Was ist ein Staatsexamen? Ablauf, Fächer & Unterschied zum Bachelor 2026

Was ist ein Staatsexamen? Ablauf, Fächer & Unterschied zum Bachelor 2026

Ein Staatsexamen ist eine staatliche Abschlussprüfung, die von einer Landesbehörde und nicht von der Hochschule selbst abgenommen wird und in Fächern wie Jura, Medizin, Pharmazie und Lehramt anstelle von Bachelor und Master steht. Geprüft wird von Landesjustizprüfungsämtern beziehungsweise Landesprüfungsämtern, oft in Zusammenarbeit mit zentralen Institutionen wie dem IMPP. Wer ein Staatsexamen ablegt, durchläuft meist zwei Stufen: ein erstes und ein zweites Staatsexamen.

Was ist ein Staatsexamen genau?

Anders als ein Bachelor- oder Masterabschluss, den eine Hochschule selbst verleiht, wird ein Staatsexamen von einer staatlichen Prüfungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes abgenommen. Die Hochschule ist zwar für Lehre, Ausbildung und einen Teil der Prüfungsleistungen verantwortlich, die abschließende Bewertung und die Vergabe des Abschlusses erfolgen jedoch durch das zuständige Landesamt. Diese staatliche Kontrolle soll bundesweit vergleichbare Ausbildungsstandards in besonders regulierten Berufen wie Jura, Medizin oder Lehramt sicherstellen, in denen der Staat ein besonderes Interesse an einheitlicher Qualifikation hat.

Historisch geht dieses Prüfungssystem auf eine Zeit zurück, in der der Staat die Verantwortung für die Ausbildung von Berufen mit hoheitlichen oder besonders schutzbedürftigen Aufgaben – etwa Rechtsprechung, Heilberufe oder öffentliche Bildung – direkt übernehmen wollte, statt sie vollständig den Hochschulen zu überlassen. Diese Logik wirkt bis heute nach, auch wenn sich die konkrete Ausgestaltung der Prüfungsordnungen seither mehrfach verändert hat.

In welchen Studiengängen gibt es ein Staatsexamen?

Staatsexamina gibt es traditionell in folgenden Fächern:

  • Rechtswissenschaft (Jura) – Erste und Zweite Juristische Prüfung.
  • Humanmedizin – Ärztliche Prüfung in mehreren Abschnitten, darunter das Physikum.
  • Zahnmedizin – Zahnärztliche Prüfung.
  • Pharmazie – Pharmazeutische Prüfung in mehreren Abschnitten.
  • Veterinärmedizin – Tierärztliche Prüfung.
  • Lehramt – in vielen, aber nicht allen Bundesländern; einige Länder haben das Lehramt inzwischen auf ein Bachelor-Master-System umgestellt.

Mehr zum Aufbau und den Prüfungsabschnitten im Medizinstudium erklärt unser Beitrag Was ist das Physikum? Erste Ärztliche Prüfung im Medizinstudium erklärt.

Ordentlicher Prüfungssaal mit Tischreihen und hohen Fenstern
Staatsexamina werden von staatlichen Prüfungsämtern außerhalb der Hochschule organisiert und bewertet.

Wer prüft beim Staatsexamen?

Zuständig sind je nach Fach unterschiedliche staatliche Stellen. In Jura übernimmt das Landesjustizprüfungsamt des jeweiligen Bundeslandes die Organisation und Bewertung der staatlichen Pflichtfachprüfung, die zusammen mit einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung die Erste Juristische Prüfung ergibt. In Medizin und Pharmazie sind Landesprüfungsämter zuständig, wobei die schriftlichen Prüfungsfragen bundesweit zentral vom Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) erstellt werden, um vergleichbare Standards über alle Bundesländer hinweg zu gewährleisten. Im Lehramt liegt die Zuständigkeit bei den jeweiligen Landesprüfungsämtern für Lehrämter.

Diese Aufteilung zwischen zentraler Fragenerstellung (etwa durch das IMPP) und landesspezifischer Organisation der eigentlichen Prüfungstermine erklärt, warum sich manche Details – etwa Anmeldefristen, Wiederholungsregeln oder die genaue Ausgestaltung mündlicher Prüfungen – zwischen den Bundesländern unterscheiden können, obwohl die fachlichen Inhalte weitgehend einheitlich sind.

