Ethikgesuch über BASEC einreichen 2026: Schritt für Schritt zur Bewilligung

Nicht eingereichte BASEC-Entwürfe werden nach sechs Monaten gelöscht, und BASEC ist ausdrücklich kein Archiv. Wer ein Ethikgesuch für eine Abschlussarbeit über die Schweizer Plattform einreicht, sollte diese zwei Sätze kennen, bevor er das erste Formular öffnet — sie erklären, warum ein früh begonnener und dann liegen gelassener Entwurf verschwinden kann und warum du deine eingereichten Unterlagen selbst aufbewahren musst.

Dieser Beitrag beschreibt den Ablauf über BASEC, die Plattform für die Einreichung von Forschungsprojekten bei den Schweizer Ethikkommissionen. Er beantwortet nicht die vorgelagerte Frage, ob dein Projekt überhaupt bewilligungspflichtig ist — die klärt Ethikgesuch für die Abschlussarbeit in der Schweiz. Diese Reihenfolge ist wichtig: Erst die Zuständigkeitsfrage, dann das Formular.

Inhalt

Schritt 0: Bin ich überhaupt zuständig hier?

Der häufigste Fehler besteht darin, ein Gesuch zu erstellen, bevor geklärt ist, ob eines nötig ist. BASEC stellt dafür ein eigenes Hilfsmittel bereit: eine «Clarification of responsibility» — ein Werkzeug zur Klärung der Frage, ob ein Projekt eingereicht werden muss.

Nutze es, und dokumentiere das Ergebnis. Zwei Gründe:

  • Wenn dein Projekt nicht bewilligungspflichtig ist, sparst du Wochen — und hast trotzdem etwas Vorzeigbares für die Betreuung, nämlich die dokumentierte Abklärung.
  • Wenn es bewilligungspflichtig ist, weisst du das vor der Datenerhebung. Eine nachträgliche Bewilligung für bereits erhobene Daten ist der schwierigste denkbare Fall.

Für Vorhaben ausserhalb des Humanforschungsrechts bleibt das Datenschutzrecht massgebend; die Anforderungen an Einwilligung und Anonymisierung sind in Befragung in der Abschlussarbeit beschrieben. Die beiden Regelwerke schliessen einander nicht aus.

Die sieben Ethikkommissionen

Sieben Kreise um ein zentrales Quadrat als Sinnbild fuer mehrere Kommissionen an einer Plattform
Eine gemeinsame Einreichungsplattform, sieben zuständige Kommissionen.

BASEC ist die gemeinsame Plattform; entschieden wird aber von einer regional zuständigen Kommission. Auf der Plattform sind sieben Kommissionen als Ansprechpartner für Fragen zur Einreichung aufgeführt:

  • EKNZ (Nordwest- und Zentralschweiz)
  • Ethikkommission Bern
  • Ethikkommission Genf
  • EKOS (Ostschweiz)
  • Ethikkommission Tessin
  • Ethikkommission Waadt
  • Ethikkommission Zürich

Für Fragen zur Plattform selbst — im Unterschied zu inhaltlichen Fragen am Gesuch — ist swissethics unter info@swissethics.ch die Anlaufstelle. Diese Arbeitsteilung ist nützlich zu kennen: Technische Probleme gehen an swissethics, inhaltliche an deine Kommission.

Der Ablauf in acht Schritten

  1. Zuständigkeit klären mit dem Abklärungswerkzeug, Ergebnis dokumentieren.
  2. Rollen klären. Ein Gesuch braucht eine verantwortliche Person mit der nötigen Qualifikation. Bei einer Abschlussarbeit ist das in aller Regel nicht die studierende Person allein — kläre mit deiner Betreuung, wer als Projektleitung auftritt, bevor du Formulare ausfüllst.
  3. Konto anlegen und bestätigen. Seit dem 2. Juni 2025 ist ein Double-Opt-in obligatorisch: Die Registrierung muss über einen zugestellten Bestätigungslink abgeschlossen werden.
  4. Projekt anlegen und Kategorie wählen. Die Formulare unterscheiden nach Projekttyp; die Wahl bestimmt, welche Angaben verlangt werden.
  5. Formular ausfüllen, einschliesslich der obligatorischen Angabe zum Einsatz künstlicher Intelligenz (dazu unten mehr).
  6. Dokumente hochladen: Protokoll, Informations- und Einwilligungsunterlagen, Erhebungsinstrumente, Lebensläufe der Verantwortlichen.
  7. Einreichen — erst mit diesem Schritt beginnt die Bearbeitung. Ein vollständig ausgefülltes, aber nicht eingereichtes Gesuch ist für die Kommission nicht existent.
  8. Rückfragen beantworten. Rückfragen sind der Normalfall, nicht das Alarmzeichen; sie kosten aber Kalenderzeit.

Diese Aufzählung ersetzt nicht die Wegleitung deiner Kommission. Sie zeigt, an welchen Stellen Zeit verloren geht — und das ist fast immer bei Schritt 2 und Schritt 7.

