Ältere Menschen als Zielgruppe der Pflege-Bachelorarbeit 2026: Zugang, Einwilligung und Instrumente

Wer eine Pflege-Bachelorarbeit mit älteren Menschen plant, stösst schneller als in anderen Feldern auf eine Grundfrage, die zuerst geklärt sein muss, bevor überhaupt ein Fragebogen verschickt oder ein Interviewtermin vereinbart wird: Darf diese Person selbst einwilligen – und wenn nicht, wer dann? Alter allein macht niemanden urteilsunfähig. Aber Alter geht in der Pflegepraxis häufig mit kognitiven Einschränkungen, Gebrechlichkeit und Mehrfacherkrankungen einher, die genau diese Frage in einem grossen Teil der möglichen Studienpopulation real werden lassen. Dieser Beitrag zeigt, wie du Zugang, Einwilligung und Instrumente für eine Bachelorarbeit mit älteren Menschen in der Schweiz sauber aufbaust.

Warum «ältere Menschen» kein homogenes Feld ist

Die Alterskategorie, die in Studien meist als «ältere Menschen» geführt wird (häufig ab 65 Jahren, in der geriatrischen Forschung oft weiter unterteilt in «junge Alte» und Hochaltrige ab 80), verdeckt eine enorme Bandbreite: Eine rüstige 68-Jährige in der ambulanten Pflegeberatung unterscheidet sich in Zugang, Einwilligungsfähigkeit und Erhebungsmethode fundamental von einer 91-jährigen Bewohnerin eines Pflegeheims mit fortgeschrittener Demenz. Für die Bachelorarbeit bedeutet das: Die Zielgruppe muss so eng gefasst werden, dass Zugang und Methode zueinander passen – «ältere Menschen in der Langzeitpflege» ist bearbeitbar, «ältere Menschen» als Gesamtpopulation nicht.

Typische, gut eingrenzbare Teilpopulationen für eine Bachelorarbeit: Bewohnende von Alters- und Pflegeheimen, Klientinnen und Klienten der Spitex, geriatrische Patientinnen und Patienten während eines Akutspitalaufenthalts, Teilnehmende an Tagesstätten, oder pflegende Angehörige selbst als indirekte Zielgruppe.

Urteilsfähigkeit: die erste Weiche

Im Zentrum jeder Datenerhebung mit älteren Menschen steht die Urteilsfähigkeit im Sinne von Art. 16 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB). Urteilsfähig ist danach eine Person, der nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln. Entscheidend in der Praxis: Urteilsfähigkeit wird bezogen auf die konkrete Handlung beurteilt, nicht pauschal für eine ganze Person. Eine Person mit beginnender Demenz kann für die Frage «Möchten Sie an einem 20-minütigen Gespräch über Ihren Alltag teilnehmen?» durchaus urteilsfähig sein, auch wenn sie andere, komplexere Entscheidungen nicht mehr selbstständig treffen kann.

Für die Bachelorarbeit heisst das praktisch: Die Einwilligungsfähigkeit wird nicht anhand einer Diagnose (z. B. «hat Demenz») beurteilt, sondern anhand der konkreten Fähigkeit, Informationen über die Studie zu verstehen, sie auf die eigene Situation zu beziehen und eine Entscheidung zu kommunizieren. Das zuständige Pflege- oder Betreuungspersonal vor Ort kennt diese Einschätzung in der Regel aus dem Alltag und ist die erste Anlaufstelle, bevor du selbst eine Einschätzung triffst oder gar dokumentierst.

Wenn die Urteilsfähigkeit fehlt: Vertretung und das Humanforschungsgesetz

Fehlt die Urteilsfähigkeit für die konkrete Teilnahmeentscheidung, tritt die gesetzliche oder von der KESB eingesetzte Vertretung an die Stelle der betroffenen Person – bei Forschungsprojekten zusätzlich unter den besonderen Voraussetzungen des Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG, SR 810.30). Das HFG will nach seinem Zweckartikel (Art. 1) Würde, Persönlichkeit und Gesundheit des Menschen in der Forschung schützen, und Art. 4 hält fest, dass Interesse, Gesundheit und Wohlergehen des einzelnen Menschen Vorrang gegenüber den Interessen der Wissenschaft und der Gesellschaft haben. Das Gesetz gilt für Forschung zu Krankheiten des Menschen sowie zu Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers, die mit Personen, biologischem Material oder gesundheitsbezogenen Personendaten durchgeführt wird (Art. 2). Projekte, die darunter fallen, müssen über die gemeinsame Einreicheplattform BASEC bei der zuständigen kantonalen Ethikkommission eingereicht werden, bevor die Datenerhebung beginnt.

