Gute wissenschaftliche Praxis 2026: DFG-Kodex, Grundsätze und Ombudsperson erklärt
Gute wissenschaftliche Praxis (GWP) ist kein bürokratisches Regelwerk, das man einmal überfliegt und dann vergisst. Sie beschreibt die ethischen und methodischen Standards, auf denen das gesamte Vertrauen in Forschungsergebnisse beruht — und sie gilt genauso für Bachelorstudierende, die ihre erste empirische Arbeit schreiben, wie für erfahrene Professorinnen und Professoren. Wer einmal versteht, was hinter dem Begriff steckt, schreibt nicht nur sicherer, sondern auch besser.
Mit dem DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ von 2019 hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft einen verbindlichen Rahmen gesetzt, der an allen deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gilt. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Grundsätze, zeigt, welche Verhaltensweisen als wissenschaftliches Fehlverhalten eingestuft werden, und macht deutlich, welche praktische Rolle die Ombudsperson an deiner Hochschule spielt.
Was ist gute wissenschaftliche Praxis?
Wissenschaft ist ein kollektives Unternehmen. Jede neue Erkenntnis baut auf dem auf, was frühere Forschende erarbeitet haben — und sie wiederum wird zur Grundlage zukünftiger Studien. Dieses Fundament funktioniert nur, wenn alle Beteiligten nach denselben Spielregeln arbeiten. Gute wissenschaftliche Praxis fasst genau diese Regeln zusammen.
Im Kern geht es darum, dass Forschungsergebnisse ehrlich gewonnen, vollständig dokumentiert, korrekt zugeschrieben und transparent kommuniziert werden. Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, erfordert in der Praxis aktives Handeln: sorgfältige Protokollführung, lückenlose Quellenangaben, kritische Überprüfung der eigenen Annahmen und ein offener Umgang mit Fehlern.
GWP ist keine Erfindung des 21. Jahrhunderts. Bereits in den 1990er Jahren reagierten Forschungsorganisationen weltweit auf aufsehenerregende Betrugsfälle mit konkreten Empfehlungen. In Deutschland übernahm die DFG diese Führungsrolle und veröffentlichte 1998 erste Leitempfehlungen, die sie 2019 zum heute geltenden Kodex weiterentwickelte.
Der DFG-Kodex 2019: Entstehung und Geltungsbereich
Das Dokument „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ — kurz DFG-Kodex GWP — wurde im September 2019 vom Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft verabschiedet. Er löste die früheren Empfehlungen von 1998 ab und integrierte Erfahrungen aus zwanzig Jahren Ombudspraxis sowie internationale Standards, etwa die Prinzipien der Singapore Statement on Research Integrity.
Der Kodex gliedert sich in 19 Leitlinien, die fünf Themenbereiche abdecken:
| Bereich | Inhalte (Auswahl) |
|---|---|
| Grundsätze | Redlichkeit, Verlässlichkeit, Objektivität, Unparteilichkeit |
| Forschungsprozess | Methodik, Dokumentation, Datenspeicherung, Forschungsdesign |
| Verantwortung | Führungsverantwortung, Betreuung, Zusammenarbeit |
| Publikationen & Autorenschaft | Autorenangaben, Transparenz, Doppelpublikation |
| Umgang mit Fehlverhalten | Ombudspersonen, Untersuchungsverfahren, Sanktionen |
Alle Institutionen, die DFG-Fördermittel erhalten möchten, mussten den Kodex bis Juli 2021 in ihrer eigenen Satzung verankern. Damit gilt er faktisch für nahezu alle deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Auch als Studierende bist du also an deiner Hochschule an diese Standards gebunden — sie fließen direkt in Prüfungsordnungen und die Eigenständigkeitserklärung ein, die du deiner Abschlussarbeit beifügst.

Die zentralen Grundsätze der GWP
Redlichkeit
Redlichkeit bedeutet, im gesamten Forschungsprozess ehrlich zu sein — gegenüber sich selbst, gegenüber der wissenschaftlichen Gemeinschaft und gegenüber der Öffentlichkeit. Du berichtest Ergebnisse vollständig, auch wenn sie unbequem sind oder deine ursprüngliche Hypothese widerlegen. Negative Befunde werden nicht verschwiegen.
