ESKAS-Bundes-Exzellenz-Stipendien 2027–2028: Voraussetzungen, Ablauf und Fristen

Die Schweiz vergibt jährlich Bundes-Exzellenz-Stipendien an junge Forschende aus dem Ausland: aktuell für 183 Länder, mit einem Höchstalter von 35 Jahren und einer Förderung von CHF 2450 pro Monat. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Masterstudium. Ausgewählt wird von der Eidgenössischen Stipendienkommission für ausländische Studierende (ESKAS); die Ausschreibung für das akademische Jahr 2027–2028 läuft über das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).

Dieser Beitrag fasst die Eckdaten, den Ablauf und den Zeitplan zusammen — und gibt die offizielle Warnung vor gefälschten Stipendienangeboten wieder, die das SBFI selbst prominent platziert. Alle Angaben stammen von der Ausschreibungsseite des SBFI, abgerufen am 12. August 2026.

Bewerbungsunterlagen auf dem Weg ueber eine Landesgrenze zu Schweizer Hochschulen, als Sinnbild fuer die Bewerbung um ein Bundes-Exzellenz-Stipendium
Die Bewerbung läuft nicht über die Hochschule, sondern über die Schweizer Botschaft im Herkunftsland.

Inhalt

Die Eckdaten auf einen Blick

Merkmal Angabe
Vergebende Stelle Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende (ESKAS)
Zuständiges Amt Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
Zielgruppe Junge, talentierte Forschende aus dem Ausland
Grundvoraussetzung Abgeschlossenes Masterstudium
Höchstalter 35 Jahre
Förderbetrag CHF 2450 pro Monat
Berechtigte Länder Zurzeit 183
Einreichung Bei der Schweizer Botschaft im Herkunftsland
Entscheid Spätestens Ende Mai für das folgende akademische Jahr

Quelle: SBFI, Ausschreibung «Schweizer Bundes-Exzellenz-Stipendien 2027–2028», abgerufen am 12. August 2026.

Der erklärte Zweck ist die Förderung des internationalen Austauschs; das SBFI beschreibt die Stipendien als Unterstützung von Forschungskooperationen mit über 180 Ländern. Das ist mehr als eine Formulierung — es erklärt eines der drei Auswahlkriterien, auf das weiter unten einzugehen ist.

Zwei Stipendienarten

Die Ausschreibung unterscheidet zwei Kategorien mit unterschiedlichen Zielgruppen.

Forschungsstipendien. Bewerben können sich Postgraduierte aller Fakultäten. Die Stipendien sind gültig an Schweizer Universitäten, Fachhochschulen, den beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen und an Forschungsanstalten. Das ist ein weiter Kreis: Die Förderung ist nicht auf die grossen Universitäten beschränkt. Wer ein anwendungsnahes Vorhaben verfolgt, sollte deshalb ernsthaft prüfen, ob eine Fachhochschule oder eine Forschungsanstalt die fachlich passendere Gastinstitution ist — die Ausschreibung schliesst das ausdrücklich ein, und die Konkurrenz um Betreuungsplätze verteilt sich dort anders.

Kunststipendien. Sie unterstützen ausländische Kunststudierende, die in der Schweiz ihren ersten Master anstreben. Anders als bei den Forschungsstipendien ist dieses Angebot ausdrücklich nur Bewerberinnen und Bewerbern aus bestimmten Ländern vorbehalten — welche das sind, ist der länderspezifischen Ausschreibung zu entnehmen.

Der Unterschied ist wichtiger, als er wirkt: Die Kunststipendien zielen auf ein erstes Masterstudium, die Forschungsstipendien setzen einen abgeschlossenen Master voraus. Wer sich in der falschen Kategorie bewirbt, verliert einen ganzen Jahreszyklus — und der Zyklus ist jährlich.

Die Bedingung, an der es am häufigsten scheitert

Für Forschungsstipendien nennt die Ausschreibung eine Voraussetzung, die organisatorisch am meisten Vorlauf braucht: Die Bewerbung muss von einer akademischen Betreuungsperson in der Schweiz unterstützt werden.

Das bedeutet, dass die eigentliche Arbeit lange vor der Einreichefrist beginnt. Du musst eine Person finden, die fachlich passt, die bereit ist, dein Vorhaben zu betreuen, und die das schriftlich bestätigt. Erfahrungsgemäss ist das der Schritt, der Wochen kostet — Anfragen bleiben unbeantwortet, Zuständigkeiten verschieben sich, und Sommermonate sind an Hochschulen selten die reaktionsschnellste Zeit.

Praktisch heisst das: Beginne mit der Suche nach einer Betreuungsperson, sobald die länderspezifische Ausschreibung erscheint, nicht erst, wenn das Formular vollständig vorliegt. Ein überzeugendes Forschungsvorhaben ist dabei die Eintrittskarte in das Gespräch — es lohnt sich, es vorher sauber ausformuliert zu haben.

