Die Maturaarbeit der schweizerischen Maturitätsprüfung ist eine persönliche, individuell und selbständig erstellte Untersuchung von 3800 bis 4200 Wörtern. Sie wird mit der Anmeldung zur zweiten Teilprüfung oder zur Gesamtprüfung eingereicht, mündlich in 15 Minuten präsentiert und macht ein eigenes Prüfungsgebiet aus.
Für wen diese Regeln gelten — und für wen nicht
Alles Folgende stammt aus den Richtlinien für die schweizerische Maturitätsprüfung der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) samt ihrem Anhang zur Maturaarbeit. Diese Richtlinien gelten für die schweizerische Maturitätsprüfung — die eidgenössische Prüfung für Kandidierende, die ihre Matura nicht an einem kantonalen Gymnasium erwerben.
Wer an einem kantonalen Gymnasium ist, schreibt seine Maturaarbeit nach der Wegleitung seiner Schule. Umfang, Betreuung und Termine unterscheiden sich dort teilweise erheblich. Verwechsle die beiden Regelwerke nicht: Die 3800-bis-4200-Wörter-Grenze unten ist eine Vorgabe der eidgenössischen Prüfung, keine gesamtschweizerische Norm.
Welcher Arbeitstyp ist zugelassen?
Nur einer. Die Richtlinien sind hier ungewöhnlich eng: „Es sind ausschliesslich Maturaarbeiten des Typs Untersuchung zugelassen“ — also die Bearbeitung einer Fragestellung mit wissenschaftlicher Methodik in Form einer schriftlichen Arbeit, mit Verarbeitung von Sekundärliteratur und, je nach Thema, eigenen Experimenten, Umfragen oder Interviews.
Damit fällt weg, was an vielen kantonalen Gymnasien ausdrücklich erlaubt ist: das gestaltete Produkt, der Film, die Komposition, das technische Werkstück. Und noch eine Einschränkung steht gleich im ersten Satz des Kapitels: „Gruppenarbeiten sind im Rahmen der schweizerischen Maturitätsprüfung nicht zugelassen.“
Das Thema muss sich auf eines der in Art. 14 der Prüfungsverordnung genannten Maturitätsfächer beziehen. Geschrieben wird in der Erstsprache der jeweiligen Prüfungssession; bei literatur- oder sprachwissenschaftlichen Themen ist auch eine der Prüfungssprachen möglich, die du selbst als Prüfungsfach gewählt hast — dann muss die Arbeit auch in dieser Sprache präsentiert werden.
Der Umfang: 3800 bis 4200 Wörter — und was nicht mitzählt
„Der Umfang der Untersuchung ist begrenzt auf 3800 bis 4200 Wörter. Diese Vorgabe ist strikte einzuhalten.“ Das Fenster ist mit rund zehn Prozent Spielraum schmal, deshalb lohnt der zweite Satz mindestens so viel Aufmerksamkeit wie der erste: Zusammenfassung, Inhaltsverzeichnis, Bibliographie und allfällige Anhänge werden nicht mitgezählt.
Praktisch heisst das: Fragebogen, Befragungsprotokolle und Ergebnisse besonderer Nachforschungen gehören in den Anhang und kosten dich kein Wortbudget. Wer sie in den Haupttext einbaut, verschenkt Platz für die Argumentation, auf die es bei der Bewertung ankommt.
Zur Arbeit gehören ausserdem eine Zusammenfassung von höchstens einer Seite, die insbesondere auch die Schlussfolgerungen enthalten soll, sowie eine Liste der benützten bibliographischen Quellen. Der Aufbau einer solchen Kurzfassung ist derselbe wie im Hochschulkontext; der Leitfaden zum Abstract lässt sich direkt anwenden, nur mit dem zusätzlichen Anspruch, dass die Schlussfolgerungen darin vorkommen müssen.

Die Notengewichtung — und warum sie sich nachrechnen lässt
Die Richtlinien beziffern die Bewertung in Dreissigsteln:
| Block | Anteil | Kriterien |
|---|---|---|
| Inhalt der schriftlichen Arbeit | 12/30 | Fragestellung und Methodeneinsatz · Aufbau und Bewältigung des Themas · Nutzung von Wissen und Quellen · sachliche Qualität · Eigenständigkeit |
| Form der schriftlichen Arbeit | 8/30 | Darstellung · Sprache · Umgang mit Quellen (Zitate, Verzeichnisse) |
| Präsentation und Diskussion | 10/30 | Struktur der Präsentation · inhaltliche Sicherheit · Reflexion über Entstehungsweg und Resultat · Sprache, Interaktion, Einsatz von Hilfsmitteln |
12 + 8 + 10 ergibt 30 von 30 — die Aufstellung ist also vollständig, es fehlt kein Block. Und sie deckt sich mit der zweiten, unabhängig formulierten Angabe der Richtlinien, wonach der Anteil der schriftlichen Arbeit an der Gesamtnote 2/3 und derjenige der mündlichen Präsentation und Diskussion 1/3 beträgt: (12 + 8)/30 = 2/3, und 10/30 = 1/3. Beide Angaben stimmen exakt überein. (Die Summenrechnung selbst steht so nicht im Dokument; sie ergibt sich aus den genannten Werten.)
