Forschungsdatenmanagement bezeichnet den geplanten Umgang mit Daten über den gesamten Forschungsprozess: Erhebung, Benennung, Speicherung, Dokumentation, Anonymisierung, Archivierung und gegebenenfalls Veröffentlichung. Maßstab sind die FAIR-Prinzipien — auffindbar, zugänglich, interoperabel und nachnutzbar — sowie die zehnjährige Aufbewahrungsfrist des DFG-Kodex.
Für eine Abschlussarbeit klingt das nach Überbau. Es ist aber der Unterschied zwischen einer Arbeit, deren Ergebnisse drei Jahre später noch nachvollziehbar sind, und einem Ordner mit Dateien namens interview_final_final2.docx, den niemand mehr zuordnen kann. Und es ist zunehmend eine formale Anforderung: Ethikkommissionen und Praxispartner verlangen inzwischen regelmäßig ein schriftliches Datenkonzept.
Was bedeuten die FAIR-Prinzipien konkret?

Die FAIR-Prinzipien wurden 2016 von Wilkinson und Kolleginnen in Scientific Data formuliert und haben sich seither als Referenzrahmen durchgesetzt. Für eine studentische Arbeit lassen sie sich unmittelbar übersetzen:
| Prinzip | Bedeutung | Konkrete Umsetzung |
|---|---|---|
| F — findable | Daten sind auffindbar und eindeutig identifiziert | Sprechende Dateinamen mit Datum, Metadatenblatt, bei Veröffentlichung eine DOI |
| A — accessible | Zugang ist geregelt, auch wenn er beschränkt ist | Ablage im Hochschulrepositorium mit dokumentierten Zugriffsrechten |
| I — interoperable | Formate und Begriffe sind allgemein lesbar | CSV statt XLSX, TXT oder RTF statt proprietärer Transkriptformate, dokumentiertes Codebuch |
| R — reusable | Nachnutzung ist rechtlich und inhaltlich möglich | Lizenz angeben, Erhebungskontext beschreiben, Instrumente beilegen |
Der häufigste Irrtum: FAIR ist nicht dasselbe wie Open Data. Auch Daten, die aus Datenschutzgründen niemals frei zugänglich sein dürfen, können FAIR sein — dann ist eben dokumentiert, unter welchen Bedingungen und bei wem der Zugang beantragt werden kann.
Was verlangt der DFG-Kodex?
Der DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ ist seit dem 1. August 2019 in Kraft und umfasst 19 Leitlinien, die alle DFG-geförderten Einrichtungen rechtsverbindlich umsetzen mussten. Für Forschungsdaten sind vor allem zwei Punkte relevant:
- Dokumentation: Alle für das Zustandekommen eines Ergebnisses relevanten Schritte sind so zu dokumentieren, dass sie nachvollziehbar bleiben. Nicht bestätigte Ergebnisse gehören ebenfalls dokumentiert — Selektion ist eine Form der Manipulation.
- Archivierung: Forschungsdaten und Primärmaterialien sind in der Regel zehn Jahre nach der Veröffentlichung aufzubewahren. Viele Hochschulen haben diese Frist in ihre Satzungen zur guten wissenschaftlichen Praxis übernommen und wenden sie auch auf Qualifikationsarbeiten an.
Der weitere Rahmen guter wissenschaftlicher Praxis — von den Grundsätzen bis zur Rolle der Ombudspersonen — ist im Beitrag zur guten wissenschaftlichen Praxis nach dem DFG-Kodex ausgeführt. Warum die vollständige Dokumentation auch nicht passender Befunde zwingend ist, zeigt der Beitrag zu Datenfälschung und Datenmanipulation.
Wie sieht ein Datenmanagementplan für eine Abschlussarbeit aus?
Zwei Seiten genügen. Der Plan entsteht vor der Erhebung und wird bei Bedarf fortgeschrieben. Diese acht Punkte decken die üblichen Anforderungen ab:
- Datentypen und Umfang: Welche Daten entstehen (Audio, Transkripte, Fragebogenrohdaten, Feldnotizen), in welchem Volumen, in welchen Formaten?
- Benennungskonvention: Ein festes Schema, etwa
P03_Interview_2026-08-12_transkript_v2.txt. Personenkennungen laufen über Codes, nie über Klarnamen. - Ordnerstruktur: Getrennte Ebenen für Rohdaten (schreibgeschützt), Arbeitsdaten und Auswertung. Rohdaten werden nie überschrieben.
- Speicherung und Sicherung: Primärspeicher, Backup-Medium, Sicherungsrhythmus — mindestens drei Kopien auf zwei Medien.
- Zugriff und Vertraulichkeit: Wer darf worauf zugreifen? Verschlüsselung für personenbezogene Daten, getrennte Ablage der Zuordnungsliste.
- Anonymisierung: Zeitpunkt, Verfahren, verantwortliche Person.
- Aufbewahrung und Löschung: Was wird archiviert, was wann gelöscht, wer übernimmt die Daten nach der Abgabe?
- Rechtliches: Einwilligungserklärung, Rechtsgrundlage, gegebenenfalls Votum der Ethikkommission, Vereinbarungen mit Praxispartnern.
