Deckblatt und Formatierung der Bachelorarbeit in der Schweiz 2026: Was ETH, UZH, HSG und ZHAW wirklich vorschreiben

Die meisten Anleitungen zur Formatierung einer Abschlussarbeit nennen eine Zahl: 2,5 cm Rand, Arial 11, Zeilenabstand 1,5. Für Schweizer Studierende ist das eine gefährliche Vereinfachung. Es gibt in der Schweiz keinen nationalen Standard für die Gestaltung studentischer Arbeiten, keine Norm, die für alle Hochschulen gilt, und in der Regel nicht einmal eine hochschulweite Vorgabe. Verbindlich ist ein Dokument: das Merkblatt oder der Leitfaden Ihres Departements, Instituts oder Lehrstuhls.

Wie weit die Vorgaben auseinandergehen, zeigt ein Vergleich von vier konkreten, öffentlich einsehbaren Leitfäden. Sie widersprechen sich nicht nur in den Zahlen — sie messen den Umfang einer Arbeit in unterschiedlichen Einheiten. Dieser Beitrag stellt die Vorgaben nebeneinander, erklärt, welche Regeln typischerweise überall gelten, und zeigt, welche sechs Angaben ein Schweizer Deckblatt tragen muss.

Kurz beantwortet: Es gibt keine schweizweite Formatierungsnorm. Die ETH-Richtlinie eines Departements nennt 4’500–12’000 Wörter und Ränder von innen 3 cm / aussen 2 cm; ein UZH-Merkblatt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät misst in Zeichen (35’000 für die Bachelorarbeit) und verlangt 2,5 cm links/rechts/oben; ein HSG-Institutsleitfaden setzt 15’000–18’000 Wörter an und verlangt bei jedem Quellenverweis eine Seitenzahl; die ZHAW-Anleitung für Life Sciences empfiehlt Arial 11pt bei höchstens 1,5 Zeilenabstand. Prüfen Sie immer zuerst das Merkblatt Ihres eigenen Studiengangs — es geht jeder allgemeinen Regel vor.

Warum es keinen Schweizer Standard gibt

In Deutschland orientieren sich viele Leitfäden lose an DIN-Vorgaben, in Brasilien schreibt die ABNT die Gestaltung landesweit vor. Die Schweiz kennt nichts Vergleichbares. Das Hochschulwesen ist föderal organisiert: Die beiden ETH sind Bundesinstitutionen, die kantonalen Universitäten unterstehen ihren Kantonen, die Fachhochschulen sind regionale Verbünde. Gestaltungsvorgaben für studentische Arbeiten entstehen deshalb dort, wo korrigiert wird — im Departement, im Institut, am Lehrstuhl.

Praktisch bedeutet das dreierlei. Erstens: Eine im Internet gefundene «Vorlage für die Bachelorarbeit» ist für Ihre Arbeit nicht verbindlich, auch wenn sie professionell aussieht. Zweitens: Zwei Studierende derselben Universität können völlig unterschiedliche Vorgaben haben. Drittens: Die Leitfäden werden datiert und versioniert — die ZHAW-Anleitung für den Bereich Life Sciences etwa führt eine Änderungsliste, in der eine Präzisierung zur Titelgestaltung mit Inkrafttreten per 1. Juli 2024 vermerkt ist. Eine Vorlage aus dem Ordner eines Kollegen, der vor drei Jahren abgeschlossen hat, kann schlicht veraltet sein.

Vier Leitfäden im direkten Vergleich

Die folgenden Angaben stammen aus vier öffentlich zugänglichen Dokumenten, die im September 2026 abrufbar waren. Sie stehen hier als Beleg dafür, wie stark die Vorgaben streuen — nicht als Regel für Ihre Arbeit.

