Du hast ein PDF eines Bundesamts vor dir. Es steht kein Autorenname darauf, kein Erscheinungsjahr, und Seitenzahlen hat es auch nicht. Dein Literaturverwaltungsprogramm verlangt trotzdem alle drei Felder, und die Vorlage im Merkblatt deines Instituts zeigt selbstverständlich eine Quelle, bei der alles vorhanden ist.
Das ist keine Ausnahmesituation. Amtliche Berichte, Verbandspublikationen, Positionspapiere, Onlineartikel ohne Byline, laufend aktualisierte Webseiten — bei einem grossen Teil der Quellen, die in einer praxisnahen Abschlussarbeit vorkommen, fehlt mindestens ein Element. Es gibt dafür feste Regeln. Sie sind nur selten an einer Stelle zusammengestellt.
Das Prinzip: die Angabe rückt auf
Alle Zitierweisen folgen derselben Logik. Eine Quellenangabe besteht aus Positionen — Autor, Jahr, Titel, Fundort —, und jede Position hat eine Funktion. Die erste Position dient dem Auffinden im Literaturverzeichnis, die zweite der zeitlichen Einordnung.
Fehlt ein Element, wird die Position nicht leer gelassen. Entweder rückt das nächste Element auf, oder es tritt ein festgelegtes Kürzel an seine Stelle. Was du nie tust: die Position stillschweigend überspringen. Eine Angabe, die mit dem Titel beginnt, weil du den Autor weggelassen hast, statt weil es keinen gibt, ist von aussen nicht unterscheidbar von einem Fehler — und im Text findet niemand den passenden Eintrag.

Kein Autor: vier verschiedene Fälle
Fall 1 — die Institution ist die Urheberin. Das ist der häufigste Fall und gar kein Fehlen: Ein Bericht des Bundesamts für Statistik hat einen Autor, nämlich das Bundesamt für Statistik. Solche Körperschaftsautoren stehen ganz normal an der Autorposition. Beim ersten Nachweis im Text schreibst du die Bezeichnung aus und führst die Abkürzung ein, danach genügt die Abkürzung: (Bundesamt für Statistik [BFS], 2025), anschliessend (BFS, 2025). Im Literaturverzeichnis steht der ausgeschriebene Name.
Prüfe dabei, welche Ebene wirklich verantwortlich zeichnet. Ein Bericht, den ein Bundesamt in Auftrag gegeben und ein Forschungsinstitut verfasst hat, wird unter dem Institut geführt, mit dem Amt als Herausgeber. Das steht fast immer im Impressum auf der zweiten oder vorletzten Seite.

Fall 2 — es gibt wirklich keinen Urheber. Dann rückt der Titel auf die Autorposition, und die alphabetische Einordnung erfolgt nach dem ersten Wort des Titels. Im Text zitierst du mit einer gekürzten Titelfassung in Anführungszeichen beziehungsweise kursiv, je nach Zitierweise.
Fall 3 — «Anonym» ist ausdrücklich angegeben. Nur wenn die Quelle selbst «Anonymus» oder «Anonymous» als Urheberangabe nennt, verwendest du das als Autornamen. Ein fehlender Name ist keine Anonymitätsangabe.
Fall 4 — Lexikon- und Wiki-Einträge. Hier ist der Herausgeber die Körperschaft, und der Eintragstitel steht an Titelposition. Ob solche Quellen überhaupt zitierfähig sind, ist eine eigene Frage — bei laufend veränderlichen Einträgen brauchst du zusätzlich das Abrufdatum oder besser die permanente Versionsadresse.
Kein Jahr: erst suchen, dann kennzeichnen
Bevor du «ohne Jahr» schreibst, suche an vier Stellen: im Impressum, in einer «Stand»-Angabe (bei amtlichen Dokumenten fast immer vorhanden), im Dateinamen, und in den Dokumenteigenschaften des PDF, wo Erstellungs- und Änderungsdatum hinterlegt sind. Bei erlassenen Rechtstexten ist das Datum des Erlasses und der Stand der Konsolidierung ohnehin Teil der Angabe und steht auf der ersten Seite.
Findest du nichts, verwendest du das festgelegte Kürzel: in deutschsprachigen Zitierweisen o. J. (ohne Jahr), in APA und den englischsprachigen Stilen n.d. (no date). Das Kürzel steht exakt an der Position, an der sonst die Jahreszahl stünde — auch im Text: (BFS, o. J.).