Nicht jede Bachelorarbeit mit älteren Menschen fällt unter das HFG – eine allgemeine Zufriedenheitsbefragung ohne gesundheitsbezogene Fragestellung oft nicht. Ob dein Projekt einreichepflichtig ist, klärst du mit deiner Betreuungsperson und, im Zweifel, direkt mit der kantonalen Ethikkommission; das Institut deiner Hochschule kennt diesen Abklärungsweg in der Regel aus vorangegangenen Arbeiten.

Datenschutz: besonders schützenswerte Personendaten

Gesundheitsdaten älterer Studienteilnehmender gelten nach dem revidierten Datenschutzgesetz (DSG) als besonders schützenswerte Personendaten. Das bedeutet in der Praxis: eine ausdrückliche, dokumentierte Einwilligung statt einer stillschweigenden, eine enge Zweckbindung der erhobenen Daten und eine besonders sorgfältige Pseudonymisierung, sobald Zitate oder Fallbeschreibungen in die Arbeit einfliessen. Bei Bewohnenden von Institutionen kommt eine zweite Ebene hinzu: Der Zugang läuft nicht über die Einzelperson allein, sondern über die Institution, die selbst eine interne Bewilligung für Forschungsprojekte verlangen kann – unabhängig von der individuellen Einwilligung der Teilnehmenden.

Zugang über die Institution: der Weg, der wirklich funktioniert

Wer über die Alters- und Pflegeheimleitung, die Spitex-Geschäftsleitung oder die Stationsleitung eines Spitals geht, statt Teilnehmende direkt anzusprechen, kommt schneller und zuverlässiger zu einer Stichprobe. Der Ablauf, der sich in der Praxis bewährt: schriftliche Anfrage mit Kurzexposé an die Leitung, Klärung der internen Bewilligung, danach gemeinsam mit dem Pflegepersonal die Vorauswahl möglicher Teilnehmender (das Personal kennt die aktuelle Verfassung und Urteilsfähigkeit der Bewohnenden am besten), erst danach die persönliche Anfrage mit ausreichend Bedenkzeit. Diese Reihenfolge schützt zugleich die Teilnehmenden vor Überforderung und dich vor einem Feldzugang, der an der Tür der Institution scheitert.

Mehrsprachigkeit und Migrationshintergrund berücksichtigen

Ein Aspekt, der in Schweizer Alters- und Pflegeheimen an Gewicht gewinnt und im Methodenkapitel selten mitgedacht wird: Ein Teil der heute hochaltrigen Bevölkerung in der Schweiz ist eingewandert, sei es in den Anwerbewellen der 1960er- und 1970er-Jahre oder später. Das betrifft die Erhebung gleich mehrfach. Erstens die Sprache: Ein Interview oder Fragebogen nur in Standarddeutsch, Französisch oder Italienisch kann Personen ausschliessen, die im Alter – besonders bei einer Demenz – wieder stärker auf ihre Erstsprache zurückgreifen, selbst wenn sie jahrzehntelang in der Schweiz gelebt haben. Zweitens die Einwilligung selbst: Eine übersetzte Einwilligungserklärung ohne Rückübersetzungsprüfung kann den Sinn verschieben, gerade bei komplexeren Formulierungen zu Datenschutz und Widerrufsrecht. Für die Bachelorarbeit bedeutet das praktisch, entweder die Zielgruppe explizit auf eine Sprachgruppe einzugrenzen und das im Methodenkapitel zu begründen, oder von Anfang an mit einer Dolmetschperson beziehungsweise interkulturellen Vermittlung aus der Institution zu planen – nicht erst dann, wenn eine Anfrage schon gescheitert ist.

Erhebungsinstrumente: was sich für ältere Studienpopulationen eignet

Die Wahl des Instruments hängt stark davon ab, ob kognitive Einschränkungen in der Zielgruppe verbreitet sind:

  • Kognitiver Status als Screening vor der Erhebung: Der Mini-Mental State Examination (MMSE) von Folstein, Folstein und McHugh (1975) ist ein 30-Punkte-Test, der Orientierung, Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit, Sprache und Befolgen von Anweisungen prüft und in der Pflegeforschung häufig als grobes Screening vor der eigentlichen Datenerhebung eingesetzt wird – nicht als diagnostisches Instrument, sondern um einzuschätzen, ob ein Interview oder ein komplexer Fragebogen realistisch ist. Kläre vorab, ob die Version, die du verwenden willst, lizenzpflichtig ist.
  • Standardisierte Fragebögen: Bei erhaltener kognitiver Leistungsfähigkeit funktionieren klassische Skalen wie bei jüngeren Populationen, allerdings mit grösserer Schrift, kürzeren Itemformulierungen und der Möglichkeit einer mündlichen Vorlesevariante.
  • Leitfadengestützte Interviews: Für Bewohnende mit beginnender kognitiver Einschränkung sind kurze, konkrete Fragen mit viel Zeit und der Möglichkeit, Angehörige oder Bezugspersonen ergänzend einzubeziehen, oft ergiebiger als ein standardisierter Fragebogen.
  • Beobachtung und Aktenanalyse: Wo eine direkte Befragung nicht realistisch ist, liefert die strukturierte Beobachtung von Pflegesituationen oder die Auswertung von Pflegedokumentation oft die robustere Datenbasis. Ob dafür eine individuelle Einwilligung nötig ist, hängt davon ab, ob die Daten anonymisiert sind und ob das HFG greift: Forschung mit anonymisierten gesundheitsbezogenen Daten fällt nicht unter das HFG (Art. 2 Abs. 2), die Weiterverwendung nicht anonymisierter Gesundheitsdaten ohne Einwilligung ist dagegen nur ausnahmsweise unter den Voraussetzungen von Art. 34 HFG zulässig. Die institutionelle Bewilligung und eine klare Zweckbindung braucht es in jedem Fall.
Pflegefachperson im Gespräch mit einer älteren Person in einem Schweizer Pflegeheim
Der Zugang zu älteren Studienteilnehmenden läuft in der Regel über die Institution und das Pflegepersonal vor Ort.

Wie viele ältere Menschen leben eigentlich in Institutionen?

Für die Einleitung und die Problemstellung lohnt sich ein Blick auf die demografische Grössenordnung des Feldes, statt einer vagen Behauptung wie «die Bevölkerung altert». Das Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlicht regelmässig Kennzahlen zur Alters- und Pflegeheimstatistik sowie zur Bevölkerungsentwicklung nach Altersgruppen; das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) wertet diese Daten zusätzlich mit Fokus auf Versorgung und Pflegebedarf aus. Für eine Bachelorarbeit ist es sinnvoller, die jeweils aktuellste BFS- oder Obsan-Publikation direkt zu zitieren, als eine einmal gelesene Zahl über Jahre weiterzutragen – Bestände und Anteile verschieben sich, und eine veraltete Zahl mit falschem Jahr fällt Gutachtenden zuverlässig auf.

Was in die Einwilligungserklärung gehört

Eine Einwilligungserklärung für ältere Studienteilnehmende unterscheidet sich inhaltlich kaum von einer für jüngere Erwachsene, muss aber in Form und Sprache angepasst sein: grosse, gut lesbare Schrift, kurze Sätze ohne Schachtelkonstruktionen, eine mündliche Erläuterung durch dich selbst zusätzlich zum schriftlichen Dokument, und ausreichend Zeit, bevor unterschrieben wird – keine Unterschrift im selben Gespräch, in dem die Studie erstmals erklärt wurde. Inhaltlich gehören in jede Einwilligungserklärung: Zweck der Studie in einfacher Sprache, was konkret von der teilnehmenden Person verlangt wird (Dauer, Ort, Art der Erhebung), der Hinweis auf die Freiwilligkeit und die jederzeitige, folgenlose Widerrufsmöglichkeit, die Angabe, wer die Daten sieht und wie sie aufbewahrt werden, sowie eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen – bei institutionalisierten Personen zusätzlich der Hinweis, dass eine Nichtteilnahme keinerlei Einfluss auf die Pflege oder Betreuung hat. Dieser letzte Punkt ist bei älteren Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen besonders wichtig, weil sonst ein wahrgenommener Druck zur Teilnahme entstehen kann, selbst wenn er von niemandem beabsichtigt ist.

Ausgefüllte Einwilligungserklärung und Interviewleitfaden auf einem Tisch in einem Pflegeheim
Eine gut lesbare, mündlich erläuterte Einwilligungserklärung ist bei älteren Teilnehmenden ebenso wichtig wie das Dokument selbst.

Ein durchgerechnetes Beispiel (fiktiv)

Angenommen, eine Bachelorarbeit untersucht das Einsamkeitserleben von Bewohnenden eines Pflegeheims im ersten Jahr nach dem Einzug. Die Zielgruppe wird auf Bewohnende ohne diagnostizierte mittelschwere bis schwere Demenz eingegrenzt (Urteilsfähigkeit für die Teilnahmeentscheidung vorausgesetzt), das MMSE-Screening dient dabei nur als grobe Einschlusshilfe, nicht als Bestandteil der Forschungsfrage selbst. Nach schriftlicher Anfrage an die Heimleitung und interner Bewilligung wählt die Pflegedienstleitung gemeinsam mit der Studierenden zwölf mögliche Teilnehmende aus; nach Informationsgespräch und einer Bedenkzeit von einer Woche willigen neun schriftlich ein. Die Datenerhebung erfolgt über halbstrukturierte Interviews von 20 bis 30 Minuten, mit Pausen nach Bedarf. Dieses Beispiel ist illustrativ und ersetzt keine Einzelfallprüfung durch die eigene Hochschule oder Ethikkommission.