Ablauf und Auswahlkriterien

Der Weg der Bewerbung ist ungewöhnlich und wird oft falsch angenommen: Eingereicht wird bei den Schweizer Botschaften, nicht bei der Hochschule und nicht direkt beim SBFI. Beurteilt werden die Bewerbungen anschliessend von der ESKAS nach drei Kriterien:

  1. Profil der Kandidatin oder des Kandidaten. Der akademische Werdegang und die bisherige Leistung.
  2. Qualität des Forschungsprojektes oder der künstlerischen Arbeit. Das Vorhaben selbst — der Teil, den du vollständig in der Hand hast.
  3. Synergien für künftige Forschungszusammenarbeit. Der am häufigsten unterschätzte Punkt.

Das dritte Kriterium verdient besondere Aufmerksamkeit, weil es die Logik des ganzen Programms offenlegt. Bewertet wird nicht nur, ob du ein gutes Projekt vorlegst, sondern ob daraus eine dauerhafte Verbindung zwischen deinem Herkunftskontext und der Schweizer Forschung entstehen kann. Ein Projektentwurf, der ausschliesslich den individuellen Nutzen betont, lässt dieses Kriterium unbeantwortet — und es ist eines von dreien.

Wer sein Vorhaben schriftlich ausarbeitet, sollte diese Perspektive daher explizit adressieren: Welche Anschlussfähigkeit besteht zwischen der Schweizer Forschungsgruppe und der Institution oder dem Feld, aus dem du kommst? Was entsteht nach dem Förderjahr weiter?

Was du vorbereiten kannst, bevor die Ausschreibung erscheint

Weil die länderspezifischen Fristen erst kurz vor dem Bewerbungsfenster publiziert werden, entscheidet die Vorbereitung darüber, ob das Fenster reicht. Vier Dinge lassen sich unabhängig von der konkreten Ausschreibung erledigen:

  1. Das Forschungsvorhaben ausformulieren. Fragestellung, Stand der Forschung, Methode, Zeitplan und erwarteter Beitrag. Dieses Dokument ist zugleich das, was du einer möglichen Betreuungsperson schickst — es erfüllt also zwei Zwecke gleichzeitig.
  2. Gastinstitutionen identifizieren. Nicht nur Personen, sondern Forschungsgruppen: An welchen Schweizer Hochschulen, Fachhochschulen oder Forschungsanstalten wird zu deinem Thema tatsächlich gearbeitet? Die Antwort ergibt sich aus der jüngeren Fachliteratur, nicht aus Rankings.
  3. Die Synergie-Frage schriftlich beantworten. Formuliere in wenigen Sätzen, welche Zusammenarbeit über das Förderjahr hinaus entstehen könnte. Wenn dir dazu nichts einfällt, fehlt dem Antrag ein Drittel seiner Bewertungsgrundlage.
  4. Unterlagen zum akademischen Werdegang zusammenstellen. Abschlusszeugnisse, Notenübersichten und allfällige Übersetzungen brauchen bei ausstellenden Stellen im Herkunftsland regelmässig länger als geplant.

Diese Vorarbeit ist auch dann nicht verloren, wenn die Bewerbung in einem Jahr nicht klappt: Der Zyklus wiederholt sich, und ein bereits ausgearbeitetes Vorhaben lässt sich aktualisieren statt neu schreiben.

Zeitplan 2027–2028 und Ausblick

Die zeitlichen Angaben der aktuellen Ausschreibung:

  • Ab August 2026 werden die Informationen zu den Fristen und zum Stipendienangebot nach Herkunftsland publiziert. Das Angebot unterscheidet sich von Land zu Land — die allgemeinen Angaben ersetzen die länderspezifische Ausschreibung nicht.
  • Ab dem 20. August 2026 sind Bewerbungen möglich.
  • Bis spätestens Ende Mai informiert die ESKAS über die Vergabe für das folgende akademische Jahr.
  • Ab August 2027 erfolgt die Ausschreibung für das akademische Jahr 2028–2029.

Der Zyklus ist damit jährlich und gut planbar. Wer die aktuelle Runde verpasst, kennt den Termin der nächsten bereits. Prüfe in jedem Fall die Frist für dein Herkunftsland: Sie ist der einzige Termin, der für dich gilt.

Als Rechtsgrundlagen nennt die Ausschreibung das Bundesgesetz über Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz sowie die zugehörigen Verordnungen, darunter die Verordnung des WBF über die Vergabe dieser Stipendien.

Offizielle Warnung vor gefälschten Angeboten

Warndreieck ueber einem E-Mail-Symbol, das vor gefaelschten Stipendienangeboten warnt
Das SBFI warnt ausdrücklich vor gefälschten Stipendienangeboten — die Bewerbung ist immer kostenlos.

Das SBFI stellt seiner eigenen Ausschreibung eine Warnung voran, die hier wiedergegeben werden soll, weil sie unmittelbar schützt:

Das Staatssekretariat warnt vor falschen Aufrufen zu Bewerbungen für Schweizer Bundesstipendien, die per E-Mail oder über soziale Medien verbreitet werden. Mit solchen gefälschten Stipendienofferten versuchen Trickbetrüger, ihre Opfer zu Geldtransfers zu verleiten — etwa unter dem Vorwand von Visa- oder Sozialversicherungskosten. Die ESKAS empfiehlt, auf solche Angebote nicht zu antworten und auf keinen Fall Geld zu überweisen.

