Autorin einer wissenschaftlichen Publikation ist, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zum Inhalt geleistet hat. Der DFG-Kodex hält diesen Grundsatz in Leitlinie 14 fest; in der Medizin und zunehmend darüber hinaus konkretisieren ihn die vier kumulativ zu erfüllenden ICMJE-Kriterien. Ehren- und Gastautorschaft gelten als wissenschaftliches Fehlverhalten.
Autorschaftskonflikte gehören zu den häufigsten Fällen, die bei Ombudsgremien landen — häufiger als Plagiat oder Datenmanipulation. Der Grund ist banal: Fast alle entstehen, weil vor dem Schreiben niemand darüber gesprochen hat. Dieser Beitrag ordnet die Regeln und zeigt, wie sich der Konflikt vermeiden lässt.
Was der DFG-Kodex verlangt
Der Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ ist seit dem 1. August 2019 in Kraft und umfasst 19 Leitlinien, die alle DFG-geförderten Einrichtungen rechtsverbindlich umsetzen mussten. Leitlinie 14 behandelt die Autorschaft und folgt einem bewusst offenen Ansatz: Sie benennt Beitragsformen, die eine Autorschaft begründen können, überlässt die genaue Gewichtung aber den Fachkulturen — denn empirische und nicht-empirische Fächer, Einzelautorschaft und Großkollaborationen lassen sich nicht über einen Kamm scheren.
Zwei Festlegungen gelten dennoch fachübergreifend:
- Kein Beitrag, keine Autorschaft. Wer nicht inhaltlich beigetragen hat, darf nicht genannt werden — auch nicht die Institutsleitung, auch nicht die Person, die die Mittel eingeworben hat, wenn sie sonst nichts beigetragen hat.
- Autorschaft bedeutet Verantwortung. Wer genannt wird, steht für die Publikation ein. Deshalb ist die Nennung ohne Beitrag nicht nur eine Höflichkeitsgeste, sondern eine Falschangabe.
Der weitere Rahmen — Grundsätze, Dokumentationspflichten und die Rolle der Ombudspersonen — ist im Beitrag zur guten wissenschaftlichen Praxis nach dem DFG-Kodex ausgeführt.
Die vier ICMJE-Kriterien

Das International Committee of Medical Journal Editors hat den anspruchsvollsten und zugleich klarsten Maßstab formuliert. Alle vier Kriterien müssen gemeinsam erfüllt sein:
| Nr. | Kriterium | Typische Erfüllung |
|---|---|---|
| 1 | Substanzieller Beitrag zu Konzeption oder Design bzw. zu Erhebung, Analyse oder Interpretation der Daten | Studiendesign entworfen, Daten erhoben, Auswertung durchgeführt |
| 2 | Verfassen des Entwurfs oder kritische Überarbeitung hinsichtlich wichtiger intellektueller Inhalte | Manuskript geschrieben oder inhaltlich substanziell überarbeitet |
| 3 | Zustimmung zur zu veröffentlichenden Fassung | finale Version gelesen und freigegeben |
| 4 | Bereitschaft, Verantwortung für alle Aspekte der Arbeit zu übernehmen | steht für Richtigkeit und Integrität ein |
Die Kumulativität ist der entscheidende Punkt. Wer nur Daten erhoben hat, ohne am Manuskript mitzuwirken, erfüllt Kriterium 1, aber nicht 2 — und ist damit nach ICMJE keine Autorin, sondern gehört in die Danksagung. Umgekehrt genügt sprachliches Redigieren allein nicht für Kriterium 2; verlangt ist eine Überarbeitung hinsichtlich wichtiger intellektueller Inhalte.
Für die Praxis heißt das: Wer Kriterium 1 erfüllt, sollte die Gelegenheit erhalten, auch 2 bis 4 zu erfüllen. Jemanden von der Manuskriptarbeit auszuschließen und ihn dann mangels Kriterium 2 nicht zu nennen, ist eine Umgehung.
CRediT: Beiträge sichtbar machen
Die Contributor Roles Taxonomy (CRediT) löst ein Problem, das die Autorenliste allein nicht lösen kann: Sie sagt nicht, wer was getan hat. CRediT definiert dafür 14 standardisierte Rollen:
| Rolle | Rolle |
|---|---|
| Konzeptualisierung | Ressourcen |
| Datenkuratierung | Software |
| Formale Analyse | Supervision |
| Einwerbung von Fördermitteln | Validierung |
| Untersuchung | Visualisierung |
| Methodik | Verfassen des Originalentwurfs |
| Projektadministration | Überarbeitung und Redaktion |
Viele Zeitschriften verlangen inzwischen eine CRediT-Angabe je Person bei der Einreichung. Zwei Hinweise:
- CRediT ersetzt die Kriterien nicht. Wer ausschließlich „Einwerbung von Fördermitteln“ beigetragen hat, erfüllt damit keine Autorschaft — die Rolle wird nur ausgewiesen, wenn die Person aus anderen Gründen ohnehin Autorin ist.
- CRediT ist ein hervorragendes Planungswerkzeug. Die Liste vorab gemeinsam durchzugehen und Rollen zuzuordnen, klärt Erwartungen früher und sachlicher als jedes Gespräch über Reihenfolgen.
