe die Abschlussarbeit schreiben, dann fertig sein. Keine Vorlesungen, keine Prüfungen, kein Nebenlärm.

An den meisten Schweizer Hochschulen funktioniert dieser Plan nicht. Nicht, weil er unvernünftig wäre, sondern weil die Beurlaubung rechtlich das Gegenteil dessen ist, was du vorhast — und an mancher Hochschule genau für diesen Fall ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Der Grund: beurlaubt heisst «keine Leistungen»

Eine Beurlaubung ist kein Ruhemodus mit Restbetrieb. Sie ist eine Statusänderung, die dir während des Semesters das Erbringen von Studienleistungen untersagt. Die Universitätsordnung der Universität Zürich formuliert es direkt: Während des Urlaubs bleiben Studierende zwar immatrikuliert, sind aber nicht berechtigt, Module zu buchen, ECTS-Credits zu erwerben und sich für den Abschluss anzumelden. Bereits gebuchte Module werden bei Bewilligung storniert.

Die Universität Bern schreibt entsprechend, dass während eines Urlaubssemesters keine Lehrveranstaltungen besucht und keine Leistungskontrollen abgelegt werden dürfen und man sich nicht zum Abschluss anmelden kann. An der ZHAW ist während des Urlaubssemesters keine Einschreibung in ein Modul möglich und es können keine Leistungsnachweise erbracht werden — mit der einen Ausnahme, dass Prüfungen aus Modulen früherer Semester noch abgeschlossen werden dürfen.

Und genau hier liegt das Problem: Die Abschlussarbeit ist ein Modul, das Kreditpunkte trägt. Wer sie schreibt, erbringt eine Studienleistung. Das ist mit dem Beurlaubungsstatus logisch unvereinbar, ganz unabhängig davon, wie gut der Grund ist.

Drei Hochschulen, drei Arten, dasselbe zu sagen

Basel verbietet es ausdrücklich. Die Studierenden-Ordnung der Universität Basel enthält den wohl klarsten Satz zu dieser Frage: Eine Beurlaubung im ersten Semester nach der Immatrikulation sowie während der Erstellung der Bachelor- oder Masterarbeit ist nicht möglich. Deutlicher geht es nicht.

Die ETH Zürich schliesst es über die Gebühren aus. Für die Anmeldung zur Bachelor- oder Masterarbeit fällt die volle Studiengebühr an; die Arbeit muss deshalb in einem regulären Semester bearbeitet werden. Bemerkenswert ist, dass die ETH sonst deutlich mehr zulässt als andere: Prüfungen dürfen während einer Beurlaubung abgelegt werden, sofern eine Anmeldung vorliegt, und auch das Abschlussgesuch kann eingereicht werden. Die Arbeit selbst bleibt trotzdem aussen vor.

Die ZHAW stuft es herunter. Sie verbietet die Pause vor der Abschlussarbeit nicht, aber sie zählt sie als «übrige Urlaubsgründe» — also als unbegründeten Urlaub, von dem nur eine begrenzte Zahl zur Verfügung steht. Du verbrauchst damit ein Kontingent, das du später vielleicht wirklich brauchst.

Ein versperrter Weg und ein Nebenweg, der daran vorbeiführt
Der direkte Weg ist zu — der Nebenweg, den die Reglemente offenlassen, führt trotzdem ans Ziel.

Wofür eine Beurlaubung tatsächlich gedacht ist

Die anerkannten Gründe ähneln sich über die Hochschulen hinweg: Krankheit und Unfall, Schwangerschaft, Mutter- oder Elternschaft, Betreuung von Angehörigen, Militär- und Zivildienst, Praktika ausserhalb des Studienplans, selbstorganisierte Auslandaufenthalte. Die FHNW nennt zusätzlich ausdrücklich die Teilnahme an internationalen Sportwettkämpfen.

Was in keiner dieser Aufzählungen steht, ist Erwerbstätigkeit — und ebenso wenig das Schreiben der Abschlussarbeit.

Zwei Hochschulen kennen allerdings ein Kontingent ohne Begründung. An der Universität Basel sind zwei Semester ohne Angabe von Gründen möglich, gebunden allein an die Bedingung, dass keine Leistungen der universitären Lehre und Forschung beansprucht und keine Kreditpunkte erworben werden. An der ZHAW sind es ebenfalls zwei unbegründete, zu denen bis zu zwei begründete kommen können. Auch hier gilt die Kreditpunktsperre — der Ausweg über den unbegründeten Urlaub führt also nicht am Grundproblem vorbei.

