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Fehler nach der Abgabe entdeckt 2026: Korrigendum, Erratum und der richtige Umgang mit Irrtümern

Ein Fehler, den du nach der Abgabe selbst entdeckst, ist kein wissenschaftliches Fehlverhalten — solange du ihn meldest. Entscheidend ist der Unterschied zwischen einem Irrtum, der offen korrigiert wird, und einer Täuschung, die verschwiegen wird. Welcher Weg offensteht, hängt davon ab, in welchem Stadium die Arbeit gerade ist.

Warum ein gemeldeter Fehler kein Fehlverhalten ist

Die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis unterscheiden klar zwischen ehrlichen Irrtümern und Fehlverhalten. Ein Rechenfehler, eine vertauschte Zeile in der Tabelle, eine falsch übernommene Jahreszahl: Das sind Irrtümer. Sie werden zum Problem erst dadurch, dass jemand sie kennt und trotzdem stehen lässt.

Praktisch heißt das: Das Verschweigen ist die eigentliche Grenzüberschreitung, nicht der Fehler. Wer sich meldet, verhält sich genau so, wie es der Kodex erwartet — nachzulesen im Überblick zur guten wissenschaftlichen Praxis. Wer schweigt und der Fehler fällt später auf, steht in einer anderen Kategorie — die Konsequenzen dort beschreibt der Beitrag zu Sanktionen.

Der Sonderfall der bewussten Manipulation von Daten ist davon scharf zu trennen und in Datenfälschung und Datenmanipulation behandelt.

In welchem Stadium ist deine Arbeit?

Die Handlungsmöglichkeiten unterscheiden sich stark je nachdem, wie weit die Arbeit bereits ist:

Stadium Was möglich ist Wer entscheidet
Abgegeben, noch nicht bewertet Hinweis an die Betreuung; je nach Prüfungsordnung Nachreichung eines Korrekturblatts Prüfungsamt / Erstgutachten
Bewertet, nicht veröffentlicht Aktenvermerk; Note bleibt in aller Regel bestehen Prüfungsausschuss
Im Repositorium veröffentlicht Korrigierte Version mit Versionshinweis, alte Fassung bleibt zitierbar Bibliothek / Repositorienbetreiber
Als Fachartikel publiziert Korrigendum, Erratum oder — bei tragenden Fehlern — Rücknahme Herausgeberschaft der Zeitschrift

Ein wichtiger Punkt zur Beruhigung: Ein nachträglich gemeldeter Sachfehler führt in aller Regel nicht zur Neubewertung. Prüfungsordnungen sehen eine Rücknahme der Bewertung im Kern für Täuschung vor, nicht für Irrtümer. Was formal nach der Abgabe passiert und welche Fristen gelten, steht im Beitrag Was passiert nach der Abgabe.

Studentin bespricht mit ihrem Betreuer, wie ein entdeckter Fehler korrigiert wird
Der erste Schritt ist immer dasselbe Gespräch — nicht die stille Reparatur der Datei.

Was unterscheidet Korrigendum, Erratum und Rücknahme?

In der Fachpublikation haben sich drei Instrumente etabliert. Die gängige Konvention:

  • Erratum: Der Fehler entstand im Produktionsprozess des Verlags — etwa eine beim Satz vertauschte Abbildung.
  • Korrigendum (Corrigendum): Der Fehler stammt von den Autorinnen und Autoren, betrifft aber nicht die Schlussfolgerungen.
  • Rücknahme (Retraction): Der Fehler trägt die zentralen Ergebnisse — sie sind nicht mehr haltbar. Das gilt unabhängig davon, ob ein Irrtum oder Fehlverhalten dahintersteht.

⚠️ In der Praxis handhaben Zeitschriften diese Begriffe uneinheitlich; manche verwenden „Erratum“ pauschal für beide Fehlerquellen. Verlass dich deshalb auf die Bezeichnungen der jeweiligen Zeitschrift und nicht auf die Faustregel.

Wichtig für die Zitierpraxis: Eine Korrekturmitteilung ersetzt den ursprünglichen Beitrag nicht, sondern wird ihm zugeordnet. Auch zurückgezogene Artikel bleiben online, damit die wissenschaftliche Aktenlage nachvollziehbar bleibt — worauf du als Lesende achten musst, beschreibt Zurückgezogene Studien erkennen.

Wie meldest du einen Fehler konkret?

