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Erasmus+ Auslandssemester 2026: Bewerbung, Förderraten und Anerkennung der Leistungen

Erasmus+ fördert Auslandssemester von zwei bis zwölf Monaten mit einem monatlichen Zuschuss, der sich nach der Ländergruppe des Ziellandes richtet — im Projektjahr 2025/26 bei deutschen Hochschulen je nach Gruppe rund 540 bis 600 Euro. Hinzu kommen Aufstockungsbeträge für Chancengerechtigkeit und nachhaltige Anreise; Studiengebühren an der Gasthochschule entfallen.

Die Förderung ist dabei nicht der eigentliche Knackpunkt. Entscheidend ist das Learning Agreement — das Dokument, das darüber bestimmt, ob dein Auslandssemester am Ende Studienzeit kostet oder nicht. Dieser Beitrag geht den Ablauf chronologisch durch, von der Bewerbung ein Jahr vorher bis zur Anerkennung danach.

Wer wird gefördert und wie lange?

Rahmenbedingungen der Erasmus+ Studienmobilität
Merkmal Regelung
Dauer je Aufenthalt 2 bis 12 Monate
Kontingent je Studienzyklus bis zu 12 Fördermonate für Bachelor, Master und Promotion jeweils getrennt
Aufteilbarkeit mehrere Aufenthalte möglich, auch Studium plus Praktikum
Studiengebühren an der Gasthochschule entfallen
Status an der Heimathochschule bleibt bestehen, Rückmeldung und Semesterbeitrag laufen weiter
Voraussetzung Immatrikulation, in der Regel abgeschlossenes erstes Studienjahr

Das Kontingent je Zyklus ist die praktisch wichtigste Regel: Ein Erasmus-Semester im Bachelor verbraucht keine Fördermonate für den Master. Wer im Bachelor sechs Monate genutzt hat, kann im Master erneut bis zu zwölf Monate gefördert werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Abstrakte Darstellung dreier Fördergruppen als gestufte Blöcke
Drei Ländergruppen nach Lebenshaltungskosten — innerhalb einer Gruppe erhalten alle dieselbe Rate.

Die Programmländer sind in drei Gruppen nach Lebenshaltungskosten eingeteilt. Die konkreten Sätze legt für deutsche Hochschulen die Nationale Agentur beim DAAD je Projektjahr fest — nicht die einzelne Hochschule. Daraus folgt ein oft missverstandener Grundsatz: Alle Studierenden deutscher Hochschulen, die im selben Projektjahr in dasselbe Land gehen, erhalten dieselbe monatliche Rate. Ein Hochschulvergleich lohnt sich hier nicht.

Ländergruppen (Zuordnung im Projektjahr 2025/26)
Gruppe Länder (Auswahl) Größenordnung
Gruppe 1 — höhere Lebenshaltungskosten Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden rund 600 € pro Monat
Gruppe 2 — mittlere Lebenshaltungskosten Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern rund 540 € pro Monat
Gruppe 3 — niedrigere Lebenshaltungskosten Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn rund 540 € pro Monat

Die Sätze werden jährlich neu festgelegt; verbindlich ist ausschließlich die Angabe des International Office deiner Hochschule für dein Projektjahr.

Aufstockungsbeträge

  • Chancengerechtigkeit (Social Top-up): 250 Euro zusätzlich pro Monat bei Langzeitmobilitäten. Bei Kurzzeitaufenthalten gibt es einmalig 100 Euro für 5 bis 14 Tage und 150 Euro für 15 bis 30 Tage. Der Betrag wird tagesgenau berechnet und läuft parallel zur regulären Förderung.
  • Green Travel: Zuschuss für die Anreise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln, in der Regel kombinierbar mit dem Social Top-up.

Zu den Zielgruppen des Social Top-up gehören Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Studierende, die mit Kind ins Ausland gehen, Studierende aus nicht-akademischen Elternhäusern sowie erwerbstätige Studierende. Prüfe diese Liste aktiv — insbesondere das Kriterium des nicht-akademischen Elternhauses wird von Antragstellenden regelmäßig übersehen, obwohl es auf einen erheblichen Teil zutrifft. Mehrere Social Top-ups lassen sich nicht kumulieren.

Erasmus+ schließt andere Förderungen nicht aus. Kombinationen mit Stipendien der Begabtenförderungswerke sind möglich; einen Überblick gibt der Beitrag zum Finden eines Stipendiums im DACH-Raum. Für Aufenthalte außerhalb Europas sind die Programme des DAAD einschlägig — Umfang und Verteilung zeigt die Statistik der DAAD-Stipendien.

Der Zeitplan: Bewerbung rund ein Jahr vorher

Typischer Ablauf für ein Wintersemester im Ausland
Zeitpunkt Schritt
ca. 12 Monate vorher Partnerhochschulen des eigenen Fachbereichs sichten, Kursangebot prüfen
10–12 Monate vorher Bewerbung an der Heimathochschule: Motivationsschreiben, Notenübersicht, Sprachnachweis
8–9 Monate vorher Nominierung durch die Heimathochschule an die Gasthochschule
6–7 Monate vorher Bewerbung an der Gasthochschule, Learning Agreement erstellen
4–5 Monate vorher Zulassung, Unterkunft, Versicherung, Sprachtest im Online-System
2–3 Monate vorher Grant Agreement unterschreiben, Learning Agreement final abstimmen
während Änderungen am Learning Agreement innerhalb der Frist dokumentieren
danach Transcript of Records einholen, Anerkennung beantragen, Abschlussbericht

Der entscheidende Fehler ist fast immer derselbe: zu spät anfangen. Die Bewerbungsfristen der Fachbereiche liegen häufig im Dezember oder Januar für das darauffolgende Wintersemester — also über ein halbes Jahr vor dem Bewerbungsschluss regulärer Hochschulzulassungen.