Die fünf häufigsten Fehler

Fehler Warum er auffällt
Urteilsfähigkeit pauschal an der Diagnose festgemacht Widerspricht der handlungsbezogenen Beurteilung der Urteilsfähigkeit (Art. 16 ZGB)
Institution übersprungen, Teilnehmende direkt angesprochen Verletzt interne Bewilligungspflichten und gefährdet die Beziehung zur Praxisstelle
Kein Vertretungskonzept für urteilsunfähige Personen vorgesehen Macht die Arbeit für eine grosse Teilgruppe der Zielpopulation undurchführbar
Instrument ohne Rücksicht auf kognitive Belastbarkeit gewählt Führt zu Abbrüchen und verzerrten, unvollständigen Antworten
Keine Abklärung, ob das HFG greift Kann eine nachträgliche Ethikeinreichung oder einen Studienabbruch erzwingen

FAQ

Ab welchem Alter gilt jemand in der Pflegeforschung als «älterer Mensch»?

Es gibt keine gesetzliche Altersgrenze für diesen Forschungsbegriff. In der Pflegeforschung wird häufig ab 65 Jahren gearbeitet, mit einer weiteren Unterscheidung ab etwa 80 Jahren (Hochaltrigkeit); massgeblich für deine Arbeit ist, wie deine Hochschule oder dein Institut den Begriff in der Themenausschreibung verwendet.

Brauche ich für jede Bachelorarbeit mit älteren Menschen eine Ethikeinreichung über BASEC?

Nein. Nur Projekte, die unter das Humanforschungsgesetz fallen, müssen über BASEC bei der kantonalen Ethikkommission eingereicht werden. Kläre die Einreichepflicht frühzeitig mit deiner Betreuungsperson.

Was, wenn eine Bewohnerin urteilsfähig, aber körperlich sehr erschöpft ist?

Urteilsfähigkeit und körperliche Belastbarkeit sind getrennt zu beurteilen. Plane kürzere Erhebungseinheiten, Pausen nach Bedarf und die Möglichkeit, das Gespräch jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen.

Darf ich Angehörige anstelle der älteren Person befragen?

Nur, wenn die Angehörigen selbst deine Zielgruppe sind (z. B. als pflegende Angehörige) oder als gesetzliche Vertretung bei fehlender Urteilsfähigkeit der betroffenen Person handeln – nicht als bequemer Ersatz für eine urteilsfähige, aber schwer erreichbare Teilnehmerin.

Wie dokumentiere ich Urteilsfähigkeit für das Methodenkapitel, ohne eine Diagnose offenzulegen?

Beschreibe das Vorgehen (z. B. «Einschätzung durch das zuständige Pflegepersonal anhand der konkreten Teilnahmefrage») statt einzelner Diagnosen oder Testresultate; Einzelfalldaten gehören nicht in die schriftliche Arbeit.

Zählt die Aktenanalyse als Forschung am Menschen im Sinne des HFG?

Das hängt davon ab, ob gesundheitsbezogene Daten verwendet werden und ob sie anonymisiert sind: Forschung mit anonymisierten gesundheitsbezogenen Daten fällt nicht unter das HFG, die Weiterverwendung nicht anonymisierter Gesundheitsdaten ohne Einwilligung ist nur ausnahmsweise zulässig. Kläre das mit deiner Betreuungsperson, bevor du mit der Auswertung beginnst.

Wenn Zugang, Einwilligung und Instrument einmal sauber stehen, bleibt die eigentliche Schreibarbeit: Kapitel für Kapitel strukturieren, das Methodenkapitel sauber begründen und den roten Faden von der Fragestellung bis zur Diskussion halten.

Mehr zum Feldzugang bei vulnerablen Gruppen findest du im Beitrag Teilnehmende finden für die Bachelorarbeit. Wie du die passende Forschungsfrage für ein enges Feld wie die Langzeitpflege formulierst, zeigt Forschungsfrage formulieren. Warum eine klare Abgrenzung gerade bei heterogenen Zielgruppen wie «ältere Menschen» entscheidend ist, erklärt Abgrenzung der Bachelorarbeit. Weitere Themenideen rund um die Pflege findest du unter Themen für die Bachelorarbeit in der Pflege.

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