Nachvollziehbarkeit und Dokumentation
Andere Forschende müssen deine Methoden und Daten verstehen und im Idealfall nachvollziehen können. Das gilt für quantitative Studien (Datensätze, Auswertungscode) genauso wie für qualitative Arbeiten (Interviewtranskripte, Kodierschemata). Der DFG-Kodex schreibt vor, Primärdaten mindestens zehn Jahre lang zu archivieren, sodass spätere Nachprüfungen möglich bleiben.
Quellenarbeit und korrektes Zitieren
Jede fremde Idee, jedes wörtlich oder sinngemäß übernommene Gedankengebäude muss kenntlich gemacht und mit einer vollständigen Quellenangabe versehen werden. Das ist keine Formalität, sondern ein Akt intellektueller Redlichkeit: Du erkennst an, wessen Vorarbeit du nutzt. Wie du korrekt nach APA, Harvard oder DIN 1505 zitierst, erklärt unser Leitfaden Richtig zitieren 2026.
Datenmanagement und Sorgfaltspflicht
Forschungsdaten müssen so gespeichert und beschrieben werden, dass sie von Dritten interpretiert werden können. Das umfasst Metadaten (was wurde wann wie erhoben?), die Wahl geeigneter Dateiformate und eine klare Zugriffsdokumentation. Für Abschlussarbeiten bedeutet das konkret: Umfrage-Rohdaten, Interviewaufzeichnungen und Auswertungstabellen gehören vollständig gesichert und dem Betreuer auf Anfrage vorgelegt.
Wissenschaftliches Fehlverhalten: Was ist verboten?
Der DFG-Kodex unterscheidet zwischen schwerem wissenschaftlichem Fehlverhalten, das Sanktionen bis hin zum Titelentzug nach sich ziehen kann, und leichteren Verstößen, die durch Beratung und Korrektur behoben werden. Die drei schwersten Formen sind:
Plagiarismus
Plagiarismus bezeichnet die Übernahme fremder Ideen, Texte, Daten oder Bilder ohne angemessene Quellenangabe — gleichgültig, ob absichtlich oder fahrlässig. Dazu zählen wörtliche Übernahmen ohne Anführungszeichen und Zitat, sinngemäße Paraphrasen ohne Verweis sowie die Übernahme von Grafiken ohne Erlaubnis und Quellenangabe. Besonders heimtückisch ist das sogenannte Übersetzungsplagiat: Ein fremdsprachiger Text wird ins Deutsche übertragen und als eigene Leistung ausgegeben.
Fabrikation
Fabrikation bedeutet, Daten, Messwerte oder Ergebnisse zu erfinden, die nie erhoben wurden. Sie ist eine der schwerwiegendsten Formen des Fehlverhaltens, weil sie das Vertrauen in wissenschaftliche Literatur unmittelbar beschädigt. Einmal veröffentlichte Fabrikationen können jahrelang von anderen Forschenden zitiert werden, bevor sie entdeckt werden.
Fälschung
Fälschung unterscheidet sich von Fabrikation darin, dass reale Daten gezielt manipuliert werden — etwa durch selektives Weglassen unerwünschter Messwerte, nachträgliches Verändern von Rohdaten oder die irreführende Darstellung von Grafiken. Auch das gezielte Auswählen statistischer Methoden, um ein gewünschtes Ergebnis zu erzwingen (p-Hacking), bewegt sich in diesem Graubereich.
Weitere Verstöße
- Ehren- oder Gefälligkeitsautorenschaft: Als Autor oder Autorin wird jemand genannt, der keinen substanziellen Beitrag zur Arbeit geleistet hat (z. B. aus Hierarchiegründen).
- Ghostwriting: Eine dritte Person verfasst die Arbeit, während der Einreichende als alleiniger Autor auftritt.
- Selbstplagiarismus: Eigene, bereits veröffentlichte Texte werden ohne Kennzeichnung erneut eingereicht — auch das gilt als Täuschung.
