Wer dual studiert, hört ständig von der Praxisarbeit — vom Dualen Partner, von höheren Semestern, in Vorlagen. In der Studien- und Prüfungsordnung der DHBW kommt dieses Wort kein einziges Mal vor. Die Ordnung kennt stattdessen einen Oberbegriff und sieben konkrete Arbeitsformen. Wer nach dem falschen Begriff sucht, findet die Regel nicht, die für ihn gilt.

Welche Ordnung gilt für meine Arbeit?
Zwei — und zwar gleichzeitig. Die DHBW StuPrO sagt das auf ihrer ersten Seite selbst:
Die Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW StuPrO) ist Teil eines Systems der Studien- und Prüfungsordnungen an der DHBW und ist gemeinsam mit den Studien- und Prüfungsordnungen des jeweiligen Studien- beziehungsweise Fachbereichs zu lesen.
Das ist keine Formalie, sondern die wichtigste Information für die Recherche. Es gibt eine allgemeine Ordnung für alle Bachelor- und Masterstudiengänge und daneben bereichsspezifische Ordnungen für Technik, Wirtschaft, Sozialwesen und Gesundheit. Beide gelten.
⚠️ Der häufigste Fehler ist, eine der beiden für vollständig zu halten. Wer nur die allgemeine Ordnung liest, übersieht Sonderregeln seines Studienbereichs. Wer nur die bereichsspezifische liest, übersieht die allgemeinen Definitionen und Fristenregeln. Beide Dokumente werden auf derselben Seite der Amtlichen Bekanntmachungen der DHBW veröffentlicht.
Wie heißt die Arbeit in der Ordnung wirklich?
Der Oberbegriff lautet wissenschaftliche Arbeit. § 2 Nr. 16 der DHBW StuPrO definiert ihn so:
Wissenschaftliche Arbeit — insbesondere eine Studienarbeit, Projektarbeit, Seminararbeit, Hausarbeit, Bachelorarbeit, Masterarbeit, Forschungsprojektarbeit oder ein Projektbericht.
| Begriff | In der DHBW StuPrO |
|---|---|
| Studienarbeit | genannt |
| Projektarbeit | genannt |
| Seminararbeit | genannt |
| Hausarbeit | genannt |
| Bachelorarbeit / Masterarbeit | genannt |
| Forschungsprojektarbeit | genannt |
| Projektbericht | genannt |
| Praxisarbeit | kommt nicht vor |
Das Wort „insbesondere“ ist dabei entscheidend. Die Aufzählung ist nicht abschließend — es können also weitere Formen hinzukommen, die der Studienbereich in seiner eigenen Ordnung oder das Modulhandbuch benennt. Genau dort ist zu suchen, wenn der eigene Duale Partner oder die Studienakademie von einer „Praxisarbeit“ spricht.
💡 Praktische Konsequenz: Fragen Sie im Sekretariat oder bei der Modulverantwortlichen nicht „Wie schreibe ich die Praxisarbeit?“, sondern „Welche Prüfungsform nach der Ordnung ist das konkret — und in welchem Modul?“ Erst mit dieser Antwort finden Sie die Regeln zu Umfang, Bewertung und Frist.
Was ist eine Praxisphase — und was nicht?
§ 2 Nr. 5 definiert die Praxisphase als
ein im Bachelorstudium am Lernort Praxis beim Dualen Partner definierter Zeitraum, in dem die Studierenden durch berufspraktische Tätigkeit entsprechende Kompetenzen erwerben.
Eine Praxisphase ist also ein Zeitraum, kein Dokument. Das Studienjahr im Bachelorstudium ist nach § 4 Absatz 5 unterteilt „in Theoriephasen an der Studienakademie und Praxisphasen beim Dualen Partner“. Was in dieser Zeit an schriftlichen Leistungen entsteht, ist eine eigene Prüfungsleistung mit eigenem Namen — und dieser Name steht in der Ordnung Ihres Studienbereichs, nicht in der Definition der Praxisphase.