Ein erschlossenes Datum ist besser als gar keines, muss aber als erschlossen erkennbar sein. Die übliche Schreibweise dafür ist die eckige Klammer mit Fragezeichen: [2023?]. Was du nicht tust: das Jahr, in dem du die Seite aufgerufen hast, als Erscheinungsjahr eintragen. Das ist die häufigste stille Falschangabe in Literaturverzeichnissen überhaupt.
Bei Webseiten ohne Datum gehört zusätzlich das Abrufdatum in die Angabe — genau deshalb, weil der Inhalt sich ändern kann und der Zeitpunkt die einzige Einordnung ist, die du liefern kannst.
Keine Seitenzahl: was stattdessen zählt
Bei wörtlichen Zitaten brauchst du eine Stellenangabe. Fehlt die Paginierung, tritt an ihre Stelle die genaueste verfügbare Navigationseinheit:
- Absatznummer, wenn die Quelle nummerierte Absätze hat: (Abs. 14) beziehungsweise (para. 14).
- Abschnittsüberschrift, gegebenenfalls mit gezähltem Absatz darunter: (Abschnitt «Methodik», Abs. 3).
- Kapitel- oder Gliederungsnummer bei strukturierten Berichten.
- Zeitmarke bei Video- und Audioquellen: (12:04).
- Bei E-Books ohne feste Paginierung: nicht die Positionsnummer des Lesegeräts verwenden — die ist geräteabhängig und für niemanden nachvollziehbar. Kapitel und Abschnitt sind die stabile Angabe.
Eine Besonderheit, die in juristisch angrenzenden Arbeiten häufig vorkommt: Rechtstexte werden nie nach Seiten zitiert. Die Stellenangabe ist der Artikel mit Absatz und Buchstabe, unabhängig davon, wie das PDF paginiert ist. Wer eine Seitenzahl aus dem Ausdruck einer Verordnung angibt, verwendet die falsche Zähleinheit.
Der Sonderfall: Schweizer Amtsdokumente und Datentabellen
Bei Tabellen der Bundesstatistik und kantonaler Ämter fehlen häufig Autor und Seitenzahl gleichzeitig — dafür gibt es andere Identifikatoren, die zwingend in die Angabe gehören.
Die Tabellen- oder Objektnummer identifiziert den Datensatz eindeutig und überlebt Änderungen an der Weboberfläche. Sie ist wertvoller als der Link.
Trenne Erhebungsjahr und Publikationsjahr. Eine 2026 veröffentlichte Tabelle kann Daten von 2024 enthalten. Ins Erscheinungsjahr der Quellenangabe gehört das Publikationsjahr; das Erhebungsjahr gehört in den Satz, in dem du die Zahl verwendest. Eine Arbeit, die «laut BFS (2026) lag der Wert bei …» schreibt, obwohl die Erhebung zwei Jahre zurückliegt, wirkt aktueller, als sie ist — und das fällt in der Bewertung auf.
Zitiere die Quelle, nicht den Vermittler. Wenn du eine Zahl in einem Zeitungsartikel oder auf einer Portalseite gefunden hast, die Zahl aber vom Amt stammt, gehört das Amt in die Angabe — nachdem du die Zahl dort geprüft hast. Sonst brauchst du die Form des Sekundärzitats, die kenntlich macht, dass du das Original nicht gesehen hast. Wie du die amtlichen Tabellen selbst aufrufst und mit stabiler Fundstelle belegst, ist in einer eigenen Schritt-für-Schritt-Anleitung beschrieben.
Was du auf keinen Fall tust
Nichts erfinden. Kein geschätztes Jahr ohne Kennzeichnung, keine Seitenzahl aus dem eigenen Ausdruck, kein Autorname, den du aus dem Kontext erschlossen hast. Eine erfundene Angabe ist schwerer wiegend als eine fehlende — sie führt Leserinnen aktiv in die Irre.
Nichts stillschweigend weglassen. Das Kürzel o. J. ist keine Schwäche der Arbeit, sondern eine korrekte bibliografische Aussage. Eine Lücke ohne Kennzeichnung ist ein Fehler.