- Verhinderung von Forschung: Das gezielte Behindern anderer Forschender oder die missbräuchliche Nutzung von Peer-Review-Verfahren.

Die Ombudsperson und Ombudsstelle
Jede Institution, die den DFG-Kodex übernommen hat, muss eine oder mehrere Ombudspersonen benennen. Ihre Aufgabe ist es, bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten als neutrale Anlaufstelle zu fungieren — sowohl für Hinweisgebende als auch für Beschuldigte.
Auf nationaler Ebene gibt es den Ombudsman für die Wissenschaft, ein von der DFG gefördertes unabhängiges Gremium, das sich aus erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen zusammensetzt. Er ist zuständig, wenn eine hochschulinterne Ombudsperson nicht erreichbar oder befangen ist, oder wenn der Verdacht eine Einrichtungsgrenze überschreitet.
Wichtig zu verstehen: Die Ombudsperson ist keine Disziplinarinstanz. Sie berät, vermittelt und leitet bei begründetem Verdacht ein förmliches Untersuchungsverfahren ein. Sie schützt zudem Hinweisgebende vor Repressalien — wer gutgläubig einen Verdacht meldet, darf dafür keine Nachteile erleiden.
Was GWP für deine Abschlussarbeit bedeutet
Die abstrakten Grundsätze des DFG-Kodex werden in der Abschlussarbeit sehr konkret. Hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Eigenständigkeitserklärung: Mit deiner Unterschrift bestätigst du rechtlich, dass du die Arbeit selbst verfasst, alle Quellen angegeben und keine unzulässigen Hilfsmittel verwendet hast. Diese Erklärung ist das persönliche Bekenntnis zur GWP.
- Vollständige Literaturliste: Jede zitierte Quelle muss im Literaturverzeichnis stehen — und jeder Eintrag im Literaturverzeichnis muss im Text zitiert sein. Keine Phantom-Quellen, keine fehlenden Verweise.
- Transparenz bei der Methodik: Beschreibe deine Erhebungs- und Auswertungsschritte so genau, dass eine andere Person deine Studie unter gleichen Bedingungen wiederholen könnte. Das gilt für Interviews genauso wie für Experimente oder Literaturrecherchen.
- Ehrlicher Umgang mit Schwächen: Jede Arbeit hat Limitationen. Sie zu benennen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein Merkmal wissenschaftlicher Reife. Aufsichtspersonen und Prüfer schätzen diese Selbstreflexion.
- Datensicherung: Speichere Rohdaten, Transkripte und Zwischenversionen sicher und strukturiert. Viele Hochschulen fordern die Aufbewahrung mindestens bis zum Ablauf der Einspruchsfrist nach der Benotung.
Eine gut strukturierte Methodik ist auch der Schlüssel zu einem überzeugenden Aufbau. Wie du Forschungsdesign und Methoden sauber präsentierst, zeigt unser Artikel zur Methodik der Bachelorarbeit 2026.
KI-Tools verantwortungsvoll einsetzen
Der Einsatz von KI-gestützten Schreib- und Recherche-Tools ist an deutschen Hochschulen aktuell einer der meistdiskutierten GWP-Aspekte. Der DFG-Kodex selbst enthält noch keine expliziten Regeln zu KI, weil er vor der flächendeckenden Verbreitung großer Sprachmodelle verabschiedet wurde. Viele Hochschulen haben jedoch inzwischen eigene Richtlinien erlassen — und alle lassen sich auf einen gemeinsamen Nenner bringen: Transparenz und Verantwortung bleiben beim Menschen.
Was das konkret bedeutet:
- KI-generierte Textpassagen müssen als solche kenntlich gemacht und zitiert werden.
- Du bist für die inhaltliche Korrektheit jeder Aussage verantwortlich, unabhängig davon, ob ein KI-Tool beteiligt war.
- KI darf nicht zur vollständigen Übernahme von Denkleistungen eingesetzt werden, die Prüfungsleistungen darstellen.
