Ein Nachdiplomstudium HF ist bundesrechtlich klar umrissen — an drei Punkten. Es setzt einen Abschluss auf der Tertiärstufe voraus, es dauert mindestens 900 Lernstunden, und sein Titel ist geschützt. Nicht geregelt ist ausgerechnet die Frage, die viele Interessierte zuerst stellen: ob am Schluss eine schriftliche Arbeit steht. Diese Lücke ist kein Versehen, sondern Absicht — und sie ist der wichtigste Punkt beim Vergleich von Angeboten. Dieser Beitrag ordnet, was verbindlich ist, was das Angebot selbst regelt und woran du ein anerkanntes Nachdiplomstudium erkennst.

Inhalt
- Was ein Nachdiplomstudium ist
- Wozu es taugt — und wozu nicht
- Zulassung: ein Tertiärabschluss
- Umfang: mindestens 900 Lernstunden
- Der Titel «dipl. … NDS HF»
- Die offene Frage: gehört eine Abschlussarbeit dazu?
- Zwei Wege zur Anerkennung
- Woran du ein seriöses Angebot erkennst
- Häufige Fragen
Was ein Nachdiplomstudium ist
Massgeblich ist die Verordnung des WBF vom 11. September 2017 über die Mindestvorschriften für höhere Fachschulen (MiVo-HF), SR 412.101.61, in der seit dem 1. April 2023 anwendbaren Fassung. Ihr Artikel 7 Absatz 1 beschreibt den Zweck präzise: Nachdiplomstudien sind praxisbezogen und ermöglichen es den Absolvierenden, bestehende Kenntnisse in einem Spezialgebiet zu vertiefen, neue Kenntnisse für die Anwendung auf einem neuen Betätigungsfeld zu erwerben oder sich mit dem Einsatz neuer Technologien und Methoden vertraut zu machen.
Drei Zwecke also: vertiefen, umsteigen, aktualisieren. Wer sich für ein Nachdiplomstudium interessiert, sollte vorab entscheiden, welcher der drei auf ihn zutrifft — die Angebote unterscheiden sich darin erheblich, auch wenn sie ähnlich heissen.
Wozu es taugt — und wozu nicht
Die drei Zwecke sind keine Aufzählung von Synonymen, sondern beschreiben verschiedene Ausgangslagen — und ein Angebot, das für die eine gebaut ist, passt für die andere selten.
Vertiefen heisst: Du bleibst im Beruf, den du gelernt hast, und spezialisierst dich innerhalb davon. Das ist der häufigste Fall und der, in dem die Nachdiplomstudien mit eigenem Rahmenlehrplan am dichtesten sind — etwa in den Pflegeberufen. Umsteigen heisst: Du willst deine Kenntnisse in einem neuen Betätigungsfeld anwenden. Hier ist entscheidend, wie viel Vorwissen das Programm voraussetzt, denn es baut ausdrücklich auf einem bestehenden Abschluss auf und beginnt nicht bei null. Aktualisieren heisst: Der Beruf ist derselbe geblieben, die Technologien und Methoden nicht — hier zählt vor allem, wie aktuell der Lehrplan tatsächlich ist.
Wozu ein Nachdiplomstudium dagegen nicht gedacht ist: als Ersatz für einen fehlenden Grundabschluss. Die Zulassungsbedingung schliesst das aus, und ein Angebot, das sie umgeht, ist kein Nachdiplomstudium im Sinne der Verordnung — unabhängig davon, wie es beworben wird.
Zulassung: ein Tertiärabschluss
Artikel 7 Absatz 2 ist knapp: Die Zulassung zu einem Nachdiplomstudium setzt einen Abschluss auf der Tertiärstufe voraus.
Wichtig ist, was hier nicht steht. Die Bestimmung verlangt einen Abschluss der Tertiärstufe — nicht zwingend einen HF-Abschluss und nicht zwingend einen Hochschulabschluss. Die Tertiärstufe umfasst in der Schweiz beide Säulen, also sowohl die höhere Berufsbildung als auch die Hochschulen. Wer aus der einen Säule kommt, ist damit nach dem Wortlaut der Mindestvorschrift nicht ausgeschlossen; ob ein konkretes Angebot zusätzliche Voraussetzungen stellt, ist eine Frage des jeweiligen Programms. Wie sich die beiden Säulen unterscheiden, ordnet der Beitrag zu Diplomarbeit HF oder Bachelorarbeit FH ein.
Umfang: mindestens 900 Lernstunden
Nach Artikel 7 Absatz 3 dauern Nachdiplomstudien mindestens 900 Lernstunden. Das ist eine Untergrenze, keine Norm — Angebote dürfen deutlich umfangreicher sein.