Die zwei Dokumente, an denen es hängt

Von allen hochzuladenden Unterlagen entscheiden zwei über Tempo und Ausgang: das Protokoll und die Informations- und Einwilligungsunterlagen. Beide werden regelmässig unterschätzt, weil sie nach Formalitäten aussehen und in Wahrheit die inhaltliche Prüfung tragen.

Das Protokoll muss die Frage, das Design, die Population, die Rekrutierung, den Umgang mit den Daten und die Auswertung so beschreiben, dass eine aussenstehende Person das Vorhaben beurteilen kann, ohne mit dir gesprochen zu haben. Der häufigste Mangel ist keine falsche Methode, sondern eine unklare: Wer die Rekrutierung mit «Teilnehmende werden angefragt» beschreibt, wird gefragt, von wem, auf welchem Weg, mit welcher Bedenkzeit und mit welcher Beziehung zwischen anfragender und angefragter Person. Diese Angaben gleich hineinzuschreiben, spart eine ganze Rückfragerunde.

Die Informations- und Einwilligungsunterlagen richten sich nicht an die Kommission, sondern an die Teilnehmenden. Verständlichkeit ist deshalb ein Prüfkriterium und keine Geschmacksfrage. Praktisch heisst das: kurze Sätze, keine Fachbegriffe ohne Erklärung, und eine klare Aussage zu Freiwilligkeit, jederzeitigem Rücktritt ohne Nachteile, Umgang mit den Daten und Ansprechperson. Ein guter Test besteht darin, den Text jemandem ausserhalb deines Fachs vorzulegen; wenn diese Person nicht in eigenen Worten sagen kann, worauf sie sich einlässt, ist er noch nicht fertig.

Beide Dokumente sollten deiner Betreuung vorliegen, bevor sie in die Plattform gehen. Eine inhaltliche Korrektur nach der Einreichung kostet eine Runde; eine vor der Einreichung kostet eine Stunde.

Was sich 2025 und 2026 geändert hat

Vier datierte Änderungen, die BASEC selbst kommuniziert und die den Ablauf spürbar verändern:

  • 2. Juni 2025 — obligatorisches Double-Opt-in. Die Kontoregistrierung muss über einen Bestätigungslink abgeschlossen werden.
  • 14. Juli 2025 — obligatorische KI-Frage. In den Formularen für Medizinprodukte und für Forschungsprojekte wurde eine verbindliche Frage zum Einsatz künstlicher Intelligenz eingefügt; sie betrifft die Projekttypen klinische Versuche, Forschung mit Personen und Weiterverwendung — und gilt auch bei Wiedereinreichungen.
  • 31. Januar 2026 — Meldung des Studienendes über die Formulare. Die Meldung des Studienendes läuft neu vollständig über die Gesuchsformulare.
  • 1. Mai 2026 — Fast-track-Pilotphase. Ein Projekt zur beschleunigten Bearbeitung von Gesuchen für klinische Versuche startet als Pilotphase.

Die KI-Frage verdient besondere Aufmerksamkeit, weil sie zwei Dinge betrifft, die Studierende oft nicht zusammendenken: den Gegenstand der Forschung (setzt dein Projekt KI ein?) und die Erstellung der Unterlagen. Beantworte sie präzise und dokumentiere, was du tatsächlich eingesetzt hast. Eine unpräzise Angabe hier ist ein unnötiges Risiko in einem Verfahren, in dem Sorgfalt ohnehin der Massstab ist.

Die Fast-track-Pilotphase betrifft klinische Versuche. Für eine Bachelor- oder Masterarbeit ist sie in der Regel nicht einschlägig — sie ist erwähnt, damit du sie nicht fälschlich in deine Zeitplanung einrechnest.

Die Sechs-Monats-Regel und das Archiv-Missverständnis

Gestrichelt umrissenes Dokument neben einer Sanduhr als Sinnbild fuer einen ablaufenden Entwurf
Ein Entwurf ohne Einreichung ist kein sicherer Ablageort: Nach sechs Monaten wird er gelöscht.

Zwei Eigenschaften der Plattform, die man vorher wissen sollte:

  • Nicht eingereichte Entwürfe werden nach sechs Monaten gelöscht. Wer im Herbst ein Gesuch beginnt, es liegen lässt und im Frühling weitermachen will, findet es unter Umständen nicht mehr vor.
  • BASEC ist ausdrücklich kein Archiv. Die Plattform dient der Einreichung und Bearbeitung, nicht der dauerhaften Aufbewahrung deiner Studienunterlagen.

Daraus folgt eine simple, aber selten befolgte Regel: Führe parallel eine eigene, vollständige Ablage. Jede eingereichte Fassung des Protokolls, jedes Einwilligungsformular, jede Korrespondenz und jeder Entscheid gehört in deinen eigenen Ordner — mit Datum im Dateinamen. Diese Ablage ist es, aus der du später den Methodenteil schreibst und im Kolloquium Fragen beantwortest.