Erstes und Zweites Staatsexamen im Überblick

In den meisten Staatsexamens-Fächern ist die Ausbildung zweistufig aufgebaut:

  1. Erstes Staatsexamen: Schließt in der Regel das Hochschulstudium ab. In Jura besteht die Erste Juristische Prüfung aus einem staatlichen Teil (Pflichtfachprüfung, etwa 70 Prozent der Endnote) und einem universitären Schwerpunktbereich. In Medizin markiert der erfolgreiche Abschluss aller Prüfungsabschnitte inklusive Physikum und Praktischem Jahr das Ende des Studiums.
  2. Zweites Staatsexamen: Folgt nach einer anschließenden praktischen Ausbildungsphase außerhalb der Hochschule. In Jura ist das der zwei- bis zweieinhalbjährige juristische Vorbereitungsdienst (Referendariat), im Lehramt der Vorbereitungsdienst mit Unterrichtspraxis. Erst nach bestandenem zweiten Examen ist die eigenständige Berufsausübung als Volljurist, Lehrkraft oder in bestimmten Fächern approbierte Ärztin bzw. approbierter Arzt möglich.

In Jura umfasst allein die Examensvorbereitung für das Zweite Staatsexamen typischerweise sieben bis neun schriftliche Klausuren gegen Ende des Referendariats, gefolgt von einer mündlichen Prüfung einige Monate später. Während des Referendariats erhalten Rechtsreferendarinnen und -referendare in der Regel eine monatliche Unterhaltsbeihilfe vom Land, deren genaue Höhe sich zwischen den Bundesländern unterscheidet und regelmäßig angepasst wird – verbindliche, aktuelle Beträge findest du auf den Seiten der jeweiligen Landesjustizprüfungsämter.

Wie funktioniert die Notenskala?

Die Notenskala beim Staatsexamen unterscheidet sich deutlich von der klassischen Schulnotenskala, die bei vielen Bachelor- und Masterabschlüssen verwendet wird. Im Jurastudium etwa wird nicht mit Noten von 1,0 bis 5,0 bewertet, sondern mit einer Punkteskala von 0 bis 18 Punkten:

Punkte Notenstufe
0 Punkte ungenügend
1–3 Punkte mangelhaft
4–6 Punkte ausreichend
7–9 Punkte befriedigend
10–12 Punkte vollbefriedigend
13–15 Punkte gut
16–18 Punkte sehr gut

Als bestanden gilt die juristische Staatsprüfung in der Regel ab 4 Punkten. In Medizin und anderen Staatsexamensfächern kommen dagegen meist eigene, fachspezifische Bewertungsschlüssel zum Einsatz, die sich stärker an Prozentwerten der richtig beantworteten Fragen orientieren, wie es beispielsweise beim Physikum der Fall ist. Wie sich die Bewertung von Abschlussarbeiten in klassischen Bachelor-Studiengängen davon unterscheidet, erklärt unser Beitrag Wie wird eine Bachelorarbeit benotet? Bewertungskriterien und Notenschlüssel.

Staatsexamen vs. Bachelor/Master: der Unterschied

Der zentrale Unterschied liegt in der Struktur und der prüfenden Instanz. Ein Bachelor- oder Masterstudium ist in einzelne, meist eigenständig prüfbare Module gegliedert, die über das gesamte Studium verteilt Punkte (ECTS) sammeln; den Abschluss verleiht die Hochschule selbst, häufig auf Basis einer Abschlussarbeit wie der Bachelorarbeit. Beim Staatsexamen hingegen sammelt man zwar ebenfalls Studienleistungen während des Studiums, die entscheidende Abschlussprüfung erfolgt aber gebündelt am Ende des Studiums oder eines Studienabschnitts und wird von einer staatlichen Behörde außerhalb der Hochschule abgenommen und benotet.

Ein weiterer Unterschied betrifft die Flexibilität: Der Wechsel zwischen Hochschulen ist in gestuften Bachelor-Master-Studiengängen meist unkomplizierter, während ein Wechsel während eines Staatsexamensstudiengangs wegen landesspezifischer Prüfungsordnungen und Anrechnungsfragen oft mit mehr organisatorischem Aufwand verbunden ist. Auch die internationale Vergleichbarkeit unterscheidet sich: Bachelor- und Masterabschlüsse folgen dem europaweit standardisierten Bologna-System, während Staatsexamina eigenständige, national geregelte Abschlüsse sind, deren Anerkennung im Ausland im Einzelfall geprüft werden muss. Einen ausführlichen Vergleich von Umfang, Anspruch und Bewertung zwischen den beiden gestuften Abschlüssen findest du in unserem Beitrag Unterschied zwischen Bachelorarbeit und Masterarbeit.

Gibt es Alternativen zum klassischen Staatsexamen?

Studierende überprüft Notizen in einer ruhigen Bibliothek
Nach dem Staatsexamen eröffnen sich je nach Fach unterschiedliche Wege in Beruf oder Promotion.