Zur Einordnung lohnt der Vergleich mit den Bildungsgängen: Für diese verlangt Artikel 3 Absatz 2 mindestens 3600 Lernstunden, wenn sie auf einem einschlägigen eidgenössischen Fähigkeitszeugnis aufbauen, und mindestens 5400, wenn sie auf einem anderen Abschluss der Sekundarstufe II aufbauen. Ein Nachdiplomstudium ist also der Grössenordnung nach ein Viertel bis ein Sechstel eines vollen Bildungsgangs — eine Spezialisierung, kein zweiter Bildungsgang.
Diese Zahl ist auch das nützlichste Vergleichskriterium zwischen Angeboten. Zwei Programme mit demselben Titel können sich im Umfang erheblich unterscheiden, solange beide über 900 Lernstunden liegen. Wer Angebote vergleicht, sollte deshalb nach den Lernstunden fragen und nicht nach der Zahl der Präsenztage.
Der Titel «dipl. … NDS HF»
Artikel 7 Absatz 5 bestimmt: Im Diplom werden das Nachdiplomstudium und der entsprechende Titel mit «dipl.» und der Ergänzung «NDS HF» aufgeführt. Absatz 6 ergänzt, dass die Nachdiplomstudien, die auf einem Rahmenlehrplan beruhen, mit den entsprechenden geschützten Titeln in Anhang 2 der Verordnung aufgeführt sind.
In Anhang 2 stehen beispielsweise die Nachdiplomstudien Anästhesiepflege, Notfallpflege und Intensivpflege, deren Rahmenlehrpläne jeweils am 27.5.2022 genehmigt wurden — mit Titeln wie «dipl. Expertin Anästhesiepflege NDS HF». Wie bei den Bildungsgängen stehen alle Titel zusätzlich in französischer und italienischer Fassung; dort lautet die Ergänzung «EPD ES» beziehungsweise «SPD SSS». Was der Titelschutz rechtlich bedeutet und was bei Missbrauch droht, behandelt der Beitrag zu den geschützten Titeln.
Die offene Frage: gehört eine Abschlussarbeit dazu?
Hier liegt der Punkt, den man beim Vergleich von Angeboten kennen muss. Für die Bildungsgänge schreibt Artikel 5 ausdrücklich vor, dass das abschliessende Qualifikationsverfahren mindestens aus einer praxisorientierten Diplom- oder Projektarbeit und aus mündlichen oder schriftlichen Prüfungen besteht. Für die Nachdiplomstudien enthält Artikel 7 keine entsprechende Vorgabe.
Die Verordnung schweigt hier also bewusst. Ob am Ende eines Nachdiplomstudiums eine schriftliche Arbeit steht, ergibt sich aus dem Rahmenlehrplan — soweit das Angebot auf einem beruht — und aus den Regelungen des Bildungsanbieters. Das erklärt, warum sich Programme mit ähnlichem Titel an diesem Punkt stark unterscheiden: Manche verlangen eine umfangreiche Abschlussarbeit, andere Fallstudien oder Prüfungen.
Für die Planung heisst das: Kläre die Frage vor der Anmeldung, nicht im letzten Semester. Eine Abschlussarbeit verändert den Zeitbedarf des gesamten Programms erheblich — der Beitrag zum berufsbegleitenden Schreiben zeigt, wie stark der Aufwand in der Schlussphase ansteigt. Und wenn eine Arbeit verlangt wird, gelten dafür dieselben handwerklichen Anforderungen wie für jede andere wissenschaftliche Arbeit; wo die verbindlichen Vorgaben stehen, beschreibt der Beitrag zum Finden von Rahmenlehrplan und Studienreglement.
Zwei Wege zur Anerkennung

Nach Artikel 7 Absatz 4 können Nachdiplomstudien auf Rahmenlehrplänen beruhen — sie müssen es aber nicht. Daraus ergeben sich zwei Anerkennungswege, die Artikel 17 unterscheidet.
Beruht das Nachdiplomstudium auf einem Rahmenlehrplan, stellt der Bildungsanbieter ein Gesuch nach Artikel 16, also mit denselben Angaben wie bei einem Bildungsgang: Finanzierung, Organisation und Unterrichtsformen, Einrichtung und Lehrmittel, Qualifikationen der Lehrpersonen und der Leitung, Lehrplan und Studienreglement, Qualitätssicherungssystem und Gestaltung der Diplome.
Beruht es auf keinem Rahmenlehrplan, muss der Anbieter nach Artikel 17 Absatz 2 zusätzlich fünf Punkte nachweisen: dass ein ausgewiesener Bedarf besteht, dass kein bildungspolitischer Konflikt besteht, dass sich der Lehrplaninhalt an den für die Berufstätigkeit erforderlichen Kompetenzen orientiert, dass der vorgesehene Titel klar, nicht irreführend und von anderen Titeln unterscheidbar ist — und dass der Bildungsanbieter am geplanten Standort bereits einen anerkannten Bildungsgang anbietet.