Was das für deinen Zeitplan bedeutet

Ein Ethikverfahren ist kein Formular, das man an einem Nachmittag ausfüllt. Drei Planungsregeln:

  1. Rechne rückwärts von der Datenerhebung, nicht von der Abgabe. Die Bewilligung muss vor dem ersten Kontakt mit Teilnehmenden vorliegen, nicht vor der Abgabe der Arbeit.
  2. Plane eine Rückfragerunde ein. Rückfragen sind üblich; wer sie nicht einkalkuliert, verliert genau dort seinen Puffer.
  3. Beginne mit den Unterlagen, nicht mit dem Konto. Protokoll und Einwilligungsunterlagen sind die zeitintensiven Teile; das Konto ist in Minuten angelegt.

Wenn du die Arbeit neben einer Erwerbstätigkeit schreibst, sind die realistischen Zeitbudgets in berufsbegleitend zur Abschlussarbeit dokumentiert. Und wer Interviews plant, sollte die Transkriptionsentscheidung gleich mitdenken: Interviews auf Schweizerdeutsch transkribieren.

Sechs Fehler, die Zeit kosten

  • Erst erheben, dann fragen. Der teuerste aller Fehler und praktisch nicht reparabel.
  • Die Projektleitung nicht geklärt. Führt dazu, dass ein fertiges Gesuch nicht eingereicht werden kann.
  • Registrierung nicht abgeschlossen. Seit dem Double-Opt-in ist ein Konto ohne bestätigten Link nicht nutzbar.
  • Der Entwurf als Ablage. Nach sechs Monaten ohne Einreichung ist er weg.
  • Einwilligungsunterlagen in Fachsprache. Sie richten sich an Teilnehmende, nicht an die Kommission — Verständlichkeit ist ein Prüfkriterium, keine Stilfrage.
  • Änderungen nicht gemeldet. Wer nach der Bewilligung das Design ändert, braucht in der Regel eine Meldung oder ein Änderungsgesuch.

Die Zeit gehört der Arbeit, nicht der Formatierung

Ein Ethikverfahren verbraucht Wochen, die im Zeitplan ohnehin knapp sind. Was danach nicht auch noch Wochen kosten sollte, sind Gliederung, Verzeichnisse und Quellenangaben. Strukturiere deine Abschlussarbeit mit Tesify: Aufbau und Belege laufen mit, während du schreibst — der Text bleibt zu 100 % deiner.

Häufige Fragen

Was ist BASEC?

BASEC ist die Plattform für die Einreichung von Forschungsprojekten bei den Schweizer Ethikkommissionen. Auf ihr sind sieben Kommissionen als Ansprechpartner aufgeführt: EKNZ, Bern, Genf, EKOS, Tessin, Waadt und Zürich. Für Fragen zur Plattform selbst ist swissethics zuständig.

Woher weiss ich, ob ich ein Gesuch einreichen muss?

BASEC stellt dafür ein Abklärungswerkzeug bereit («Clarification of responsibility»), mit dem sich klären lässt, ob ein Projekt eingereicht werden muss. Nutze es vor der Datenerhebung und dokumentiere das Ergebnis.

Werden nicht eingereichte Gesuche gelöscht?

Ja. Nicht eingereichte Entwürfe werden nach sechs Monaten gelöscht. BASEC ist zudem ausdrücklich kein Archiv — führe deshalb parallel eine eigene vollständige Ablage aller Unterlagen und Entscheide.

Muss ich Angaben zum Einsatz von KI machen?

Ja. Seit dem 14. Juli 2025 enthalten die Formulare für Medizinprodukte und Forschungsprojekte eine obligatorische Frage zum Einsatz künstlicher Intelligenz. Sie betrifft die Projekttypen klinische Versuche, Forschung mit Personen und Weiterverwendung und gilt auch bei Wiedereinreichungen.

Was hat sich beim Studienende geändert?

Seit dem 31. Januar 2026 erfolgt die Meldung des Studienendes vollständig über die Gesuchsformulare.

Gibt es ein beschleunigtes Verfahren?

Für klinische Versuche startete am 1. Mai 2026 ein Fast-track-Projekt als Pilotphase. Für eine Bachelor- oder Masterarbeit ist das in der Regel nicht einschlägig und sollte nicht in die Zeitplanung eingerechnet werden.

Wann muss die Bewilligung vorliegen?

Vor dem ersten Kontakt mit Teilnehmenden, nicht vor der Abgabe der Arbeit. Plane deshalb rückwärts ab dem geplanten Erhebungsbeginn und rechne eine Rückfragerunde ein.

Quellen

swissethics, BASEC — Submission of Research Projects to Swiss Ethics Committees (submissions.swissethics.ch), abgerufen am 14. August 2026, für die aufgeführten Kommissionen, die Kontaktadresse, die Fast-track-Pilotphase ab dem 1. Mai 2026 und die Meldung des Studienendes über die Formulare ab dem 31. Januar 2026. Die Angaben zum obligatorischen Double-Opt-in vom 2. Juni 2025, zur obligatorischen KI-Frage vom 14. Juli 2025, zur Löschung nicht eingereichter Entwürfe nach sechs Monaten, zum Abklärungswerkzeug und zur Feststellung, dass BASEC kein Archiv ist, stammen aus derselben Plattform-Mitteilungsübersicht. Prüfe vor der Einreichung stets die aktuellen Hinweise deiner Kommission.

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