Vorgabe ETH Zürich, Departement Erd- und Planetenwissenschaften UZH, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Lehrstuhl Heinemann) HSG, Institut für Public Management ZHAW, Life Sciences und Facility Management
Umfang Bachelorarbeit 4’500–12’000 Wörter (ohne Anhänge) 35’000 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fussnoten (6 KP) 15’000–18’000 Wörter (40–50 Seiten), 12 ECTS keine Zahl im Dokument; Studiengang entscheidet
Schrift Times New Roman, 11 oder 12 pt Times New Roman oder Arial; Text 12 pt, Fussnoten 10 pt Schriftgrösse 12 oder 11 vorzugsweise eine Schrift wie Arial 11 pt
Zeilenabstand 1,5 1,5 nicht beziffert höchstens 1,5
Seitenränder innen 3 cm, aussen 2 cm, oben und unten je 3 cm links/rechts/oben 2,5 cm, unten 2 cm nicht beziffert nicht beziffert
Zitierweise departementsspezifisch geregelt juristische Zitierweise mit Fussnoten einheitlich und verbreitet, z. B. APA — Seitenzahl bei jedem Verweis Autor-Jahr (APA) oder numerisch, nach Absprache
Besonderheit A4, mindestens 80 g/m²; Ring- oder Klebebindung; verspätete Abgabe gilt als nicht bestanden Blocksatz mit Silbentrennung; Titelblatt zählt nicht zur Seitennummerierung vorab eine Disposition von rund zwei Seiten Titel darf nicht nur aus Grossbuchstaben bestehen; Impressum auf der Rückseite des Titelblatts

Die Zeile «Umfang» ist die aufschlussreichste. Drei Institutionen, drei Einheiten: Wörter, Zeichen, Seiten. Wer eine Faustregel aus einem deutschen Ratgeber übernimmt, rechnet im schlimmsten Fall in der falschen Währung.

Die Umfangsfalle: Wörter, Zeichen oder Seiten?

Die Zeichenangabe der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist bemerkenswert präzise: 35’000 Zeichen inklusive Leerzeichen und Fussnoten für eine Bachelorarbeit mit 6 Kreditpunkten, 70’000 Zeichen für eine Masterarbeit mit 12 Kreditpunkten und 105’000 Zeichen für eine mit 18 Kreditpunkten. Der Umfang skaliert dort also linear mit den Kreditpunkten — eine Logik, die man kennen muss, weil sie das Verhältnis von Aufwand und Leistung ausdrücklich festschreibt.

Praktisch folgen daraus drei Konsequenzen:

  • Prüfen Sie die Einheit, bevor Sie planen. Word zählt unter «Wörter zählen» sowohl Wörter als auch Zeichen mit und ohne Leerzeichen. Welcher Wert gilt, steht im Merkblatt — und ob Fussnoten mitzählen, macht in einer juristischen Arbeit einen erheblichen Unterschied.
  • Prüfen Sie, was nicht mitzählt. Die ETH-Angabe schliesst Anhänge aus, die HSG-Vorgabe für ein bestimmtes Masterprogramm nimmt Verzeichnisse und Anhänge ausdrücklich aus. Wer den Anhang mitrechnet, schreibt unnötig kurz.
  • Rechnen Sie nicht von Seiten auf Wörter um. Eine Seitenangabe hängt von Schrift, Rand und Zeilenabstand ab — genau den Grössen, die der Leitfaden ebenfalls regelt. Die HSG-Angabe nennt beides, damit die Umrechnung nicht dem Zufall überlassen bleibt.

Wie sich diese Vorgaben in Word technisch umsetzen lassen — Seitenränder, Zeilenabstand und Formatvorlagen —, zeigt der Beitrag zum Formatieren der Bachelorarbeit in Word.

Das Deckblatt: sechs Angaben, die fast immer verlangt werden

Beim Deckblatt sind sich die Leitfäden ähnlicher als beim Umfang, weil es eine administrative Funktion hat: Die Arbeit muss eindeutig einer Person, einem Studiengang und einem Prüfungstermin zugeordnet werden können. Das UZH-Merkblatt listet die verlangten Elemente einzeln auf, die ZHAW-Anleitung verweist auf eine Mustervorlage im Anhang.