Der entscheidende Satz lautet: Das Einreichen einer Bewerbung für ein Stipendium der Schweizer Regierung ist kostenlos. Jede Aufforderung zu einer Zahlung — für Bearbeitung, Visum, Versicherung oder Reservation — ist damit ein Betrugsversuch, unabhängig davon, wie offiziell die Nachricht aussieht.

Zwei zusätzliche Schutzregeln folgen aus dem beschriebenen Ablauf: Bewerbungen laufen über die Schweizer Botschaft, nicht über Vermittler; und die offiziellen Informationen stehen auf der Website des SBFI, nicht in einer unaufgeforderten Nachricht. Wer unsicher ist, ob eine Nachricht echt ist, sollte den Weg umdrehen und die Botschaft oder das SBFI über deren eigene, selbst herausgesuchte Kontaktangaben ansprechen — nie über die Kontaktdaten in der fraglichen Nachricht.

Das Forschungsvorhaben ist der Teil, den du steuerst

Von den drei Auswahlkriterien ist genau eines vollständig in deiner Hand: die Qualität des schriftlich ausgearbeiteten Vorhabens. Strukturiere dein Forschungsvorhaben mit Tesify — Aufbau, Gliederung und Belege werden unterstützt, geschrieben wird es zu 100 % von dir.

Häufige Fragen

Wer kann sich für ein Schweizer Bundes-Exzellenz-Stipendium bewerben?

Junge Forschende aus dem Ausland mit abgeschlossenem Masterstudium, aus zurzeit 183 berechtigten Ländern, bis zu einem Höchstalter von 35 Jahren. Forschungsstipendien stehen Postgraduierten aller Fakultäten offen; Kunststipendien richten sich an Kunststudierende, die in der Schweiz ihren ersten Master anstreben, und sind bestimmten Ländern vorbehalten.

Wie hoch ist das ESKAS-Stipendium?

Die Ausschreibung nennt CHF 2450 pro Monat. Das Höchstalter beträgt 35 Jahre.

Wo reiche ich die Bewerbung ein?

Bei der Schweizer Botschaft im Herkunftsland — nicht bei der Hochschule und nicht direkt beim SBFI. Die ESKAS beurteilt die eingereichten Bewerbungen anschliessend.

Brauche ich eine Betreuungsperson in der Schweiz?

Für Forschungsstipendien ja: Die Bewerbung muss von einer akademischen Betreuungsperson in der Schweiz unterstützt werden. Da die Suche erfahrungsgemäss Wochen dauert, sollte sie beginnen, sobald die länderspezifische Ausschreibung erscheint.

Gilt das Stipendium auch an einer Fachhochschule?

Ja. Forschungsstipendien sind an Schweizer Universitäten, Fachhochschulen, den beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen und an Forschungsanstalten gültig. Für anwendungsnahe Vorhaben lohnt es sich, eine Fachhochschule oder Forschungsanstalt als Gastinstitution ernsthaft zu prüfen.

Nach welchen Kriterien wird ausgewählt?

Nach drei Kriterien: dem Profil der Kandidatin oder des Kandidaten, der Qualität des Forschungsprojekts oder der künstlerischen Arbeit und den Synergien für künftige Forschungszusammenarbeit. Das dritte Kriterium wird am häufigsten unterschätzt — ein Vorhaben sollte ausdrücklich benennen, welche dauerhafte Verbindung daraus entstehen kann.

Wann erfahre ich, ob ich das Stipendium erhalte?

Die ESKAS informiert bis spätestens Ende Mai über die Vergabe für das folgende akademische Jahr. Für den Zyklus 2027–2028 sind Bewerbungen ab dem 20. August 2026 möglich; die Ausschreibung für 2028–2029 erfolgt ab August 2027.

Kostet die Bewerbung etwas?

Nein. Das SBFI stellt ausdrücklich fest, dass das Einreichen einer Bewerbung für ein Stipendium der Schweizer Regierung kostenlos ist, und warnt vor gefälschten Angeboten, die unter Vorwänden wie Visa- oder Sozialversicherungskosten zu Geldtransfers verleiten sollen. Jede Zahlungsaufforderung ist ein Betrugsversuch.

Quelle

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), Dienstleistungsseite «Schweizer Bundes-Exzellenz-Stipendien 2027 – 2028», einschliesslich der Abschnitte «Worum es geht», «Forschungsstipendien», «Kunststipendien», «Nach der Bewerbung», «Ausblick», «Rechtliche Grundlagen» sowie der vorangestellten Warnung vor Betrugsversuchen. Abgerufen am 12. August 2026. Länderspezifische Fristen und Angebote sind der jeweiligen Ausschreibung für das Herkunftsland zu entnehmen und werden hier nicht wiedergegeben.

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