Fachsprache und Schreibstil im Rechnungswesen 2026: So formulierst du deine Bachelorarbeit

Eine Bachelorarbeit im Rechnungswesen liest sich oft wie ein Lehrbuchauszug, wenn die Fachterminologie nicht konsequent und der Schreibstil nicht wissenschaftlich genug ist. Wer «man bucht dann einfach» statt einer präzisen Formulierung mit korrektem OR-Bezug schreibt, verliert im Kolloquium schnell an Glaubwürdigkeit. Dieser Beitrag zeigt, wie du Fachbegriffe aus dem Rechnungswesen korrekt einsetzt, das richtige Tempus wählst und Sachverhaltsdarstellung von eigener Bewertung sauber trennst – mit einem durchgerechneten Beispiel, einer Checkliste für den letzten Blick vor der Abgabe und Antworten auf die häufigsten Rückfragen aus dem Kolloquium, von der korrekten Zahlendarstellung bis zum bewussten Einsatz von Passiv und Aktiv sowie dem Umgang mit Anglizismen.

Warum Fachsprache im Rechnungswesen besonders genau sein muss

Das Rechnungswesen ist ein Fach mit präzise definierten Begriffen, die im Obligationenrecht (OR) und in den Rechnungslegungsstandards wie Swiss GAAP FER festgelegt sind. Ein Begriff wie «Rückstellung» hat eine andere buchhalterische Bedeutung als «Reserve», und «Aktivierung» meint im Rechnungswesen etwas anderes als im Alltagssprachgebrauch. Eine Bachelorarbeit, die diese Begriffe unpräzise oder synonym verwendet, wirkt fachlich unsicher, selbst wenn der inhaltliche Kern richtig verstanden wurde. Vor dem Schreiben lohnt sich deshalb eine kurze Terminologieliste der zentralen, im eigenen Thema verwendeten Fachbegriffe, mit klarer Definition und Gesetzes- oder Standardreferenz. Diese Liste dient nicht nur der eigenen Konsistenz, sondern lässt sich bei Bedarf auch als Glossar im Anhang der Arbeit verwenden.

Der korrekte Bezug auf Gesetz und Standard

Aussagen zu Bilanzierungs- oder Bewertungsfragen sollten immer mit einem konkreten Artikel aus dem Obligationenrecht oder einer Swiss-GAAP-FER-Fachempfehlung belegt werden, statt allgemein «laut Gesetz» oder «gemäss Standard» zu schreiben. Ein Satz wie «Nach Art. 960a Abs. 3 OR müssen anderweitige Wertverluste durch Wertberichtigungen berücksichtigt werden; für die gefährdeten Forderungen wurde deshalb eine Wertberichtigung gebildet» ist präziser und überzeugender als «Forderungen werden vorsichtig bewertet». Diese Präzision zeigt Gutachtenden, dass die Arbeit auf einer soliden Kenntnis der massgeblichen Rechtsgrundlagen beruht, nicht nur auf einem groben Verständnis der Materie. Bei international tätigen Unternehmen, die zusätzlich nach IFRS oder US-GAAP bilanzieren, sollte immer klar benannt werden, welcher Rechnungslegungsstandard im jeweiligen Abschnitt gemeint ist, statt Regelwerke unkommentiert zu vermischen.

Tempus: Präsens für Regeln, Präteritum für den eigenen Fall

Allgemeine buchhalterische Regeln und Standards werden im Präsens formuliert («Das Vorsichtsprinzip verlangt, dass Aktiven nicht zu hoch bewertet werden»), während die eigene, im Rahmen der Arbeit durchgeführte Analyse eines konkreten Unternehmensfalls im Präteritum berichtet wird («Die Bilanzanalyse des Unternehmens X zeigte eine Eigenkapitalquote von 34 Prozent»). Ein häufiger Fehler ist, beide Ebenen im selben Tempus zu vermischen, wodurch für Leser:innen unklar wird, ob eine allgemeingültige Regel oder ein spezifischer Befund aus dem eigenen Fall gemeint ist. Diese Tempuslogik gilt konsequent auch für Tabellenüberschriften und Abbildungslegenden, nicht nur für den Fliesstext.

Ausgedruckte Bilanz mit markierten Positionen und handschriftlichen Notizen
Aussagen zu Bewertung und Bilanzierung sollten immer mit einem konkreten OR-Artikel oder Swiss-GAAP-FER-Verweis belegt werden.