Titelblatt mit sechs markierten Zonen als Sinnbild für die Pflichtangaben auf dem Deckblatt
Sechs Zonen, sechs Pflichtangaben — die Anordnung gibt das Muster Ihres Departements vor.
  1. Hochschule, Departement und Institut in der offiziellen Schreibweise — an der ZHAW steht im Muster die ausgeschriebene Form «Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften» mit Departement und Institut darunter; das UZH-Merkblatt verlangt zusätzlich das Logo der Universität.
  2. Titel der Arbeit, kurz und prägnant, bei Bedarf mit erläuterndem Untertitel. Die ZHAW-Anleitung hält ausdrücklich fest, dass der Titel Gross- und Kleinbuchstaben enthalten muss; reine Versalien sind unzulässig.
  3. Art der Arbeit — Bachelorarbeit, Masterarbeit, Projektarbeit oder Seminararbeit — und die Angabe, ob sie im Bachelor- oder Masterstudiengang entsteht.
  4. Verfasserin oder Verfasser mit Vor- und Nachname, Studiengang und, an der UZH, zusätzlich Kontaktangaben, Semesterzahl und Matrikelnummer.
  5. Betreuung: Namen der Fachkorrigierenden beziehungsweise der Dozierenden, mit akademischem Titel ausgeschrieben; bei Praxisarbeiten zusätzlich Firma und Ort.
  6. Ort und Abgabedatum.

Zwei Details werden regelmässig übersehen. Das Titelblatt wird nicht mitnummeriert — die UZH-Vorgabe sagt das ausdrücklich. Und die ZHAW verlangt auf der Rückseite des Titelblatts ein Impressum mit Schlagworten, einem Zitiervorschlag und dem Namen des Instituts; das ist eine Anforderung, die in keiner allgemeinen Deckblatt-Anleitung vorkommt. Die schrittweise Umsetzung in Word behandelt der Beitrag zum Deckblatt der Bachelorarbeit erstellen.

Vertraulichkeit nicht vergessen: Arbeiten mit einem Praxispartner enthalten oft geschützte Daten. Wo eine Arbeit vertraulich zu behandeln ist, gehört ein entsprechender Vermerk auf das Titelblatt — die ZHAW-Mustervorlage sieht dafür eine eigene Zeile vor. Klären Sie das vor der Abgabe mit dem Partner und der Betreuung, nicht danach.

Was praktisch überall gilt

Trotz aller Unterschiede gibt es einen Kern, der sich in den geprüften Leitfäden wiederholt und den Sie ohne Rückfrage übernehmen können.

Regel Konkret
Einheitlichkeit vor Schönheit Ein einmal gewähltes Gliederungssystem und ein einmal gewählter Zitierstil gelten für die ganze Arbeit
Beschriftung von Abbildungen und Tabellen Abbildungen werden unten beschriftet, Tabellen oben; fremde Vorlagen tragen die Quelle hinter der Beschriftung
Gliederungstiefe Mehr als drei Ebenen pro Hauptkapitel gelten als unübersichtlich; ein Unterpunkt verlangt immer einen zweiten
Verzeichnisse ohne Nummer Inhalts-, Abkürzungs- und Literaturverzeichnis tragen keine Gliederungsziffer
Lange Zitate absetzen Ab rund 40 Wörtern beziehungsweise vier Zeilen wird ein wörtliches Zitat vom Fliesstext abgesetzt
Selbstständigkeitserklärung Gehört zur Abgabe; viele Hochschulen verlangen zusätzlich eine Erklärung zum Einsatz generativer KI

Die Schreibweise selbst ist ein eigener Punkt: In der Schweiz wird das Eszett nicht verwendet, und auch bei Anführungszeichen und Zahlenformaten weichen die Konventionen vom deutschen Gebrauch ab. Der Beitrag zur Schweizer Rechtschreibung in der Abschlussarbeit behandelt das im Detail. Für die Literaturangaben selbst geben die Beiträge zum Zitieren nach APA 7 und zur Harvard-Zitierweise die Regeln mit Beispielen.