Die praktische Konsequenz wird oft unterschätzt: Ein Drittel der Note hängt an fünfzehn Minuten mündlicher Prüfung — mehr als am gesamten Formteil der schriftlichen Arbeit.
Die 15 Minuten: keine Vorbereitungszeit, hälftig geteilt
„Die mündliche Prüfung (Präsentation und Diskussion) dauert 15 Minuten; es ist keine Vorbereitungszeit vorgesehen.“ Präsentation und Frage- beziehungsweise Diskussionsteil nehmen „je etwa die Hälfte der Zeit“ ein — du hast also realistisch rund sieben bis acht Minuten Vortrag.
Inhaltlich verlangen die Richtlinien drei Dinge: die Darstellung des Vorgehens (Themenwahl, Motivation, aufgetauchte Probleme, gewählte Optionen) samt der verwendeten Informationsquellen, inhaltliche Aspekte mit Einblicken in die Ergebnisse, und „eine kritische Reflexion über den Entstehungsprozess und die Resultate der Arbeit“.
Der dritte Punkt ist der, an dem Präsentationen scheitern: Er verlangt, dass du die Schwächen der eigenen Untersuchung benennst. Wer nur Ergebnisse referiert, lässt ein ganzes Bewertungskriterium leer. Wie sich solche Rückfragen vorbereiten lassen, ist in der Kolloquiumsvorbereitung ausgearbeitet — der Mechanismus ist identisch, nur der Zeitrahmen ist enger.
Was mit der Anmeldung eingereicht wird
Die Maturaarbeit geht mit der Anmeldung zur zweiten Teilprüfung oder zur Gesamtprüfung ein — in zwei Exemplaren in Papierform und elektronisch als PDF, das beim Online-Anmeldeverfahren hochgeladen wird. Die elektronische Fassung dient dem SBFI ausdrücklich zur Plagiatsprüfung.
Beizulegen sind drei Formulare von der SBFI-Website:
- das Formular mit genauem Titel, Zuordnung zu einem Prüfungsfach und Begründung der Themenwahl (Teil der Online-Anmeldung);
- eine Bestätigung, dass die Arbeit selber erstellt wurde und sämtliche fremden Zitate und Ideen gekennzeichnet sind;
- der Bewertungsbericht einer in der gewählten Thematik sachkompetenten Person, auf dem vorgesehenen Formular.
Der dritte Punkt überrascht regelmässig: Anders als am Gymnasium stellt dir niemand automatisch eine Betreuung. Du musst selbst eine fachkundige Person finden, die deine Arbeit beurteilt. Das gehört in die Zeitplanung ganz nach vorn, nicht ans Ende.

Der Zitatanteil: höchstens ein Drittel
Eine Vorgabe, die in kaum einer Anleitung auftaucht und trotzdem hart formuliert ist: „Da der Aspekt der persönlichen Arbeit im Vordergrund steht, darf der Anteil an wörtlichen Zitaten einen Drittel des gesamten Textumfangs nicht überschreiten.“
Bei 4000 Wörtern sind das rund 1300 Wörter wörtliches Zitat als absolute Obergrenze — praktisch deutlich weniger, wenn die Arbeit als eigene Leistung lesbar bleiben soll. Wer viel mit Primärtexten arbeitet, kommt an sauberem indirektem Zitieren nicht vorbei; der Unterschied zwischen den beiden Formen und die jeweiligen Belegregeln sind im Überblick zu direktem und indirektem Zitat zusammengestellt.
Für die Form der Belege gilt der Anhang „Vorgaben für die Zitierweise und die bibliographischen Angaben“. Er schreibt ein eigenes Schema vor — Monographien als Name, Vorname, (Jahr). Titel. Ort: Verlag, Internetquellen mit URL und Abrufdatum in eckigen Klammern — und stellt ausdrücklich klar: „Auch Internetquellen haben Urheber und müssen mit Quellenangabe zitiert werden!“ Das ist nicht APA und nicht Harvard; wenn du eine Zitierweise aus dem Hochschulbereich gewohnt bist, musst du für die Maturaarbeit umstellen.
Plagiat: acht Jahre Datenbank und Annullierung der ganzen Session
Das Merkblatt Ethik/Plagiat der SMK beschreibt das Verfahren ohne Umschweife. Sämtliche eingereichten Maturaarbeiten werden mit einem Plagiatserkennungstool geprüft und anschliessend acht Jahre lang in einer geschlossenen Datenbank gespeichert, in der auch zahlreiche öffentliche Gymnasien ihre geprüften Maturaarbeiten einlagern. Verglichen wird gegen das Internet und gegen diese Datenbank; zusätzlich lesen die Prüfenden die Arbeiten aufmerksam durch.