Was die Pause kostet — und was sie spart

Ein Urlaubssemester ist deutlich billiger als ein reguläres, aber nirgends gratis. Die Universität Zürich erhebt keine Studiengebühr, die obligatorischen Semesterbeiträge von 59 Franken bleiben. Die Universität Basel verlangt 150 Franken statt 850, die Universität Bern eine Beurlaubungsgebühr im dreistelligen Bereich, die ZHAW 300 Franken, die HSLU 200 Franken und die FHNW 100 Franken pro Semester. An der ETH entfällt die Studiengebühr, die obligatorischen Beiträge bleiben.

Der zweite Vorteil wiegt oft schwerer als das Geld: An den meisten Hochschulen zählt ein bewilligtes Urlaubssemester nicht in die Maximalstudiendauer. Bern, Basel, ZHAW und HSLU schreiben das ausdrücklich in ihre Reglemente — die Zählung ruht. Wer ohnehin auf die Höchstdauer zuläuft, gewinnt damit echte Zeit.

Es gibt aber eine Gegenausnahme, die man kennen muss: An der Hochschule für Wirtschaft der FHNW zählen Studienunterbrüche in die Höchstdauer hinein, sofern sie nicht aus wichtigen Gründen mit Belegen bewilligt wurden. Dort frisst eine unbegründete Pause genau die Zeit auf, die du dir eigentlich kaufen wolltest.

Die drei Fallen bei der Beurlaubung selbst

Die Frist. Beurlaubung ist ein Antrag mit Stichtag, meist vor Semesterbeginn: an der UZH bis Ende August beziehungsweise Ende Januar, an der Universität Bern ebenfalls mit nachzureichenden Belegen Mitte des Folgemonats, an der ZHAW nach Kalenderwochen bemessen, an der ETH noch bis Ende der vierten Semesterwoche. Und an der HSLU gilt der teuerste Satz dieser Recherche: Bei nachträglicher, zu spät eingereichter Beurlaubung bleibt die Semestergebühr bestehen. Zwei Tage zu spät kostet dort den vollen Semesterbetrag statt der Beurlaubungsgebühr.

Die Versicherung. Die Universität Bern weist ausdrücklich darauf hin, dass man während eines Beurlaubungssemesters nicht unfallversichert ist. Das ist kein Detail, wenn du in dieser Zeit ohnehin kein Erwerbseinkommen und damit keine Unfalldeckung über den Arbeitgeber hast.

Die Meldepflichten. Wer Stipendien bezieht, muss den Urlaub der Stipendienstelle melden — die ZHAW hält ausdrücklich fest, dass Meldung und Weiterleitung in der Verantwortung der studierenden Person liegen. Für Studierende aus Drittstaaten kommt die Frage der Aufenthaltsbewilligung hinzu; dazu gibt es keine einheitliche Praxis, und die Auskunft holst du beim kantonalen Migrationsamt ein, bevor du den Antrag stellst.

Was mit Legi, Zugängen und Vergünstigungen passiert

Ein Punkt, den fast niemand vorher klärt: Du bleibst während der Beurlaubung immatrikuliert — deshalb heisst es Beurlaubung und nicht Exmatrikulation. Der Studierendenausweis behält seine Gültigkeit, der Hochschulzugang bleibt formal bestehen.

Was sich trotzdem ändern kann, sind die daran hängenden Leistungen. Prüfe vor dem Antrag vier Dinge einzeln nach, weil sie an unterschiedlichen Stellen geregelt sind: den Zugang zu lizenzierten Datenbanken und E-Journals der Bibliothek, die Hochschul-Mailadresse und die Lizenzen für Software wie Statistikprogramme, die Vergünstigungen des Hochschulsports und allfällige Ermässigungen auf Verkehrsabonnements. Gerade der Datenbankzugang ist für jemanden, der die Pause zum Lesen nutzen will, der entscheidende Punkt — und er ist an manchen Hochschulen an die Modulbuchung gekoppelt, nicht an die Immatrikulation.

Vier Zeilen an die Studienadministration, gestellt vor dem Antrag, klären das schneller als jede Reglementslektüre: Bleibt mein Bibliothekszugang bestehen? Behalte ich die Softwarelizenzen? Bin ich weiterhin über die Hochschule unfallversichert? Und wird der Urlaub an die Maximalstudiendauer angerechnet? Die Antwort auf die letzte Frage willst du schriftlich haben.

Was stattdessen funktioniert — vier Wege

1. Pausiere vor der Anmeldung, nicht während der Arbeit. Die Bearbeitungsfrist der Abschlussarbeit startet in der Regel mit der Anmeldung, nicht mit dem Semester. Ein Urlaubssemester, in dem du liest, recherchierst, ein Exposé entwirfst und die Betreuung klärst — und die Arbeit erst danach anmeldest — ist zulässig, solange du dabei keine Kreditpunkte erwirbst. Das ist der saubere Weg zu genau dem Effekt, den die meisten eigentlich suchen.