Die Kennzeichnung nicht auf halbem Weg stehen lassen. Wenn im Literaturverzeichnis o. J. steht, muss auch der Kurzbeleg im Text o. J. tragen. Uneinheitlichkeit zwischen Text und Verzeichnis ist der Fehler, der beim Korrekturlesen am häufigsten übersehen wird und beim Gegenlesen am schnellsten auffällt.
Die Quelle nicht ungeprüft übernehmen. Fehlende Angaben sind auch ein Qualitätssignal. Ein Dokument ohne Urheber, ohne Datum und ohne Impressum ist möglicherweise schlicht nicht zitierfähig. Bei nicht verlagsförmig publizierten Materialien lohnt der Blick auf die Kriterien für graue Literatur, bevor du an der Formatierung feilst.
Die Kürzel im Überblick
- o. J. / n.d. — ohne Jahr
- o. S. — ohne Seitenangabe (im deutschsprachigen Gebrauch; APA verwendet stattdessen Absatz- oder Abschnittsangaben)
- o. O. — ohne Ort
- o. V. — ohne Verfasser (in den deutschen Zitierweisen; in APA rückt stattdessen der Titel auf)
- [2023?] — erschlossenes, unsicheres Jahr
- o. J. a, o. J. b — mehrere undatierte Quellen derselben Urheberschaft
Achte darauf, dass APA und die deutschen Zitierweisen hier nicht deckungsgleich sind: APA kennt kein o. V., sondern verschiebt den Titel; die deutsche Zitierweise arbeitet in den Fussnoten mit den Kürzeln. Welche Konvention gilt, entscheidet der Stil deines Instituts, nicht dein Literaturverwaltungsprogramm. Die vollständige Systematik der Positionen findest du in der Übersicht zum Literaturverzeichnis.
Häufige Fragen
Mein Zitierprogramm setzt automatisch «n.d.» ein, obwohl ich deutsch schreibe. Was tun?
Das liegt am gewählten Stil, nicht an der Quelle. Wähle eine deutschsprachige Variante des Stils; viele Programme führen sie unter dem Zusatz «(German)» oder «(Deutsch)». Andernfalls korrigierst du die Kürzel manuell im letzten Durchgang vor der Abgabe und prüfst dabei, dass Text und Verzeichnis übereinstimmen.
Reicht bei einer undatierten Webseite das Abrufdatum allein?
Nein. Das Abrufdatum ersetzt nicht die Jahresangabe, es ergänzt sie. Die Angabe trägt beides: o. J. an der Jahresposition und das Abrufdatum am Fundort.
Wie zitiere ich einen Bericht, den zwei Ämter gemeinsam herausgeben?
Beide Körperschaften stehen an der Autorposition, verbunden nach den Regeln deines Stils. Die Abkürzungen führst du beim ersten Nachweis für beide ein.
Muss ich bei einer Paraphrase überhaupt eine Seitenzahl angeben?
Bei wörtlichen Zitaten ist sie zwingend. Bei sinngemässen Übernahmen verlangen die meisten Stile sie nicht, empfehlen sie aber — und bei langen Dokumenten ist sie schlicht eine Leserfreundlichkeit. Wenn die Quelle keine Paginierung hat, gilt dieselbe Ersatzlogik wie beim wörtlichen Zitat.
Was mache ich, wenn ich dieselbe undatierte Quelle mehrfach zitiere?
Solange es eine Quelle ist, keine Besonderheit. Erst bei mehreren undatierten Quellen derselben Urheberschaft brauchst du die Buchstabenzusätze, damit die Kurzbelege im Text unterscheidbar bleiben.
Die Kurzfassung
Suche das fehlende Element zuerst — Impressum, Stand-Angabe, PDF-Eigenschaften. Fehlt der Autor und es gibt eine verantwortliche Institution, ist sie der Autor. Gibt es wirklich keinen, rückt der Titel auf. Fehlt das Jahr, kommt o. J. beziehungsweise n.d. an genau dieselbe Position, im Text wie im Verzeichnis. Fehlt die Seitenzahl, tritt Absatz, Abschnitt oder Zeitmarke an ihre Stelle — bei Erlassen ohnehin der Artikel. Und nichts, wirklich nichts, wird erfunden oder stillschweigend übersprungen.
Wenn du dein Literaturverzeichnis gerade sortierst und dabei die Arbeit selbst noch vor dir liegt: Tesify schreibt sie mit dir Kapitel für Kapitel — mit einheitlichen Belegen von der ersten Zeile an.