In einigen Fächern existieren inzwischen alternative Wege neben dem klassischen Staatsexamen. Im Jurastudium etwa bieten manche Hochschulen einen zusätzlichen „Bachelor of Laws“ als Zwischenabschluss an, der parallel zur Staatsexamensausbildung erworben werden kann und vor allem als Absicherung dient, falls das Staatsexamen nicht bestanden wird oder ein früherer Berufseinstieg außerhalb der klassischen juristischen Berufe gewünscht ist. Im Lehramt haben mehrere Bundesländer die Ausbildung ganz oder teilweise auf ein gestuftes Bachelor-Master-System mit anschließendem Referendariat umgestellt, sodass die konkrete Struktur je nach Bundesland und Lehramtstyp variieren kann. Wer sich für ein Staatsexamensfach entscheidet, sollte die genaue Studienstruktur daher immer für das jeweilige Bundesland und die gewählte Hochschule prüfen, statt von einer bundesweit einheitlichen Regelung auszugehen.

Was kommt nach dem Staatsexamen?

Nach bestandenem Zweitem Staatsexamen steht in den meisten Fällen der direkte Berufseinstieg offen – als Volljuristin bzw. Volljurist, approbierte Ärztin bzw. approbierter Arzt oder verbeamtete Lehrkraft, je nach Fach. Ein Staatsexamen gilt dabei als gleichwertiger Hochschulabschluss zu einem Master und berechtigt grundsätzlich auch zur Promotion, sofern die jeweilige Promotionsordnung der Fakultät erfüllt ist. Einen Überblick über Zugangsvoraussetzungen, Betreuung und Finanzierung einer Promotion bietet unser Beitrag Promotion: Voraussetzungen – Zugang, Betreuung und Finanzierung im Überblick.

Wer während eines Staatsexamensstudiengangs zusätzlich eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit verfasst, etwa eine Dissertation oder eine Seminararbeit im Schwerpunktbereich, kann bei Struktur, Formulierung und dem Aufbau des Literaturverzeichnisses unterstützend ein Tool wie Tesify einsetzen – die fachliche Prüfungsvorbereitung für das Staatsexamen selbst ersetzt es nicht.

Häufige Fragen

Was ist ein Staatsexamen einfach erklärt?

Ein Staatsexamen ist eine staatliche Abschlussprüfung, die nicht von der Hochschule selbst, sondern von einer staatlichen Prüfungsbehörde wie einem Landesjustizprüfungsamt oder Landesprüfungsamt abgenommen wird. Es ersetzt in bestimmten Studiengängen wie Jura, Medizin, Pharmazie und Lehramt den sonst üblichen Bachelor- oder Masterabschluss.

In welchen Studiengängen gibt es ein Staatsexamen?

Staatsexamina gibt es traditionell in Jura, Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Veterinärmedizin und in vielen Bundesländern im Lehramt. In diesen Fächern ersetzt das Staatsexamen die gestufte Bachelor-Master-Struktur, die in den meisten anderen Studiengängen üblich ist.

Wer prüft beim Staatsexamen?

Zuständig sind je nach Fach unterschiedliche staatliche Stellen: In Jura prüft das Landesjustizprüfungsamt, in Medizin und Pharmazie die Landesprüfungsämter in Zusammenarbeit mit dem IMPP, im Lehramt die Landesprüfungsämter für Lehrämter. Die Hochschule ist an der Ausbildung beteiligt, die Prüfung selbst liegt aber bei der staatlichen Behörde.

Was ist der Unterschied zwischen Erstem und Zweitem Staatsexamen?

Das Erste Staatsexamen schließt in Jura, Medizin und Lehramt in der Regel das Studium an der Hochschule ab. Das Zweite Staatsexamen folgt nach einer anschließenden praktischen Ausbildungsphase – etwa dem Referendariat in Jura oder Lehramt beziehungsweise dem Praktischen Jahr in Medizin – und berechtigt zur eigenständigen Berufsausübung.

Wie unterscheidet sich die Notenskala beim Staatsexamen von Bachelor-Noten?

Im Jurastudium wird beispielsweise nicht mit Schulnoten von 1,0 bis 5,0, sondern mit einer Punkteskala von 0 bis 18 Punkten bewertet, die in sieben Notenstufen von ungenügend bis sehr gut unterteilt ist. In Medizin und anderen Staatsexamensfächern werden dagegen meist eigene, fachspezifische Bewertungsschlüssel verwendet, die sich von der klassischen Bachelor-Notenskala unterscheiden.

Kann ich nach einem Staatsexamen promovieren?

Ja, ein Staatsexamen gilt in den entsprechenden Fächern als gleichwertiger Hochschulabschluss zu einem Master und berechtigt grundsätzlich zur Promotion, sofern die jeweilige Promotionsordnung der Fakultät erfüllt ist. In Medizin ist die Promotion sogar häufig bereits während oder kurz nach dem Studium üblich.

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