Muss ich meine Praxisphasen abgeleistet haben, um zur Prüfung zugelassen zu werden?
Nach der allgemeinen Ordnung nicht — aber Ihr Studienbereich kann es anders regeln. § 16 Absatz 1 Satz 2 formuliert es so:
Das Absolvieren der vorgesehenen Praxisphasen ist keine Voraussetzung der Zulassung zu einer Prüfung, soweit nicht die studienbereichsspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen abweichende Regelungen enthalten.
🔴 Dieser eine Satz zeigt das Zwei-Ebenen-System in Reinform. Die allgemeine Regel lautet „nein“, und der Nachsatz gibt dem Studienbereich ausdrücklich die Befugnis, das Gegenteil anzuordnen. Eine Antwort aus dem Internet, die nur die erste Hälfte zitiert, ist für Ihren Studiengang möglicherweise falsch. Prüfen Sie die Ordnung Ihres Studienbereichs, bevor Sie sich darauf verlassen.
Wie bekomme ich mehr Zeit — und wer muss dabei mitwirken?
Bei einer entschuldigten Verhinderung kann die Bearbeitungszeit verlängert werden. Der Antrag geht an die Studienakademie beziehungsweise das DHBW CAS und ist unverzüglich in Textform einzureichen sowie unverzüglich durch geeignete Nachweise glaubhaft zu machen.
🔑 Für Praxismodule und die Abschlussarbeit gilt eine Besonderheit, die viele überrascht: Dem Antrag ist eine Stellungnahme des Dualen Partners beizufügen. Das Unternehmen wird damit förmlich Teil Ihres Fristverlängerungsantrags.
⚠️ Und dazu gehört eine ebenso wichtige Ausnahme: Dies gilt nicht für Verhinderungsgründe, die ausschließlich in der zu prüfenden Person liegen — insbesondere nicht im Falle einer Erkrankung. Wer krank ist, braucht also keine Stellungnahme des Unternehmens; wer aus betrieblichen Gründen in Verzug gerät, sehr wohl.
Praktisch heißt das: Klären Sie früh, wer beim Dualen Partner eine solche Stellungnahme unterschreiben darf. Das ist selten dieselbe Person, die Sie fachlich betreut, und der Weg durch die Personalabteilung kostet Tage, die Sie im Verzugsfall nicht haben.
Wo finde ich die verbindlichen Dokumente?
- Amtliche Bekanntmachungen der DHBW. Dort stehen die allgemeine DHBW StuPrO und die bereichsspezifischen Ordnungen nebeneinander, jeweils mit Nummer und Datum.
- Prüfen Sie das Anwendungsdatum. Die hier zitierte Fassung ist die Amtliche Bekanntmachung Nr. 21/2025 vom 16. Juli 2025 für den Studienbeginn ab 1. Oktober 2024. Wer früher angefangen hat, kann unter einer anderen Fassung stehen.
- Danach die Ordnung Ihres Studienbereichs — Technik, Wirtschaft, Sozialwesen oder Gesundheit.
- Zuletzt das Modulhandbuch. Erst dort steht in der Regel, welche konkrete Arbeitsform in welchem Modul verlangt wird.
⚠️ Dieser Beitrag gibt den Stand der zitierten Fassung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Ordnungen werden durch Änderungssatzungen fortgeschrieben. Maßgeblich ist immer die für Ihren Studiengang und Ihren Studienbeginn geltende Fassung. Klären Sie Zweifelsfragen mit dem Sekretariat Ihrer Studienakademie.
Was heißt das für das Schreiben selbst?
Sobald Sie wissen, welche Arbeitsform gemeint ist, gelten die üblichen Maßstäbe wissenschaftlichen Arbeitens. Den allgemeinen Aufbau erklärt Wissenschaftliche Arbeit schreiben 2026, die Bewertungslogik Wie wird eine Bachelorarbeit benotet? und den Ablauf einer Abschlussarbeit der Leitfaden zur Bachelorarbeit. Was ein duales Studium organisatorisch überhaupt ist — Modelle, Ablauf, Vergütung und Bewerbung — steht in Duales Studium 2026.