Reihenfolge der Teile und Seitennummerierung

Die Reihenfolge der Bestandteile ist zwischen den Leitfäden erstaunlich stabil. Die ZHAW-Anleitung nennt sie als «bewährte» Gliederung, von der nach Absprache abgewichen werden darf:

  1. Titelblatt (nicht nummeriert, Gestaltung nach Vorlage)
  2. Zusammenfassung beziehungsweise Abstract (nicht nummeriert)
  3. Inhaltsverzeichnis (nicht nummeriert)
  4. Abkürzungsverzeichnis, falls nötig (nicht nummeriert)
  5. Einleitung — hier beginnt die Nummerierung der Kapitel
  6. Literaturübersicht oder Theorieteil
  7. Material und Methoden
  8. Ergebnisse und Diskussion (dürfen je nach Fach in einem Kapitel zusammengefasst werden)
  9. Literaturverzeichnis
  10. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
  11. Anhang mit eigenem Anhangsverzeichnis

Zur Seitennummerierung gilt in vielen Leitfäden ein zweistufiges System: Die Titelei vor der Einleitung erhält römische Ziffern, der Hauptteil ab der Einleitung arabische. Das Titelblatt bleibt unnummeriert. Im Anhang wird die Seitennummerierung nach der ZHAW-Anleitung normalerweise nicht fortgesetzt; besteht der Anhang aus mehreren Teilen, werden diese als Anhang A, B, C oder Anhang 1, 2, 3 bezeichnet und im Text referenziert. Wie sich beide Nummernkreise in Word einrichten lassen, erklärt der Beitrag zu Seitenzahlen in Word; das automatische Inhaltsverzeichnis und der Anhang der Bachelorarbeit sind ebenfalls eigens behandelt.

Checkliste vor der Abgabe

Gebundene Abschlussarbeit neben einer abgehakten Checkliste als Sinnbild für die Kontrolle vor der Abgabe
Bindung und Abgabeform stehen ebenfalls im Merkblatt — an manchen Departementen sind sie verbindlich.
  1. Das aktuell gültige Merkblatt Ihres Studiengangs heruntergeladen und das Versions- beziehungsweise Inkraftsetzungsdatum geprüft.
  2. Umfang in der richtigen Einheit gemessen (Wörter, Zeichen oder Seiten) und geklärt, ob Fussnoten, Verzeichnisse und Anhänge mitzählen.
  3. Schrift, Schriftgrösse, Zeilenabstand und Ränder gegen das Merkblatt abgeglichen, nicht gegen eine Onlinevorlage.
  4. Deckblatt vollständig: Hochschule, Titel in Gross- und Kleinschreibung, Art der Arbeit, Verfasser mit Matrikelnummer, Betreuung, Ort und Datum — plus Vertraulichkeitsvermerk, falls nötig.
  5. Impressum oder Rückseite des Titelblatts, falls Ihr Departement eines verlangt.
  6. Nummernkreise geprüft: Titelblatt ohne Zahl, Titelei römisch, Hauptteil arabisch, Anhang nach Vorgabe.
  7. Abbildungen unten, Tabellen oben beschriftet; Quellen bei übernommenen Darstellungen ergänzt.
  8. Zitierstil durchgehend einheitlich; an der HSG zusätzlich: Seitenzahl bei jedem Verweis.
  9. Selbstständigkeitserklärung und, falls verlangt, KI-Erklärung unterschrieben beigelegt.
  10. Abgabeform geklärt: Druck, PDF oder beides — und die Bindungsart, wo eine vorgeschrieben ist.