- Quellen, die ein KI-Tool nennt, musst du eigenständig überprüfen — Halluzinationen sind in der Wissenschaft keine akzeptable Fehlerquelle.
Einen detaillierten Überblick, was konkret erlaubt ist, bietet unser Artikel Darf man KI für die Bachelorarbeit nutzen? Und wenn du wissen willst, wie KI-Detektoren funktionieren und warum Falsch-Positive häufiger vorkommen als gedacht, liest du das in KI-Texte erkennen 2026 nach.
Eine weitere GWP-konforme Anwendung ist die Selbstprüfung auf Originalität vor der Abgabe. Mit Tesify kannst du deinen eigenen Text auf unbeabsichtigte Übernahmen analysieren — nicht um das Ergebnis zu verfälschen, sondern um Fehler zu erkennen und zu korrigieren, bevor sie zum Problem werden. Tesify bietet zudem eine transparente Darstellung der gefundenen Übereinstimmungen, damit du die Ergebnisse eigenständig beurteilen kannst.
Einen vertiefenden Vergleich gängiger KI-Assistenten für die Abschlussarbeit findest du auch auf tesify.io: Gute wissenschaftliche Praxis – DFG-Kodex, Ombudsperson und Forschungsintegrität für die Abschlussarbeit.
Häufige Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis
Was ist der Unterschied zwischen GWP und Forschungsethik?
Forschungsethik befasst sich mit den moralischen Fragen des Forschens — etwa dem Schutz von Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern oder dem Umgang mit sensiblen Daten. Gute wissenschaftliche Praxis ist breiter: Sie schließt ethische Anforderungen ein, geht aber darüber hinaus und regelt auch methodische Sorgfalt, Transparenz, Autorenschaft und Datenmanagement. Beides überschneidet sich stark, ist aber nicht identisch.
Gilt der DFG-Kodex auch für Bachelorarbeiten?
Ja. Der DFG-Kodex ist zwar primär auf den institutionellen Forschungsbetrieb ausgerichtet, seine Grundsätze sind jedoch über Prüfungsordnungen und Eigenständigkeitserklärungen auch für Studierende verbindlich. Was du mit deiner Unterschrift unter der Eigenständigkeitserklärung bestätigst, entspricht genau diesen Grundsätzen.
Was passiert, wenn GWP-Verstöße in einer Abschlussarbeit festgestellt werden?
Die Konsequenzen richten sich nach Schwere und Absicht des Verstoßes. Leichte Fälle (z. B. einzelne fehlende Zitate) können zur Nachbesserung oder Abwertung führen. Schwere Fälle — insbesondere Plagiarismus in erheblichem Umfang oder Datenfabrikation — können zur Bewertung mit „nicht bestanden“, im Extremfall sogar nachträglich zum Entzug des verliehenen Titels führen.
Wie melde ich einen Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten?
Wende dich zunächst an die Ombudsperson deiner Hochschule. Das Gespräch ist vertraulich, und du bist als Hinweisgebende Person geschützt. Falls keine hochschulinterne Anlaufstelle erreichbar ist oder du Befangenheit befürchtest, kannst du dich direkt an den nationalen Ombudsman für die Wissenschaft wenden (ombudsman-fuer-die-wissenschaft.de).
Wie lange müssen Forschungsdaten aufbewahrt werden?
Der DFG-Kodex schreibt vor, Primärdaten mindestens zehn Jahre lang am Entstehungsort zu archivieren. Für Abschlussarbeiten gilt meist eine kürzere Frist nach Hochschulvorgabe, in der Regel bis zum Abschluss des Prüfungsverfahrens einschließlich eventueller Rechtsmittelfristen.
Darf ich meine eigene frühere Seminararbeit in der Bachelorarbeit verwenden?
Nur bedingt. Wenn du eigene Vorarbeiten übernimmst, ohne sie als solche zu kennzeichnen, handelt es sich um Selbstplagiat — ebenfalls ein GWP-Verstoß. Sprich offen mit deiner Betreuungsperson darüber, welche Vorarbeiten eingeflossen sind, und weise entsprechend transparent darauf hin.