Für die mündliche Verteidigung hilft Kolloquium der Bachelorarbeit vorbereiten. Und weil praktisch jede Abgabe eine unterschriebene Erklärung verlangt, lohnt vorab ein Blick in Die Eigenständigkeitserklärung.
Häufig gestellte Fragen
Kommt der Begriff „Praxisarbeit“ in der DHBW StuPrO vor?
Nein. Die Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der DHBW verwendet den Begriff nicht. Sie definiert in § 2 Nr. 16 den Oberbegriff „wissenschaftliche Arbeit“ und nennt beispielhaft Studienarbeit, Projektarbeit, Seminararbeit, Hausarbeit, Bachelorarbeit, Masterarbeit, Forschungsprojektarbeit und Projektbericht.
Welche Ordnung gilt für mich?
Zwei zugleich. Die DHBW StuPrO stellt selbst klar, dass sie Teil eines Systems ist und gemeinsam mit der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studien- beziehungsweise Fachbereichs zu lesen ist. Beide Dokumente werden in den Amtlichen Bekanntmachungen der DHBW veröffentlicht.
Muss ich die Praxisphasen abgeleistet haben, um zu einer Prüfung zugelassen zu werden?
Nach § 16 Absatz 1 Satz 2 der DHBW StuPrO ist das Absolvieren der vorgesehenen Praxisphasen keine Voraussetzung der Zulassung zu einer Prüfung, soweit nicht die studienbereichsspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen abweichende Regelungen enthalten. Die Antwort hängt also von der Ordnung Ihres Studienbereichs ab.
Was ist eine Praxisphase genau?
Nach § 2 Nr. 5 ist sie ein im Bachelorstudium am Lernort Praxis beim Dualen Partner definierter Zeitraum, in dem die Studierenden durch berufspraktische Tätigkeit entsprechende Kompetenzen erwerben. Es handelt sich um einen Zeitraum, nicht um ein Dokument.
Braucht mein Unternehmen etwas zu unterschreiben, wenn ich eine Fristverlängerung beantrage?
Bei Prüfungsleistungen der Praxismodule sowie der Bachelorarbeit beziehungsweise der Masterarbeit ist dem Antrag eine Stellungnahme des Dualen Partners beizufügen. Das gilt jedoch nicht für Verhinderungsgründe, die ausschließlich in der zu prüfenden Person liegen, insbesondere nicht im Falle einer Erkrankung.
In welcher Form und bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag bei der Studienakademie beziehungsweise dem DHBW CAS ist unverzüglich in Textform einzureichen und unverzüglich durch geeignete Nachweise glaubhaft zu machen.
Wenn der Begriff geklärt ist, fehlt nur noch der Text
Der eigentliche Zeitverlust im dualen Studium entsteht selten beim Schreiben, sondern davor: beim Herausfinden, welche Arbeit überhaupt verlangt ist und nach welcher Ordnung sie bewertet wird. Steht das fest, lässt sich die Gliederung zügig aufsetzen — etwa mit einem Schreibassistenten wie Tesify für den ersten Entwurf.
Was Tesify nicht tut: Es sagt Ihnen nicht, welche Prüfungsform Ihre Ordnung verlangt — das steht nur in Ihrer StuPrO und im Modulhandbuch. Der erzeugte Text ist ein Entwurf, keine abgabefertige Arbeit. Die fachliche Argumentation, die Auswertung Ihrer betrieblichen Daten und die Einhaltung der Vertraulichkeit gegenüber Ihrem Dualen Partner bleiben Ihre Aufgabe. Und Sie unterschreiben am Ende eine Erklärung über die Eigenständigkeit Ihrer Arbeit.