Als Plagiat gilt dabei ausdrücklich auch die Übersetzung fremdsprachiger Texte ohne Quellenangabe und die Übernahme von Textteilen „mit leichten Textanpassungen und -umstellungen“ — und es ist „nicht relevant, ob das Plagiat vorsätzlich … oder unabsichtlich (z.B. Vergessen der Quellenangabe) erstellt wurde“.
Die Folge ist in den Richtlinien unter Ziffer 9.2.4 geregelt: Wer eine nicht persönlich erstellte Arbeit einreicht oder fremde Zitate nicht kennzeichnet, wird unter Anwendung von Art. 23 der Prüfungsverordnung von der Prüfung zurückgewiesen. Die Feststellung kann vor, während oder nach der Prüfung erfolgen; die Maturitätsprüfung gilt dann als nicht bestanden und sämtliche in dieser Session erzielten Noten werden annulliert. Die üblichen Vermeidungsstrategien sind im Leitfaden zum Plagiat vermeiden zusammengefasst.
Wiederholung: wann eine neue Arbeit fällig wird
Die Regel ist an die Note geknüpft. Wurde die Maturaarbeit beim ersten Versuch mit einer Note unter 4 bewertet, muss bei der Wiederholung eine neue Arbeit eingereicht und präsentiert werden. Eine Arbeit mit Note 4 oder 4,5 darf wiederholt werden — muss aber nicht. Zulässig ist dabei ausdrücklich eine überarbeitete Version der bereits geprüften Arbeit; es gelten dieselben Verfahrensregeln wie beim ersten Versuch.
Wichtig für die Entscheidung: Wird wiederholt, zählt die Note des zweiten Versuchs — unabhängig davon, ob sie höher oder tiefer ausfällt als die erste.
Was Tesify hier nicht leisten kann
Bei dieser Prüfung sind die Grenzen besonders scharf gezogen, und es lohnt, sie vorher zu kennen:
- Die Arbeit muss persönlich erstellt sein. Genau das bestätigst du mit der Unterschrift bei der Anmeldung, und genau daran hängt Art. 23 der Prüfungsverordnung. Ein Werkzeug, das dir die Untersuchung abnimmt, nimmt dir die Prüfung.
- Ein Rohentwurf ist kein Text im Wortbudget. Bei 3800 bis 4200 Wörtern entscheidet jede Passage; generierte Absätze sind typischerweise das Erste, was beim Kürzen wieder herausfällt.
- Fünfzehn Minuten decken alles auf. Ein Drittel der Note besteht aus Präsentation und Diskussion, inklusive kritischer Reflexion über den eigenen Entstehungsprozess. Diesen Teil kann niemand für dich vorbereiten, der den Prozess nicht selbst durchlaufen hat.
Sinnvoll bleibt der enge Einsatz: die Untersuchung strukturieren, ein festgefahrenes Kapitel in Bewegung bringen, das Quellenverzeichnis nach dem vorgegebenen Schema vereinheitlichen. Gliederung und Rohentwurf mit Tesify aufsetzen — und die Zeit dorthin verlagern, wo die 12/30 für den Inhalt tatsächlich verdient werden.
Häufige Fragen
Wie lang muss die Maturaarbeit sein?
Für die schweizerische Maturitätsprüfung gilt ein Umfang von 3800 bis 4200 Wörtern, strikt einzuhalten. Zusammenfassung, Inhaltsverzeichnis, Bibliographie und Anhänge werden dabei nicht mitgezählt. An kantonalen Gymnasien gelten die Vorgaben der jeweiligen Schule.
Darf man die Maturaarbeit zu zweit schreiben?
Nicht bei der schweizerischen Maturitätsprüfung. Die Richtlinien halten fest, dass Gruppenarbeiten in diesem Rahmen nicht zugelassen sind; die Arbeit ist persönlich, individuell und selbständig zu erstellen.
Wie wird die Maturaarbeit benotet?
Inhalt der schriftlichen Arbeit zählt 12/30, Form der schriftlichen Arbeit 8/30, Präsentation und Diskussion 10/30. Die schriftliche Arbeit macht damit zwei Drittel der Gesamtnote aus, die mündliche Präsentation ein Drittel.
Wie viel darf man wörtlich zitieren?
Der Anteil wörtlicher Zitate darf einen Drittel des gesamten Textumfangs nicht überschreiten. Massgeblich für die Form der Belege ist der Anhang „Vorgaben für die Zitierweise und die bibliographischen Angaben“.
Wie lange dauert die Präsentation der Maturaarbeit?
Die mündliche Prüfung dauert 15 Minuten ohne Vorbereitungszeit. Präsentation und Diskussion nehmen je etwa die Hälfte der Zeit ein.
Was passiert bei einem Plagiat?
Die eingereichte Arbeit wird unter Anwendung von Art. 23 der Prüfungsverordnung zurückgewiesen. Die Maturitätsprüfung gilt als nicht bestanden, und sämtliche in dieser Session erzielten Noten werden annulliert. Die Feststellung kann vor, während oder nach der Prüfung erfolgen.