Die letzte Bedingung ist die wirksamste Hürde: Ein Anbieter kann nicht allein mit einem Nachdiplomstudium in den Markt eintreten. In beiden Fällen ist das Gesuch der zuständigen kantonalen Behörde einzureichen, die dazu Stellung nimmt und es an das SBFI weiterleitet.
Woran du ein seriöses Angebot erkennst
- Frag nach den Lernstunden, nicht nach Präsenztagen. 900 ist das gesetzliche Minimum; alles darunter kann kein anerkanntes Nachdiplomstudium HF sein.
- Prüfe den Titel im Verzeichnis. Beruht das Angebot auf einem Rahmenlehrplan, steht der geschützte Titel mit Genehmigungsdatum in Anhang 2 der Verordnung.
- Lass dir sagen, wie das Studium abgeschlossen wird. Schriftliche Arbeit, Fallstudie oder Prüfung — das Bundesrecht schreibt nichts vor, also muss es das Angebot tun.
- Achte auf die Zulassungsbedingung. Ein Angebot, das keinen Tertiärabschluss verlangt, ist kein Nachdiplomstudium im Sinne der Verordnung, wie immer es beworben wird.
- Frag nach dem anerkannten Bildungsgang am Standort, wenn das Nachdiplomstudium auf keinem Rahmenlehrplan beruht — er ist Voraussetzung der Anerkennung.
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Häufige Fragen
Was ist ein Nachdiplomstudium HF?
Ein praxisbezogenes Weiterbildungsangebot der höheren Fachschulen. Nach Artikel 7 der MiVo-HF ermöglicht es, bestehende Kenntnisse in einem Spezialgebiet zu vertiefen, neue Kenntnisse für ein neues Betätigungsfeld zu erwerben oder sich mit neuen Technologien und Methoden vertraut zu machen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Die Zulassung setzt einen Abschluss auf der Tertiärstufe voraus. Das umfasst sowohl die höhere Berufsbildung als auch Hochschulabschlüsse; zusätzliche Bedingungen kann das jeweilige Angebot vorsehen.
Wie lange dauert ein Nachdiplomstudium?
Mindestens 900 Lernstunden. Das ist eine Untergrenze — Angebote können deutlich umfangreicher sein. Zum Vergleich: Für Bildungsgänge verlangt die Verordnung mindestens 3600 beziehungsweise 5400 Lernstunden.
Muss ich eine Abschlussarbeit schreiben?
Das Bundesrecht schreibt es nicht vor. Anders als bei den Bildungsgängen, für die Artikel 5 ausdrücklich eine praxisorientierte Diplom- oder Projektarbeit verlangt, enthält Artikel 7 zu den Nachdiplomstudien keine entsprechende Vorgabe. Massgeblich sind der Rahmenlehrplan und die Regelung des Anbieters — kläre das vor der Anmeldung.
Wie lautet der Titel?
Im Diplom werden das Nachdiplomstudium und der entsprechende Titel mit «dipl.» und der Ergänzung «NDS HF» aufgeführt. Die Titel der Nachdiplomstudien, die auf einem Rahmenlehrplan beruhen, stehen in Anhang 2 der Verordnung, jeweils auch auf Französisch («EPD ES») und Italienisch («SPD SSS»).
Muss ein Nachdiplomstudium auf einem Rahmenlehrplan beruhen?
Nein. Nach Artikel 7 Absatz 4 können Nachdiplomstudien auf Rahmenlehrplänen beruhen, müssen es aber nicht. Ohne Rahmenlehrplan gilt ein zusätzlicher Nachweisweg nach Artikel 17 Absatz 2.
Ersetzt ein Nachdiplomstudium einen fehlenden Grundabschluss?
Nein. Es baut ausdrücklich auf einem Abschluss der Tertiärstufe auf und setzt diesen für die Zulassung voraus. Ein Angebot, das ohne einen solchen Abschluss zugänglich ist, ist kein Nachdiplomstudium im Sinne der Verordnung.
Kann ein Anbieter nur Nachdiplomstudien anbieten?
Nicht, wenn das Nachdiplomstudium auf keinem Rahmenlehrplan beruht: In diesem Fall verlangt Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe e den Nachweis, dass der Bildungsanbieter am geplanten Standort bereits einen anerkannten Bildungsgang anbietet.
Quellen
Verordnung des WBF vom 11. September 2017 über die Mindestvorschriften für höhere Fachschulen (MiVo-HF), SR 412.101.61, Fassung anwendbar seit 1. April 2023 — Artikel 3 Absatz 2, Artikel 5, Artikel 7, Artikel 16 und Artikel 17 sowie Anhang 2; die genannten Beispieltitel und Genehmigungsdaten stammen aus einer eigenen Auswertung des Anhangs. Erlasstext über die amtliche Systematische Rechtssammlung abgerufen und geprüft am 12. August 2026. Dieser Beitrag gibt den Stand der Mindestvorschriften wieder; für ein konkretes Angebot sind zusätzlich dessen Rahmenlehrplan und die Regelungen des Bildungsanbieters massgeblich.