Das Learning Agreement: der eigentliche Kern

Formular mit Kurswahl und Unterschriftsfeldern auf einem Schreibtisch
Drei Unterschriften, drei Phasen: Das Learning Agreement entscheidet über die Anerkennung.

Das Learning Agreement ist ein Dreiparteienvertrag zwischen dir, der Heimat- und der Gasthochschule und besteht aus drei Abschnitten:

  1. Before the Mobility: Welche Kurse belegst du im Ausland, welche Leistungen deines Studienplans werden dafür angerechnet, wie viele ECTS-Punkte entsprechen einander?
  2. During the Mobility: Änderungen — weil Kurse ausfallen, kollidieren oder anders zugeschnitten sind — müssen innerhalb einer Frist, meist vier bis fünf Wochen nach Semesterbeginn, dokumentiert und erneut freigegeben werden.
  3. After the Mobility: Die Gasthochschule bestätigt die tatsächlich erbrachten Leistungen im Transcript of Records.

Drei Regeln aus der Praxis:

  • Kein Kurs ohne Eintrag. Was nicht im Learning Agreement steht, wird nicht anerkannt — auch wenn du ihn bestanden hast.
  • Änderungen sofort melden. Die Frist für Teil 2 ist kurz, und eine nachträgliche Genehmigung ist der Ausnahmefall.
  • Puffer einplanen. Trage etwas mehr Kurse ein, als du mindestens brauchst. Kurse fallen aus, überschneiden sich oder sind ausgebucht.

Anerkennung: Was rechtlich gilt

Nach der Lissabon-Konvention über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich sind im Ausland erworbene Leistungen anzuerkennen, sofern kein wesentlicher Unterschied zu den Anforderungen des heimischen Studiengangs besteht. Entscheidend ist die daraus folgende Beweislastverteilung: Nicht du musst die Gleichwertigkeit belegen, sondern die Hochschule den wesentlichen Unterschied.

Maßstab ist dabei der Lernergebnisvergleich, nicht die Übereinstimmung von Titel, Stundenzahl oder Prüfungsform. Ein Kurs mit anderem Namen und anderem Prüfungsformat kann gleichwertig sein, wenn die vermittelten Kompetenzen übereinstimmen. Wird die Anerkennung dennoch verweigert, verlange eine schriftliche Begründung — sie ist Voraussetzung für jeden weiteren Schritt.

Erasmus+ und der deutschsprachige Raum

Ein oft übersehener Punkt: Österreich gehört zur höchsten Fördergruppe, und die Schweiz nimmt am regulären Erasmus+ nicht teil, sondern fördert Austausche über ein nationales Programm mit eigenen Sätzen und eigener Antragslogik. Wer innerhalb des deutschsprachigen Raums wechseln will, findet die jeweiligen Zulassungswege in den Beiträgen zur Bewerbung an der Universität Wien und zur Bewerbung an der ETH Zürich.

Für Promovierende gilt eine eigene Logik: Erasmus+ fördert auch kurze Forschungsaufenthalte im Promotionszyklus, für längere Vorhaben sind jedoch meist die Programme aus dem Beitrag zum DAAD-Stipendium für die Promotion die passendere Quelle.

Häufige Fragen zum Erasmus+ Auslandssemester

Wie viel Geld bekommt man bei Erasmus+?

Die Rate richtet sich nach der Ländergruppe des Ziellandes und wird für deutsche Hochschulen von der Nationalen Agentur beim DAAD je Projektjahr festgelegt; im Projektjahr 2025/26 lag sie je nach Gruppe bei etwa 540 bis 600 Euro monatlich. Innerhalb eines Landes und Projektjahres erhalten alle dieselbe Rate.

Was ist der Social Top-up?

Ein Aufstockungsbetrag von 250 Euro monatlich für Studierende mit geringeren Chancen bei Langzeitmobilitäten; bei Kurzzeitaufenthalten einmalig 100 oder 150 Euro. Zielgruppen sind unter anderem Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, mit Kind, aus nicht-akademischen Elternhäusern und erwerbstätige Studierende.

Was ist das Learning Agreement?

Der von dir, der Heimat- und der Gasthochschule unterschriebene Vertrag über die zu belegenden Kurse und deren Anrechnung, in drei Teilen vor, während und nach der Mobilität. Ohne Eintrag im Learning Agreement gibt es keine Anerkennung.

Wie lange dauert ein Erasmus-Aufenthalt?

Zwei bis zwölf Monate je Aufenthalt, mit bis zu zwölf Fördermonaten je Studienzyklus — Bachelor, Master und Promotion werden getrennt gerechnet.

Werden die Leistungen anerkannt?

Ja, sofern sie im Learning Agreement vereinbart wurden. Nach der Lissabon-Konvention sind sie anzuerkennen, wenn kein wesentlicher Unterschied besteht; die Beweislast dafür liegt bei der Hochschule.

Muss man an der Gasthochschule Studiengebühren zahlen?

Nein, die Befreiung gehört zu den Grundprinzipien von Erasmus+. Verwaltungsbeiträge können anfallen, und die Rückmeldung samt Semesterbeitrag an der Heimathochschule läuft weiter.

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