Sachverhaltsdarstellung von Bewertung sauber trennen

Ein wiederkehrender Schwachpunkt im Rechnungswesen ist die Vermischung von objektiver Sachverhaltsdarstellung und eigener kritischer Bewertung. Ein Satz wie «Das Unternehmen aktivierte die Entwicklungskosten, was die Bilanz besser aussehen lässt» vermischt eine Tatsachenfeststellung mit einer wertenden Unterstellung. Sauberer ist die Trennung: «Das Unternehmen aktivierte die Entwicklungskosten gemäss Art. 959 Abs. 2 OR» (Sachverhalt) gefolgt von einem separaten Satz zur eigenen kritischen Würdigung, etwa ob die Aktivierungsvoraussetzungen im konkreten Fall tatsächlich erfüllt waren. Diese Trennung macht transparent, was beobachtet und was interpretiert wurde; fehlt sie, ist das eine Schwäche, die im Kolloquium leicht zur Sprache kommt.

Zahlen korrekt und konsistent darstellen

Im Rechnungswesen gehört zur Fachsprache auch eine konsistente Zahlendarstellung: Schweizer Tausendertrennzeichen (Apostroph, etwa CHF 1’250’000), einheitliche Rundung auf ganze Franken oder Tausender über die gesamte Arbeit hinweg, und eine klare Kennzeichnung, ob eine Zahl aus der Jahresrechnung übernommen oder selbst berechnet wurde. Eine Bachelorarbeit, die in einer Tabelle Tausender mit Punkt und in der nächsten mit Apostroph trennt, wirkt nachlässig, selbst wenn die zugrunde liegenden Berechnungen korrekt sind. Auch die Herkunft jeder verwendeten Kennzahl sollte in einer Fussnote oder Tabellenquelle nachvollziehbar sein, etwa mit Verweis auf die entsprechende Position der Jahresrechnung.

Fachbegriffe, die häufig verwechselt werden

Einige Begriffspaare werden in Bachelorarbeiten regelmässig verwechselt: Rückstellung (nach Art. 960e Abs. 2 OR zu bilden, wenn vergangene Ereignisse einen Mittelabfluss in künftigen Geschäftsjahren erwarten lassen; Fremdkapital) versus Reserve (Teil des Eigenkapitals, im OR etwa gesetzliche Kapitalreserve oder gesetzliche und freiwillige Gewinnreserven; der Begriff «Rücklage» stammt aus dem deutschen Sprachgebrauch); Aufwand (periodengerechte Wertminderung) versus Ausgabe (Zahlungsabfluss); Umsatz versus Gewinn. Eine kurze Begriffsklärung im Theorieteil, bevor diese Begriffe im Hauptteil verwendet werden, beugt Missverständnissen vor und zeigt Gutachtenden, dass die Unterscheidung bewusst getroffen wurde. Ebenso häufig verwechselt: Liquidität (kurzfristige Zahlungsfähigkeit) und Solvenz (langfristige Fähigkeit, sämtliche Verbindlichkeiten zu decken) – zwei Kennzahlenkategorien, die unterschiedliche Fragestellungen beantworten.

Laptop mit einem strukturierten wissenschaftlichen Textdokument mit Rechnungswesen-Überschriften
Eine konsistente Zahlendarstellung und klar unterschiedene Fachbegriffe gehören zum wissenschaftlichen Schreibstil im Rechnungswesen.

Die persönliche Meinung vermeiden – die begründete Einschätzung nutzen

«Ich finde, das Unternehmen bilanziert zu vorsichtig» ist keine wissenschaftliche Aussage. Eine begründete fachliche Einschätzung dagegen schon: «Die gewählte Abschreibungsmethode erscheint im Vergleich zur branchenüblichen Praxis konservativ, was sich in einer um rund 8 Prozent tieferen ausgewiesenen Eigenkapitalrendite niederschlägt.» Der Unterschied liegt darin, dass die zweite Formulierung eine nachvollziehbare Begründung und einen Vergleichsmassstab liefert, statt eine unbelegte persönliche Meinung zu äussern. Ein Vergleichsmassstab kann ein Branchendurchschnitt, ein Vorjahreswert oder ein direkter Konkurrent sein – wichtig ist, dass er explizit benannt wird.

Fussnoten und Quellenverweise im Rechnungswesen

Neben Gesetzesartikeln und Standards gehören auch Kommentarliteratur, Fachaufsätze und gegebenenfalls Geschäftsberichte als Primärquelle zum üblichen Quellenapparat einer Bachelorarbeit im Rechnungswesen. Eine Zahl aus dem Geschäftsbericht eines Unternehmens sollte immer mit Seitenzahl oder Positionsbezeichnung referenziert werden, damit Gutachtende die Angabe nachvollziehen können, ohne den ganzen Bericht durchsuchen zu müssen. Bei selbst berechneten Kennzahlen (etwa einer Eigenkapitalquote aus mehreren Bilanzpositionen) sollte die Berechnungsformel einmal explizit angegeben werden, entweder im Fliesstext oder in einer Fussnote.