Ehrenautorschaft, Gastautorschaft, Ghost-Autorschaft
| Form | Was passiert | Warum problematisch |
|---|---|---|
| Ehren- bzw. Gastautorschaft | Nennung ohne Beitrag, etwa aufgrund der Position | Falschangabe; Verantwortung ohne Kenntnis der Arbeit |
| Ghost-Autorschaft | realer Beitrag wird nicht genannt | Leistung wird unterschlagen, Interessenkonflikte bleiben verdeckt |
| Tauschautorschaft | gegenseitige Nennung ohne Beitrag zur Steigerung der Publikationszahl | verzerrt Bewertungs- und Berufungsverfahren |
Alle drei wertet der DFG-Kodex als wissenschaftliches Fehlverhalten. In der Schwere stehen sie neben Datenmanipulation, die der Beitrag zu Datenfälschung und Datenmanipulation behandelt. Ein verwandtes Problem an der Grenze zwischen Publikationsethik und Zitierpflicht ist die Mehrfachverwertung eigener Texte — dazu der Beitrag zum Vermeiden von Selbstplagiaten.
Und KI?
Ein KI-Werkzeug kann keine Autorschaft übernehmen — es erfüllt weder Kriterium 3 noch 4: Es kann einer Fassung nicht zustimmen und keine Verantwortung tragen. Der Einsatz gehört stattdessen in den Methodenteil oder die Danksagung; wie das formuliert wird, beschreibt der Beitrag zum Kennzeichnen der KI-Nutzung.
Die Reihenfolge der Autorinnen

| Fachbereich | Konvention | Bedeutung der letzten Position |
|---|---|---|
| Lebens- und Naturwissenschaften, Medizin | nach Beitragsumfang | Senior- bzw. Leitungsposition, prestigeträchtig |
| Mathematik, Teile der Wirtschaftswissenschaften | alphabetisch | ohne Bedeutung |
| Geistes- und Sozialwissenschaften | nach Beitragsumfang | geringster Beitrag |
| Informatik | gemischt, oft nach Beitrag | häufig Betreuung |
Geteilte Erstautorschaft wird durch ein Symbol mit erläuternder Fußnote gekennzeichnet („Diese Autorinnen haben zu gleichen Teilen beigetragen“) und ist bei etwa gleichwertigen Beiträgen ein etabliertes Mittel.
Die praktische Empfehlung ist unspektakulär und wirksam: Klärt Beitrag und Reihenfolge schriftlich, bevor das Manuskript geschrieben wird — eine halbe Seite mit CRediT-Rollen und vorläufiger Reihenfolge, per E-Mail bestätigt. Ändert sich der Beitrag im Verlauf erheblich, wird die Vereinbarung angepasst. Kommt es dennoch zum Konflikt, sind die Ombudspersonen der Hochschule die richtige Anlaufstelle; sie beraten vertraulich und ohne Verfahrenszwang.
Von der Abschlussarbeit zur ersten Publikation
Der übliche Weg zur ersten Autorschaft führt über die eigene Bachelor- oder Masterarbeit. Wer die Fragestellung entwickelt, die Daten erhoben und ausgewertet und das Manuskript verfasst hat, erfüllt die Kriterien für die Erstautorschaft — auch als studierende Person. Die betreuende Person wird üblicherweise als weitere Autorin genannt, sofern sie inhaltlich beigetragen hat; die reine Betreuungstätigkeit ohne inhaltlichen Beitrag begründet keine Autorschaft.
Drei Schritte, die den Weg erleichtern:
- Früh ansprechen. Frage schon bei der Themenvergabe, ob eine Publikation vorgesehen ist. Das verändert oft Design und Umfang der Arbeit zum Besseren.
- Daten publikationsfähig halten. Ein sauberes Datenmanagement nach den Prinzipien aus dem Beitrag zum Forschungsdatenmanagement und den FAIR-Prinzipien erspart bei der Einreichung Wochen.
- Rollen dokumentieren. Halte während der Arbeit fest, wer welchen Beitrag geleistet hat — im Nachhinein erinnert sich niemand zuverlässig.
Häufige Fragen zur Autorschaft
Wer darf Autorin einer wissenschaftlichen Publikation sein?
Wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zum Inhalt geleistet hat. Der DFG-Kodex hält das in Leitlinie 14 fest; in der Medizin und zunehmend darüber hinaus gelten die vier kumulativen ICMJE-Kriterien.
Was sind die vier ICMJE-Kriterien?
Substanzieller Beitrag zu Konzeption oder Daten; Verfassen oder kritische inhaltliche Überarbeitung; Zustimmung zur finalen Fassung; Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme für alle Aspekte. Alle vier müssen gemeinsam erfüllt sein.
Was ist Ehrenautorschaft und warum ist sie unzulässig?
Die Nennung einer Person ohne genuinen Beitrag, etwa aufgrund ihrer Position. Der DFG-Kodex wertet dies als Fehlverhalten, weil Autorschaft inhaltliche Verantwortung bedeutet. Das Gegenstück ist die Ghost-Autorschaft.
Was ist CRediT?
Die Contributor Roles Taxonomy mit 14 standardisierten Beitragsrollen wie Konzeptualisierung, Methodik oder Visualisierung. Viele Zeitschriften verlangen die Angabe; sie ersetzt die Autorschaftskriterien nicht, macht Beiträge aber transparent.
Wie wird die Reihenfolge festgelegt?
Nach Fachkultur: in Lebens- und Naturwissenschaften nach Beitrag mit der Leitung an letzter Stelle, in Mathematik und Teilen der Wirtschaftswissenschaften alphabetisch. Geteilte Erstautorschaft wird per Fußnote gekennzeichnet; die Klärung gehört vor das Schreiben.
Kann aus einer Abschlussarbeit eine Publikation werden?
Ja — wer konzipiert, erhoben, ausgewertet und geschrieben hat, erfüllt die Kriterien der Erstautorschaft. Die Betreuung wird genannt, sofern sie inhaltlich beigetragen hat. Kläre Beitrag und Reihenfolge vor dem Schreiben des Manuskripts.