Werkzeuge wie RDMO oder DMPonline führen strukturiert durch diese Punkte; viele Hochschulbibliotheken stellen eine eigene Instanz mit vorbereiteten Vorlagen bereit.
Anonymisierung: der Punkt, an dem es praktisch wird

Die Unterscheidung, an der die meisten Arbeiten scheitern:
| Merkmal | Pseudonymisierung | Anonymisierung |
|---|---|---|
| Zuordnungsliste | existiert weiter, getrennt verwahrt | vernichtet |
| Rückverfolgung | möglich | nicht mit vertretbarem Aufwand möglich |
| DSGVO anwendbar | ja, vollständig | nein |
| Typischer Einsatz | während der laufenden Erhebung | vor Auswertung, Weitergabe und Archivierung |
Beim Anonymisieren von Transkripten reicht es nicht, Namen zu ersetzen. Identifizierend wirken auch: Ortsangaben, Arbeitgeber, seltene Berufsbezeichnungen, Zahl und Alter der Kinder, Krankheitsbilder, konkrete Zeitangaben und Dialektmarker. Bei kleinen Feldern — etwa „Führungskräfte einer mittelständischen Klinik in Sachsen“ — genügt oft die Kombination zweier Merkmale zur Identifikation. Ersetze deshalb konsequent durch Kategorien: aus „Universitätsklinikum Leipzig“ wird „Universitätsklinikum in einer ostdeutschen Großstadt“.
Wie die Transkription selbst methodisch sauber abläuft, beschreibt der Beitrag zum Transkribieren von Interviews; für quantitative Erhebungen ist die Instrumentendokumentation im Beitrag zum Erstellen eines Fragebogens beschrieben.
Wohin mit den Daten nach der Abgabe?
| Option | Geeignet für | Vorteil |
|---|---|---|
| Hochschulrepositorium | Qualifikationsarbeiten aller Fächer | einfachster Weg, institutionelle Betreuung |
| Qualiservice | qualitative Sozialforschung | Fachstandards für Anonymisierung und Nachnutzung |
| GESIS Datenarchiv | sozialwissenschaftliche Umfragedaten | etablierte Metadatenstandards |
| Zenodo | fachübergreifend, kleine Datensätze | DOI-Vergabe, kostenlos |
| Übergabe an den Lehrstuhl | personenbezogene Daten ohne Veröffentlichung | erfüllt die Aufbewahrungspflicht ohne Zugänglichmachung |
Ein passendes fachliches Repositorium findest du über das Verzeichnis re3data.org. Wichtig für die Arbeit selbst: In den Anhang gehören Erhebungsinstrumente, Kategoriensystem und ein bis zwei exemplarische anonymisierte Transkripte — nicht der vollständige Rohdatensatz. Auf dessen Verbleib verweist ein Satz im Methodikkapitel. Wie die Herkunft aller verwendeten Materialien korrekt ausgewiesen wird, behandelt der Beitrag dazu, Quellen richtig anzugeben.
Häufige Fragen zum Forschungsdatenmanagement
Was sind die FAIR-Prinzipien?
Findable, accessible, interoperable und reusable — auffindbar, zugänglich, interoperabel und nachnutzbar. Formuliert 2016 von Wilkinson und Kollegen in Scientific Data. FAIR bedeutet ausdrücklich nicht open: Auch zugangsbeschränkte Daten können FAIR sein.
Wie lange müssen Forschungsdaten aufbewahrt werden?
Der DFG-Kodex sieht zehn Jahre nach Veröffentlichung vor; viele Hochschulen haben diese Frist übernommen. Personenbezogene Rohdaten unterliegen daneben den Löschpflichten der DSGVO — Anonymisierung bringt beides in Einklang.
Braucht eine Bachelorarbeit einen Datenmanagementplan?
Formal selten verlangt, praktisch fast immer sinnvoll. Zwei Seiten zu Datentypen, Benennung, Speicherung, Zugriff, Anonymisierung und Aufbewahrung genügen. Ethikkommissionen und Praxispartner fordern ihn zunehmend ausdrücklich.
Was ist der Unterschied zwischen Anonymisierung und Pseudonymisierung?
Bei der Pseudonymisierung existiert eine Zuordnungsliste weiter, die Daten bleiben personenbezogen und DSGVO-pflichtig. Bei der Anonymisierung ist eine Rückverfolgung nicht mehr mit vertretbarem Aufwand möglich; dann greift die DSGVO nicht mehr.
Wo kann man Forschungsdaten veröffentlichen?
In fachlichen oder institutionellen Repositorien — auffindbar über re3data.org. Etabliert sind Qualiservice für qualitative Sozialforschung, das GESIS-Datenarchiv für Umfragedaten und Zenodo fachübergreifend.
Gehören Forschungsdaten in den Anhang der Arbeit?
Nur in Auszügen: Erhebungsinstrumente, Kategoriensystem und ein bis zwei exemplarische anonymisierte Transkripte. Vollständige Rohdatensätze gehören in ein Repositorium oder werden der Hochschule übergeben, mit Verweis im Methodikkapitel.