Abkürzungen und Kennzahlen konsequent einführen

Fachabkürzungen wie ROI, ROE, EBIT oder EBITDA sollten bei der ersten Verwendung ausgeschrieben und mit der zugehörigen Berechnungsformel eingeführt werden, auch wenn sie in der Branche als bekannt gelten – eine wissenschaftliche Arbeit darf keine Vorkenntnisse voraussetzen, die nicht explizit gemacht wurden. Danach kann die Abkürzung konsequent verwendet werden. Ein Abkürzungsverzeichnis am Anfang der Arbeit erleichtert zusätzlich das Nachschlagen für Leser:innen, die einzelne Kapitel gezielt lesen, ersetzt aber nicht die Einführung im Fliesstext bei der ersten Verwendung.

Passiv- und Aktivkonstruktionen bewusst einsetzen

Im Rechnungswesen ist das Passiv oft die klarere Wahl, wenn ein Vorgang unabhängig vom Handelnden beschrieben werden soll («Die Forderung wurde wertberichtigt»), während das Aktiv sich eignet, wenn die handelnde Instanz relevant ist («Der Verwaltungsrat beschloss die Ausschüttung einer Dividende»). Ein Text, der ausschliesslich im Passiv geschrieben ist, wirkt oft unpersönlich und schwer lesbar; ein Text, der jede Handlung unnötig personalisiert, wirkt dagegen weniger sachlich. Der bewusste Wechsel zwischen beiden Formen, je nachdem ob der Fokus auf dem Vorgang oder der handelnden Instanz liegt, verbessert die Lesbarkeit deutlich.

Anglizismen und deutsche Fachbegriffe konsistent wählen

Das Rechnungswesen ist stark von englischen Fachbegriffen geprägt (Impairment, Goodwill, Fair Value), für die es im Schweizer Kontext teils eigene deutsche Begriffe gibt – das OR spricht etwa von Wertberichtigungen für anderweitige Wertverluste (Art. 960a Abs. 3 OR). Eine Bachelorarbeit sollte sich für eine Linie entscheiden – entweder konsequent die deutschen OR-Begriffe verwenden, wenn nach OR bilanziert wird, oder die englischen Begriffe, wenn ein internationaler Standard wie IFRS im Zentrum steht – und nicht unkontrolliert zwischen beiden wechseln. Wird ein Anglizismus verwendet, für den es einen etablierten deutschen Fachbegriff gibt, lohnt sich bei der ersten Nennung eine kurze Gleichsetzung beider Begriffe.

Konsistenz zwischen Theorie- und Fallteil

Ein häufig übersehener Punkt: Die im Theorieteil eingeführte Terminologie muss im Ergebnisteil und in der Diskussion konsequent gleich verwendet werden. Wird im Theorieteil der Begriff «Wertberichtigung» eingeführt, sollte im Fallteil nicht plötzlich von «Abwertung» oder «Korrektur» die Rede sein, auch wenn diese Begriffe umgangssprachlich ähnlich klingen. Ein kurzer Terminologie-Check am Ende des Schreibprozesses – jeden Fachbegriff im gesamten Dokument suchen und auf konsistente Verwendung prüfen – deckt solche Inkonsistenzen zuverlässig auf, bevor sie im Kolloquium auffallen.

Ein durchgerechnetes Beispiel (fiktiv)

Angenommen, eine Bachelorarbeit analysiert die Bilanzierungspraxis eines fiktiven KMU bei selbst erstellten immateriellen Anlagen. Der Theorieteil zeigt zunächst, welche allgemeinen Voraussetzungen Art. 959 Abs. 2 OR an die Bilanzierung von Aktiven stellt – Verfügungsmacht aufgrund vergangener Ereignisse, wahrscheinlicher Mittelzufluss, verlässlich schätzbarer Wert – und wie die einschlägige Kommentarliteratur diese auf selbst erstellte immaterielle Werte anwendet. Der Ergebnisteil beschreibt im Präteritum, wie das Unternehmen im Geschäftsjahr vorging: «Das Unternehmen aktivierte CHF 340’000 an Entwicklungskosten für ein neues Softwareprodukt.» Die anschliessende kritische Würdigung – getrennt formuliert – prüft, ob diese gesetzlichen Voraussetzungen (Verfügungsmacht, wahrscheinlicher Mittelzufluss, verlässlich schätzbarer Wert) im konkreten Fall dokumentiert nachvollziehbar erfüllt waren. Dieses Beispiel ist illustrativ; die konkrete Analyse hängt vom gewählten Unternehmen und Sachverhalt ab.