Halte die Meldung sachlich und vollständig. Bewährt hat sich diese Struktur:

  • Fundstelle exakt benennen: Seite, Abschnitt, Tabelle, Zeile.
  • Falsch und richtig gegenüberstellen: was dort steht, was dort stehen müsste.
  • Ursache kurz nennen: Übertragungsfehler, falsche Quelle, Rechenfehler.
  • Reichweite einschätzen: Betrifft der Fehler nur die eine Stelle, oder trägt er eine Schlussfolgerung?
  • Korrektur vorschlagen: Korrekturblatt, neue Version, Korrekturmitteilung.

Der vierte Punkt ist der, den Prüfende tatsächlich bewerten. Ein Zahlendreher in einer Randangabe ist etwas anderes als ein Vorzeichenfehler, der die Richtung eines Ergebnisses umkehrt. Schätze das ehrlich ein — auch dann, wenn die ehrliche Antwort unangenehm ist.

Person schreibt eine formelle Korrekturmitteilung am Laptop
Fundstelle, Falsch-Richtig-Gegenüberstellung, Ursache, Reichweite, Vorschlag — mehr braucht die Meldung nicht.

Was gilt für Arbeiten im Hochschulrepositorium?

Ist deine Arbeit bereits im Repositorium veröffentlicht, verschwindet die fehlerhafte Fassung nicht einfach. Repositorien arbeiten mit Versionierung: Die korrigierte Fassung wird als neue Version eingestellt, die alte bleibt unter ihrem persistenten Identifikator erreichbar und damit zitierbar.

Das ist kein Makel, sondern Absicht — wer die alte Version zitiert hat, soll sie weiterhin finden. Wende dich an die im Repositorium genannte Kontaktstelle; die Abläufe unterscheiden sich je nach Einrichtung. Der Veröffentlichungsweg selbst ist im Beitrag zum Veröffentlichen der Abschlussarbeit beschrieben.

Wie verhinderst du den Fehler beim nächsten Mal?

Die meisten nachträglich entdeckten Fehler entstehen an denselben drei Stellen: beim Übertragen von Zahlen aus der Auswertung in den Text, beim Umformulieren in der letzten Überarbeitungsrunde und beim Anpassen von Verweisen nach dem Umstellen von Kapiteln.

Drei Gegenmaßnahmen, die wenig Zeit kosten:

  • Jede Zahl im Fließtext gegen die Quelldatei prüfen, nicht gegen eine frühere Textfassung.
  • Nach der letzten inhaltlichen Änderung einen eigenen Korrekturdurchgang nur für die geänderten Stellen — dort entstehen Fehler überproportional oft.
  • Querverweise und Nummerierungen ganz zum Schluss prüfen, nachdem die Struktur endgültig steht.

Wenn die Arbeit tatsächlich nicht bestanden wurde und es um mehr als eine Korrektur geht, hilft der Beitrag Bachelorarbeit durchgefallen — was tun weiter.

Häufige Fragen zu Fehlern nach der Abgabe

Kann meine Note wegen eines Fehlers nachträglich geändert werden?

In aller Regel nicht. Prüfungsordnungen sehen eine nachträgliche Rücknahme der Bewertung im Kern für Täuschungsfälle vor, nicht für Sachfehler. Verbindlich ist die Prüfungsordnung deiner Hochschule.

Muss ich einen kleinen Tippfehler melden?

Nein. Meldepflichtig sind sinnentstellende Fehler — falsche Zahlen, vertauschte Zuordnungen, unzutreffende Quellenangaben. Reine Tipp- und Layoutfehler ohne inhaltliche Wirkung brauchen keine Meldung.

Was ist der Unterschied zwischen Korrigendum und Retraction?

Ein Korrigendum korrigiert einen Fehler, der die Schlussfolgerungen unberührt lässt. Eine Retraction zieht den Beitrag zurück, weil die zentralen Ergebnisse nicht mehr haltbar sind — unabhängig davon, ob ein Irrtum oder Fehlverhalten vorlag.

Bleibt eine fehlerhafte Version online?

Ja. Repositorien und Zeitschriften halten die ursprüngliche Fassung erreichbar und kennzeichnen sie, damit frühere Zitate nachvollziehbar bleiben. Die Korrektur wird zugeordnet, sie löscht nicht.

An wen wende ich mich zuerst?

An die Betreuung beziehungsweise das Erstgutachten. Sie kennt die Prüfungsordnung und den üblichen Weg an deiner Einrichtung. Erst wenn dort keine Klärung möglich ist, kommen Prüfungsausschuss oder Ombudsstelle in Betracht.

Der beste Zeitpunkt für all das ist natürlich vorher. Wer die eigene Arbeit vor der Abgabe systematisch gegen die Quelldaten prüft, findet die meisten dieser Fehler noch selbst — Struktur und Belege mit Tesify konsistent halten nimmt dabei die mechanische Arbeit ab, nicht die inhaltliche Prüfung.

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