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Häufige Fragen

Gibt es eine schweizweit gültige Norm für die Formatierung einer Bachelorarbeit?

Nein. Anders als etwa die ABNT-Normen in Brasilien existiert in der Schweiz keine nationale Norm für studentische Arbeiten. Verbindlich ist das Merkblatt oder der Leitfaden des Departements, Instituts oder Lehrstuhls, bei dem die Arbeit geschrieben wird. Selbst innerhalb derselben Hochschule können sich die Vorgaben zwischen Fakultäten deutlich unterscheiden.

Welche Schriftart und Schriftgrösse soll ich wählen, wenn mein Merkblatt nichts vorgibt?

Die geprüften Leitfäden nennen übereinstimmend 11 oder 12 Punkt bei einer verbreiteten Schrift — genannt werden Times New Roman und Arial. Für Fussnoten werden kleinere Grade verwendet, in einem UZH-Merkblatt 10 Punkt. Zeilenabstand 1,5 ist der gemeinsame Nenner. Wichtiger als die Wahl selbst ist, dass sie in der ganzen Arbeit einheitlich durchgehalten wird.

Zählt das Deckblatt als Seite 1?

Es wird mitgezählt, aber nicht mit einer sichtbaren Zahl versehen. Das UZH-Merkblatt hält ausdrücklich fest, dass das Titelblatt bei der Seitennummerierung nicht erfasst wird. In Word richtet man das über eine abweichende erste Seite im Abschnitt ein, statt die Nummerierung erst später zu starten.

Wie rechne ich Zeichen in Seiten um?

Gar nicht — wenn das Merkblatt Zeichen vorgibt, ist die Zeichenzahl die verbindliche Grösse, und Word zeigt sie unter «Wörter zählen» an. Eine Umrechnung wäre ohnehin unzuverlässig, weil sie von Schriftgrösse, Rand und Zeilenabstand abhängt. Prüfen Sie zusätzlich, ob Leerzeichen und Fussnoten mitzählen; ein Merkblatt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der UZH schliesst beide ausdrücklich ein.

Darf ich eine Word-Vorlage aus dem Internet verwenden?

Als technisches Gerüst ja, als Regelwerk nein. Nutzen Sie eine Vorlage für die Mechanik — Formatvorlagen, automatische Verzeichnisse, Nummernkreise — und stellen Sie anschliessend jede Zahl auf Ihr Merkblatt um. Wo Ihr Departement eine eigene Vorlage bereitstellt, hat diese immer Vorrang.

Was passiert, wenn ich die Formvorgaben verletze?

Das hängt von der Vorgabe ab. Formale Mängel bei Schrift oder Rändern fliessen meist als Abzug in die Bewertung ein. Harte Vorgaben sind dagegen unmittelbar wirksam: Eine ETH-Departementsrichtlinie hält fest, dass eine verspätete Abgabe als nicht bestanden gilt. Umfangsgrenzen und Abgabefristen sollten Sie deshalb anders behandeln als Gestaltungsempfehlungen.

Wo finde ich das für mich gültige Merkblatt?

In der Regel auf der Studiengangsseite Ihres Departements, im Lernmanagementsystem des Moduls oder im Dokumentenportal der Hochschule. Suchen Sie nach «Merkblatt», «Leitfaden», «Wegleitung» oder «Richtlinien» zusammen mit «Bachelorarbeit» und dem Namen Ihres Departements. Prüfen Sie das Inkraftsetzungsdatum: Diese Dokumente werden versioniert und regelmässig angepasst.

Die wichtigste Regel dieses Beitrags ist deshalb keine Zahl, sondern ein Reflex: Bevor Sie die erste Seite einrichten, öffnen Sie das Merkblatt Ihres Studiengangs und schreiben die sechs bis acht dort genannten Werte auf ein Blatt. Alles andere in diesem Text ist Orientierung — dieses Blatt ist die Vorgabe.

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