Checkliste für den Schreibstil im Rechnungswesen

Element Worauf achten
Fachbegriffe Präzise, mit Definition und Gesetzes- oder Standardreferenz
Rechtsbezug Konkreter OR-Artikel oder Swiss-GAAP-FER-Verweis statt «laut Gesetz»
Tempus Präsens für Regeln, Präteritum für den eigenen Fall
Sachverhalt vs. Bewertung Getrennt formulieren, nicht vermischen
Zahlendarstellung Konsistente Trennzeichen und Rundung über die ganze Arbeit
Quellenverweise Seitenzahl oder Position im Geschäftsbericht angeben
Abkürzungen Bei erster Verwendung ausschreiben und Formel angeben
Anglizismen Konsequent Deutsch oder Englisch, nicht unkontrolliert mischen
Passiv/Aktiv Bewusst je nach Fokus auf Vorgang oder handelnder Instanz wählen
Terminologie-Konsistenz Gleicher Begriff über Theorie- und Fallteil hinweg
Persönliche Meinung Durch begründete, belegte Einschätzung ersetzen

FAQ

Wie unterscheide ich Rückstellung und Reserve korrekt?

Eine Rückstellung wird nach Art. 960e Abs. 2 OR gebildet, wenn vergangene Ereignisse einen Mittelabfluss in künftigen Geschäftsjahren erwarten lassen, und gehört zum Fremdkapital. Reserven wie die gesetzliche Gewinnreserve sind Teil des Eigenkapitals; «Rücklage» ist der entsprechende Begriff im deutschen Sprachgebrauch. Die Begriffe sollten nie synonym verwendet werden.

Muss ich bei jeder Bewertungsaussage einen konkreten Gesetzesartikel nennen?

Bei zentralen Bilanzierungs- und Bewertungsfragen ja – ein konkreter OR-Artikel oder Standardverweis macht die Aussage nachprüfbar und wirkt fachlich präziser als ein allgemeiner Verweis auf «das Gesetz».

Welches Tempus verwende ich für allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze?

Präsens, weil es sich um zeitlos gültige Regeln handelt. Die eigene Analyse eines konkreten Falls wird dagegen im Präteritum berichtet.

Wie trenne ich Sachverhalt und eigene Bewertung im Text?

Am einfachsten durch zwei getrennte Sätze oder Absätze: zuerst die objektive Feststellung, was das Unternehmen getan hat, danach die separat gekennzeichnete kritische Würdigung.

Welches Tausendertrennzeichen ist im Schweizer Kontext üblich?

Der Apostroph (CHF 1’250’000), konsequent über die gesamte Arbeit angewendet, statt zwischen Punkt und Apostroph zu wechseln.

Darf ich meine persönliche Meinung zu einer Bilanzierungsentscheidung äussern?

Nicht als unbelegte Meinung, aber als begründete fachliche Einschätzung mit Vergleichsmassstab und nachvollziehbarer Argumentation.

Wie referenziere ich eine Zahl aus einem Geschäftsbericht korrekt?

Mit Seitenzahl oder Positionsbezeichnung, damit Gutachtende die Angabe im Originaldokument nachvollziehen können, statt nur allgemein «laut Geschäftsbericht» zu schreiben.

Muss ich Kennzahlen wie ROI oder EBIT bei jeder Verwendung ausschreiben?

Nur bei der ersten Verwendung im Text, zusammen mit der Berechnungsformel. Danach kann die Abkürzung konsequent verwendet werden, ergänzt durch ein Abkürzungsverzeichnis.

Sollte ich im Rechnungswesen eher Passiv oder Aktiv schreiben?

Beides bewusst einsetzen: Passiv, wenn der Vorgang selbst im Vordergrund steht, Aktiv, wenn die handelnde Instanz relevant ist. Ein durchgehend passiver oder aktiver Stil wirkt einseitig.

Soll ich englische Fachbegriffe wie Impairment oder Goodwill verwenden?

Nur konsequent, wenn ein internationaler Standard wie IFRS im Zentrum der Arbeit steht. Bei einer Arbeit nach Schweizer OR ist die Terminologie des Gesetzes, etwa Wertberichtigung, meist die konsistentere Wahl.

Wie finde ich Terminologie-Inkonsistenzen vor der Abgabe?

Mit einem gezielten Suchlauf durch das gesamte Dokument für jeden zentralen Fachbegriff, um zu prüfen, ob er im Theorie- und im Fallteil konsequent gleich verwendet wird, statt durch synonyme Umschreibungen zu variieren.

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