Eine noch nicht gestartete Uhr neben einem Anmeldeformular
Die Bearbeitungsfrist startet mit der Anmeldung — solange die nicht erfolgt ist, läuft keine Uhr.

2. Reduziere das Pensum statt zu pausieren. Weniger Module im Semester der Abschlussarbeit erreicht dasselbe, ohne Statuswechsel und ohne Kreditpunktsperre. An Universitäten geht das meist formlos, an Fachhochschulen über das Studienmodell. Was das kostet und was dabei zu beachten ist, steht in der Übersicht zum Teilzeitstudium in der Schweiz. Der Preis: Die Semestergebühr bleibt voll.

3. Nutze die Fristverlängerung für die Arbeit selbst. Wenn das Problem nicht das Semester, sondern die Bearbeitungszeit ist, ist die Verlängerung der Abgabefrist das passgenaue Instrument — bei Krankheit meist mit Arztzeugnis, bei anderen Gründen auf begründetes Gesuch. Wie das abläuft und welche Belege verlangt werden, ist in der Anleitung zur Fristverlängerung beschrieben.

4. Verschiebe die Entlastung auf die Arbeitsseite. Wenn die Zeitnot aus dem Job kommt, ist unbezahlter Urlaub, ein reduziertes Pensum oder eine befristete Freistellung meist leichter zu bekommen als eine Beurlaubung von der Hochschule — und sie kostet dich keinen Studienstatus. Welche Möglichkeiten es dafür gibt, zeigt der Überblick zur Abschlussarbeit neben dem Vollzeitjob.

Der Satz, der die Entscheidung trifft

Bevor du irgendetwas beantragst, suche in deinem Studien- oder Prüfungsreglement nach dem Abschnitt «Beurlaubung» oder «Urlaubssemester» und lies zwei Dinge nach: die Liste der zulässigen Gründe und den Satz, was während des Urlaubs untersagt ist. Der zweite Satz beantwortet deine Frage. Steht dort «keine Kreditpunkte», ist die Abschlussarbeit ausgeschlossen — auch wenn es nirgends explizit steht.

Häufige Fragen

Ich habe die Arbeit schon angemeldet und werde krank. Kann ich noch beurlauben?

In der Regel nicht rückwirkend und meist nicht während der laufenden Bearbeitung. Das richtige Instrument ist hier die Fristverlängerung mit Arztzeugnis, nicht die Beurlaubung. Melde dich sofort beim Prüfungssekretariat — die meisten Reglemente verlangen die Meldung unverzüglich und nicht erst am Abgabetag.

Darf ich während eines Urlaubssemesters an meiner Arbeit «inoffiziell» weiterschreiben?

Lesen, denken und Notizen machen verbietet niemand. Was nicht geht, ist die angemeldete, benotete Leistung während des Urlaubs zu erbringen. Solange die Arbeit nicht angemeldet ist, gibt es keine Leistung, die untersagt wäre — genau darauf beruht Weg 1 oben.

Zählt das Urlaubssemester als Fachsemester?

An den meisten geprüften Hochschulen nicht: Die Zählung für die Maximalstudiendauer ruht. Die Ausnahme sind unbegründete Unterbrüche an einzelnen Fachhochschulen. Steht es nicht im Reglement, frage das Studiensekretariat schriftlich.

Kann ich mehrere Urlaubssemester nehmen?

Meist zwei pro Studienstufe, in begründeten Fällen mehr. Die Obergrenzen unterscheiden sich deutlich — von zwei bis vier Semestern —, und unbegründete und begründete Urlaube werden teilweise getrennt gezählt.

Was ist mit Krankenkasse und AHV?

Beide knüpfen an den Wohnsitz an, nicht an den Immatrikulationsstatus. Ein Urlaubssemester ändert daran nichts. Die Unfallversicherung über die Hochschule kann dagegen entfallen — das ist der Punkt, den man prüft.

Die Kurzfassung

Ein Urlaubssemester zum Schreiben der Abschlussarbeit ist an den meisten Schweizer Hochschulen nicht vorgesehen, in Basel ausdrücklich ausgeschlossen und an der ETH über die Gebührenregel ausgeschlossen — weil beurlaubt heisst, keine Kreditpunkte zu erwerben, und die Arbeit Kreditpunkte trägt. Was funktioniert: vor der Anmeldung pausieren, das Modulpensum reduzieren, die Bearbeitungsfrist verlängern oder auf der Arbeitsseite entlasten. Und in jedem Fall zuerst das eigene Reglement lesen, nicht die Erfahrung einer Kommilitonin an einer anderen Hochschule.

Wenn die eigentliche Sorge nicht die Zeit, sondern der leere Bildschirm ist: Tesify baut die Arbeit Kapitel für Kapitel mit dir auf — dann brauchst du kein ganzes Semester, sondern einen belastbaren Anfang.

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